Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-054: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Anmerkung:''' LaVo GO Art. 3.2 (4) '''''"Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen."''''' --[[Benutzer:Uk|uk]] 11:53, 20. Okt. 2015 (CEST) | '''Anmerkung:''' LaVo GO Art. 3.2 (4) '''''"Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen."''''' --[[Benutzer:Uk|uk]] 11:53, 20. Okt. 2015 (CEST) | ||
:* Wenn wir schon dabei sind: Begünstigte haben kein Stimmrecht, §34 BGB. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 12:40, 20. Okt. 2015 (CEST) | :* Wenn wir schon dabei sind: Begünstigte haben kein Stimmrecht, §34 BGB. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 12:40, 20. Okt. 2015 (CEST) | ||
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Version vom 20. Oktober 2015, 14:02 Uhr
Anmerkung: LaVo GO Art. 3.2 (4) "Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen." --uk 11:53, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Wenn wir schon dabei sind: Begünstigte haben kein Stimmrecht, §34 BGB. --- Bastian (Diskussion) 12:40, 20. Okt. 2015 (CEST)
Weitere Anmerkung:
"Nach dieser Frist dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird."
P.S.: Könnt ihr endlich mal diese bescheuerte Prinzipienreiterei sein lassen? -sk-