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Kreisverband BAR: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet'''
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**(1) Der Kreisverband Barnim (Kreisverband) des Landesverbandes Brandenburg (Landesverband) der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.
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**(2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Barnim und die Kurzbezeichnung PIRATEN Barnim.
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**(3) Der Sitz des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle ist in ? ->zurueckgestellt
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**(4)Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist der Landkreis Barnim.
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**(5)Diese Satzung regelt die Besonderheiten im Kreisverband Barnim. Ansonsten gelten sinngemäß die Satzung des Landesverbandes bzw. die Satzung des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.
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* ''' § 2 Mitgliedschaft '''
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** (1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und ihren Wohnsitz in dem Landkreis Barnim hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in dem Landkreis Barnim nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Brandenburg Mitglied des Kreisverbandes werden.
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** (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der Antragsteller/in gegenüber schriftlich begründet werden.
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** (3) Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.
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** (4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
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Version vom 16. Oktober 2009, 21:32 Uhr

geplant für den 28.11.2009, Aktivitäten siehe Landkreis Barnim

Satzungsvorschlag

  • § 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
    • (1) Der Kreisverband Barnim (Kreisverband) des Landesverbandes Brandenburg (Landesverband) der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.
    • (2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Barnim und die Kurzbezeichnung PIRATEN Barnim.
    • (3) Der Sitz des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle ist in ? ->zurueckgestellt
    • (4)Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist der Landkreis Barnim.
    • (5)Diese Satzung regelt die Besonderheiten im Kreisverband Barnim. Ansonsten gelten sinngemäß die Satzung des Landesverbandes bzw. die Satzung des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.
  • § 2 Mitgliedschaft
    • (1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und ihren Wohnsitz in dem Landkreis Barnim hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in dem Landkreis Barnim nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Brandenburg Mitglied des Kreisverbandes werden.
    • (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der Antragsteller/in gegenüber schriftlich begründet werden.
    • (3) Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.
    • (4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.