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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-003

482 Bytes hinzugefügt, 16:47, 27. Feb. 2015
Anmerkung
kann, ohne den LV zu fragen, da hätte ich Bauchschmerzen... Aber, es sind meine Bauchschmerzen. Bei der Landesgeschäftsstelle, die keine
Landesvorstandsgeschäftsstelle ist, wurden auch nicht die Mitglieder des LV gefragt. [[Benutzer:Skff|sk]]
 
*Dass der Landesvorstand sich ohne Einbezug der Mitglieder zu einem derart wichtigen Punkt (erneut) gegen den Bundesvorstand positioniert, zeigt wieder wie weit es mit demokratischen Verständnis her ist. :-/ Ansonsten gilt für mich das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit als unabänderlich und daher zu Recht in die Ewigkeitsklausel des GG. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 15:47, 27. Feb. 2015 (CET)
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