Kreisverband BAR: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | **(2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären. | ||
+ | **(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben. | ||
+ | * '''§4 Gliederung''' | ||
+ | ** (1) Die Untergliederung in Ortsverbände richtet sich nach der Landes- und Bundessatzung. | ||
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+ | ** (1) Organe des Kreisverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisparteitag und der Kreisvorstand. | ||
+ | ** (2) Der Kreisverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht. | ||
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Version vom 16. Oktober 2009, 21:36 Uhr
geplant für den 28.11.2009, Aktivitäten siehe Landkreis Barnim
Satzungsvorschlag
- § 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
- (1) Der Kreisverband Barnim (Kreisverband) des Landesverbandes Brandenburg (Landesverband) der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.
- (2) Der Kreisverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Kreisverband Barnim und die Kurzbezeichnung PIRATEN Barnim.
- (3) Der Sitz des Kreisverbandes und der Kreisgeschäftsstelle ist in ? ->zurueckgestellt
- (4)Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes ist der Landkreis Barnim.
- (5)Diese Satzung regelt die Besonderheiten im Kreisverband Barnim. Ansonsten gelten sinngemäß die Satzung des Landesverbandes bzw. die Satzung des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.
- § 2 Mitgliedschaft
- (1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und ihren Wohnsitz in dem Landkreis Barnim hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in dem Landkreis Barnim nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Brandenburg Mitglied des Kreisverbandes werden.
- (2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Kreisvorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der Antragsteller/in gegenüber schriftlich begründet werden.
- (3) Stimmberechtigte Mitglieder sind diejenigen Mitglieder des Kreisverbandes, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr nicht länger als drei Monate im Rückstand sind.
- (4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
- § 3 Beendigung der Mitgliedschaft
- (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- (2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären.
- (3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben.
- §4 Gliederung
- (1) Die Untergliederung in Ortsverbände richtet sich nach der Landes- und Bundessatzung.
- §5 Organe des Kreisverbandes
- (1) Organe des Kreisverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisparteitag und der Kreisvorstand.
- (2) Der Kreisverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht.