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Kommunalwahl 2019/Potsdam: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. August 2018, 21:15 Uhr

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Aktuelles

Informationen zur nächsten Sitzung der TF Wahlkampf findet Ihr hier. Sonstige Termine hier:

Treffen und Termine


Ansprechpartner

  • E-Mail: bastian [at] piratde [dot] de
  • 0331-281 298 200
  • E-Mail: knarf_e [at] yahoo [dot] de
  • E-Mail: thomas.gaul [at] piratenpartei [dot] de
  • Telefon: 0152-33922726

Informationen

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Wahlen zu den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte
Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet Potsdam 2014
Wahlkreisnummer Territorium Einwohner
1 Groß Glienicke 29 026
Fahrland
Neu Fahrland
Bornstedter Feld und Nedlitz
Bornstedt
Sacrow
Nauener Vorstadt
Jägervorstadt
Berliner Vorstadt
Innenstadt
2 Uetz-Paaren 28 403
Marquardt
Satzkorn
Golm
Eiche
Bornim
Brandenburger Vorstadt
Potsdam West
3 Zentrum Ost 24 497
Südliche Innenstadt
Babelsberg Nord
Babelsberg Süd
4 Templiner Vorstadt 29 369
Teltower Vorstadt
Schlaatz
Waldstadt I
Waldstadt II
5 Stern 29 484
Alt Drewitz
Drewitz
Kirchsteigfeld Nord
Kirchsteigfeld Süd
    140779
     
  https://wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.312647.de  


Infotreffen in der Region

Folgt!

Plakatierung

Genehmigung der Plakatierung

Zeitraum Die Genehmigung für die Wahlwerbung beinhaltet folgende Bedingungen:

Bedingungen für Potsdam

  • Aufstellung an Kraftfahrstraßen ist grundsätzlich unzulässig (in Potsdam nur Nuthestraße)
  • Anbringung von Wahlplakaten an historischen Lampenmasten im Innenstadtbereich sowie in Babelsberg ist unzulässig
  • Historische Lampenmasten sind:
  • Tuchmacher- Leuchten,
  • Potsdamer- Eiglocke und
  • Potsdamer- Schinkel- Leuchten
  • Fotos dieser Leuchten, an denen nicht plakatiert werden darf:

Allgemeine Bedingungen

  • Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven
  • Plakatwerbung darf nicht zu Verwechselungen mit Verkehrszeichen führen oder oder deren Wirkung beeinträchtigen
  • Annageln von Plakaten an Straßenbäumen verboten
  • Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Verkehrszeichen verboten
  • Plakattafeln, -träger und Stellflächen müssen standsicher aufgestellt werden

Sonstiges

  • Ordnungswidrig angebrachte/aufgestellte bzw. beschädigte Wahlwerbung werden geborgen und auf dem Betriebshof des Bauhofes Am Buchhorst 43 eingelagert
  • Allgemeinverfügung des Ministeriums für Stadtentwicklung für Wahlwerbung

Vorbereitung der Plakatierung

Durchführung der Plakatierung

  • Termine folgen

Abbau der Plakatierung

  • Termine folgen

Straßenwahlkampf

Unterstützerunterschriften

Genehmigung von Infoständen

Durchführung von Infoständen

Verteilung von Flyern