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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-013

488 Bytes hinzugefügt, 15:30, 22. Apr. 2015
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:*In der Tat, "Teilnehmerzahl begrenzt" ist wohl mehr eine Scherzerklärung. Zum Impressum: Dass eine satzungsgemäße AG ein "Privatblog" führt, kann ja nur eine böswillige Auslegung sein. Und es muss ein Vertreter benannt werden, ist gesetzlich so vorgeschrieben und sollte Juristen bekannt sein.
::Witzig ist ja, dass gerne auf echte "Privatblogs" verlinkt wird. Mir ist da eins aus Kleinmachnow bekannt. Da gibt es noch nicht mal ein Impressum. :D -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 13:43, 22. Apr. 2015 (CEST)
:::Nicht witzig ist die Tatsach, dass Du meine Frage nicht beantwortet hast (bisher). Zudem auch hier die Frage: laut welcher Grundlage (Landessatzung oder ähnliches) dürfen AG's die den Landesverband nach Aussen vertreten? Ich glaube da wirst du im eigenem Interesse ganz schnell behaupten, das diese Seiten dann doch privat sind... Wenn nicht gibts bald Post! ;)--[[Benutzer:FakeChicken69|FakeChicken69]] ([[Benutzer Diskussion:FakeChicken69|Diskussion]]) 15:30, 22. Apr. 2015 (CEST)
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