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Kreisverband BRB/Kreisparteitag/2010.1/Antrag/2010.1

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Kreisparteitag | Anträge

Antrag 2010.1

Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des §6 Absatz (1) der aktuellen Kreissatzung beschließen:

Neue Version

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  • a) einem/r Vorsitzenden,
  • b) einem/ StellvertreterIn,
  • c) dem/r KreiskassiererIn,
  • d) 0 oder einer geraden Anzahl von Beisitzern

Alte Version

(1) Der Kreisvorstand besteht aus:

  • (a) einem/r Vorsitzenden,
  • (b) einem/r StellvertreterIn,
  • (c) dem/r KreiskassiererIn,
  • (d) einem/r BeisitzerIn,
  • (e) einem/r BasisvertreterIn, der/die die Interessen der Basis des Kreisverbandes Brandenburg an der Havel im eigenen Vorstand, als auch auf Landesebene vertritt.

Begründung

Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass die Vergabe von Aufgaben, direkt geregelt durch die Satzung, schwer personell durchzuführen ist. Zudem ist die aktuelle Regelung in der Satzung zu starr, um auf eventuelle Mitgliederzahlen oder Besetzungen von Ämtern reagieren zu können. Eine variable Regelung, wie es die neue Version des §6 (1) vorgibt, ermöglicht es, dass der Parteitag ohne Satzungsänderungen die Größe des Vorstandes einfach beschließen kann. Mindestens der Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kreiskassierer sind Pflicht, die Beisitzeranzahl variabel.

Antragsteller

  • FireFox 22:34, 31. Aug. 2010 (CEST)