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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-011: Unterschied zwischen den Versionen

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Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten: Nach meinem persönlichen Dafürhalten dürfte -entsprechend der vorhergehenden Anmerkung- die Beauftragung des Technikchefs durch den LPT 2014.2 über den 31.03.2015 hinaus geklärt sein, nur ein Landesparteitag kann mMn eine etwaige Änderung vornehmen. Eine klarstellende Bestätigung der Beauftragung durch den LaVo schadet aber im Hinblick auf die derzeit erforderlich werdenden Verlängerungen von Beauftragungen -über den 31.03.2015 hinaus- auch nicht, sie ist allenfalls als "Dopplung" überflüssig. Andreas Schramm
 
Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten: Nach meinem persönlichen Dafürhalten dürfte -entsprechend der vorhergehenden Anmerkung- die Beauftragung des Technikchefs durch den LPT 2014.2 über den 31.03.2015 hinaus geklärt sein, nur ein Landesparteitag kann mMn eine etwaige Änderung vornehmen. Eine klarstellende Bestätigung der Beauftragung durch den LaVo schadet aber im Hinblick auf die derzeit erforderlich werdenden Verlängerungen von Beauftragungen -über den 31.03.2015 hinaus- auch nicht, sie ist allenfalls als "Dopplung" überflüssig. Andreas Schramm
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*Oha. Also ich stelle fest, dass der Landesvorstand feststellen möchte, der Landesvorstand hätte hier eine Kompetenz. Das wird interessant, wenn es mal um Rechtsnachteile gehen sollte. ;) -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 22:55, 30. Mär. 2015 (CEST)
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Der LaVo braucht keinen Beschluss zur Verlängerung einer (unbefristeten) Beauftragung des Technikchefs durch den LPT. Es gibt keine Beauftragung durch den LaVo, die verlängert werden müsste - quasi gibt es auch keine "Doppelung"! Der Antrag gehört in die Tonne. --[[Benutzer:Uk|uk]] 11:01, 31. Mär. 2015 (CEST)
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'''Angenommen? April, April oder was?''' --[[Benutzer:Uk|uk]] 23:40, 1. Apr. 2015 (CEST)

Aktuelle Version vom 1. April 2015, 23:40 Uhr

Anmerkung: Der Technikchef ist vom Landesparteitag beauftragt, nicht vom Landesvorstand.

Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten: Nach meinem persönlichen Dafürhalten dürfte -entsprechend der vorhergehenden Anmerkung- die Beauftragung des Technikchefs durch den LPT 2014.2 über den 31.03.2015 hinaus geklärt sein, nur ein Landesparteitag kann mMn eine etwaige Änderung vornehmen. Eine klarstellende Bestätigung der Beauftragung durch den LaVo schadet aber im Hinblick auf die derzeit erforderlich werdenden Verlängerungen von Beauftragungen -über den 31.03.2015 hinaus- auch nicht, sie ist allenfalls als "Dopplung" überflüssig. Andreas Schramm

  • Oha. Also ich stelle fest, dass der Landesvorstand feststellen möchte, der Landesvorstand hätte hier eine Kompetenz. Das wird interessant, wenn es mal um Rechtsnachteile gehen sollte. ;) -- Bastian (Diskussion) 22:55, 30. Mär. 2015 (CEST)

Der LaVo braucht keinen Beschluss zur Verlängerung einer (unbefristeten) Beauftragung des Technikchefs durch den LPT. Es gibt keine Beauftragung durch den LaVo, die verlängert werden müsste - quasi gibt es auch keine "Doppelung"! Der Antrag gehört in die Tonne. --uk 11:01, 31. Mär. 2015 (CEST)

Angenommen? April, April oder was? --uk 23:40, 1. Apr. 2015 (CEST)