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Geschäftsstelle/Nutzungsbedingungen

79 Bytes entfernt, 19:55, 9. Feb. 2020
Update
=== Anmeldung der Räumlichkeiten ===
[[Vorstand/Beschluss/2011-071|siehe Beschluss 2011-071 1. Die im Geschäftsverteilungsplan des Landesvorstandes]]# [[Benutzer:Tramp|Holger Kipp]] ist aufgeführten Mitglieder des LaVo und/oder ein entsprechender Beauftragter sind für die Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle zuständig. Bei ihm Dort werden sämtliche Veranstaltungen und Termine, die in der LGS stattfinden sollen, angemeldet.# Auch die Vorstandsmitglieder und andere Personen die sich regelmäßig in der LGS aufhalten sollten ihre Aufenthaltszeiten dort, soweit diese planbar sind, im Voraus bei 2. Mitteilungen bitte an [[Benutzermailto:Tramp|Holger Kippvorstand@piratenbrandenburg.de vorstand@piratenbrandenburg.de]] anmelden 3.# Die Termine werden von [[Benutzer:Tramp|Holger Kipp]] in einen speziell hierfür vorgesehenen Kalender eingepflegt, so dass, im Falle von Problemen, nachvollziehbar ist, wer sich wann in der LGS aufgehalten hat, Terminüberschneidungen vermieden werden und erkennbar ist, wann die LGS für Publikumsverkehr geöffnet ist, wer zu welchen Zeiten dort ansprechbar istEinrichtungen eines Belegungskalenders wird vorbereitet.# 4. Bei auftretenden Problemen (z. B. nicht funktionierendes Internet, Schäden am Mobiliar, Beschwerden, etc.) ist unverzüglich der Verantwortliche, [[Benutzer:Tramp|Holger Kipp]], zu informieren, der wende man sich ggf. mit dem restlichen bitte an den Vorstand kurzschließen wird.
=== Allgemeine Hinweise für die Räumlichkeiten ===
# 1. Das Betreten des Geschäftszimmers bleibt dem LaVo bzw. dem Beauftragten vorbehalten. 2. Alle Nutzer der Landesgeschäftsstelle sollen die Räumlichkeiten ordentlich hinterlassen. Dazu gehört unter anderem, dass <br />a) die Aschenbecher geleert und die Abfälle und entsprechend entsorgt werden, <br />b) das Geschirr gereinigt und abgetrocknet zurückgestellt wird,<br />c) die sanitären Anlagen sauber hinterlassen werden,<br />d) alle Fenster und Türen geschlossen bzw. abgeschlossen werden, Aschenbecher geleert werden und <br />e) das Licht (bis auf die Nachtbeleuchtung) ausgeschaltet wird.  3. Für die verbrauchten Getränke etc. wird eine angemessene Spende erwartet. Eine Spendendose steht bereit.
=== Hausordnung der Landesgeschäftsstelle ===
8.050
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