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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-003: Unterschied zwischen den Versionen

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*Dass der Landesvorstand sich ohne Einbezug der Mitglieder zu einem derart wichtigen Punkt (erneut) gegen den Bundesvorstand positioniert, zeigt wieder wie weit es mit demokratischen Verständnis her ist. :-/ Ansonsten gilt für mich das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unabänderlich und daher zu Recht in die Ewigkeitsklausel des GG. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:47, 27. Feb. 2015 (CET)
 
*Dass der Landesvorstand sich ohne Einbezug der Mitglieder zu einem derart wichtigen Punkt (erneut) gegen den Bundesvorstand positioniert, zeigt wieder wie weit es mit demokratischen Verständnis her ist. :-/ Ansonsten gilt für mich das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unabänderlich und daher zu Recht in die Ewigkeitsklausel des GG. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:47, 27. Feb. 2015 (CET)
 
*Schliesse mich voll der Meinung von sk an.<br>Aber es ist ja nur die Meinung von 4 LaVo-Mitglieder, und nicht die des gsesamten LV BB.<br>[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 16:02, 27. Feb. 2015 (CET)
 
*Schliesse mich voll der Meinung von sk an.<br>Aber es ist ja nur die Meinung von 4 LaVo-Mitglieder, und nicht die des gsesamten LV BB.<br>[[Benutzer:Petrus|Petrus]] ([[Benutzer Diskussion:Petrus|Diskussion]]) 16:02, 27. Feb. 2015 (CET)
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* Ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt, wie die meisten Rechte, nur eingeschränkt (s. zB. die derzeit diskutierte Masernimpfpflicht mit der Induzierung einer schwachen Krankheit, s. das in Anspruch genommene Recht auf die Nutzung lebensgefährlicher Maschinen im öffentlichen Verkehr etc. pp.). Ob dies zugunsten eines Glaubens-(Werte?)Systems eingeschränkt werden kann, wird kontrovers diskutierte, und es gibt auch ernstzunehmende Meinungen auf eine möglichst hohe Toleranz religiöser oder anderer Praktiken. Ich persönlich halt es für eine Verletzung, für (oder gegen) die der/die Betroffene sich selbst im angemessenen Alter entscheiden sollte; dagegen steht das Bedürfnis, Gemeinschaft auch in körperlichen Merkmalen zu manifestieren. Die Diskussionslage ist alles andere als eindeutig, auch mit Rücksicht auf "piratige Werte" oder Beschlüsse. Also ist der BuVo-Beschluss m.E. nicht angebracht. Daß der LaVo ohne den Versuch, die Basis einzubeziehen sich genötigt findet zu einer Stellungnahme im Namen des LV, finde ich allerdings auch bedauerlich. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 22:53, 27. Feb. 2015 (CET)
  
  

Version vom 27. Februar 2015, 23:53 Uhr

Eine wage Sache... Erstmal stell ich hier einen Text von Marina zur Erinnerung ein, dass das Thema weiß Gott nicht neu ist:

http://www.marinaslied.de/?p=730

Dann möchte ich darauf hinweisen, dass der BuVo nur beschlossen hat, dass die PIRATEN Gruppen tolerieren, die radikal für die Selbstbestimmtheit des Einzelnen in allen Lebenslagen eintreten und dies auch im Namen der PIRATEN dürfen. Das heißt für mich nicht, dass alle PIRATEN der selben Meinung sind und sein müssen. Es gibt andere in der Partei heiß diskutierte Themen, wo die Lage ähnlich ist und wo auch ein Teil der PIRATEN im Namen der Partei auftreten obwohl andere Teile der PIRATEN durchaus nicht dahinter stehen. Und, ob das nun einfach durch den LaVo beschlossen werden kann, ohne den LV zu fragen, da hätte ich Bauchschmerzen... Aber, es sind meine Bauchschmerzen. Bei der Landesgeschäftsstelle, die keine Landesvorstandsgeschäftsstelle ist, wurden auch nicht die Mitglieder des LV gefragt. sk

  • Dass der Landesvorstand sich ohne Einbezug der Mitglieder zu einem derart wichtigen Punkt (erneut) gegen den Bundesvorstand positioniert, zeigt wieder wie weit es mit demokratischen Verständnis her ist. :-/ Ansonsten gilt für mich das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unabänderlich und daher zu Recht in die Ewigkeitsklausel des GG. -- Bastian (Diskussion) 15:47, 27. Feb. 2015 (CET)
  • Schliesse mich voll der Meinung von sk an.
    Aber es ist ja nur die Meinung von 4 LaVo-Mitglieder, und nicht die des gsesamten LV BB.
    Petrus (Diskussion) 16:02, 27. Feb. 2015 (CET)
  • Ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt, wie die meisten Rechte, nur eingeschränkt (s. zB. die derzeit diskutierte Masernimpfpflicht mit der Induzierung einer schwachen Krankheit, s. das in Anspruch genommene Recht auf die Nutzung lebensgefährlicher Maschinen im öffentlichen Verkehr etc. pp.). Ob dies zugunsten eines Glaubens-(Werte?)Systems eingeschränkt werden kann, wird kontrovers diskutierte, und es gibt auch ernstzunehmende Meinungen auf eine möglichst hohe Toleranz religiöser oder anderer Praktiken. Ich persönlich halt es für eine Verletzung, für (oder gegen) die der/die Betroffene sich selbst im angemessenen Alter entscheiden sollte; dagegen steht das Bedürfnis, Gemeinschaft auch in körperlichen Merkmalen zu manifestieren. Die Diskussionslage ist alles andere als eindeutig, auch mit Rücksicht auf "piratige Werte" oder Beschlüsse. Also ist der BuVo-Beschluss m.E. nicht angebracht. Daß der LaVo ohne den Versuch, die Basis einzubeziehen sich genötigt findet zu einer Stellungnahme im Namen des LV, finde ich allerdings auch bedauerlich. Tojol (Diskussion) 22:53, 27. Feb. 2015 (CET)


Agnitio schreibt:

Zitat aus der Begründung "Eine abschließende Diskussion des dem angefochtenen Beschluss zugrunde liegenden Themas ist in der Piratenpartei bislang nicht erfolgt." Aber im Landesverband auch nicht.

Aus der Begründung ist zu folgern, dass die "abschließende Diskussion". wenn der Bundesvorstand diese versäumt hat, jetzt zumindest vom Landesvorstand in Brandenburg nachgeholt werden sollte. Insofern wäre es angebracht gewesen die Mitglieder in Brandenburg in Kenntnis zu setzen und diese Diskussion abzuwarten. Der Beschluss des Landesvorstands ist vorschnell und verletzt erneut das piratische Verständnis von innerparteilicher Demokratie.

Mit zunehmender Dauer der Amtszeit dieses Vorstands häufen sich Beschlüsse dieser Art (ich erinnere nur an die Zahlungsausgänge an Hamburg und Bremen, was kommt noch?). Es scheint sinnvoll, wenn der Vorstand sich vorzeitig einem Votum der Mitglieder stellt.