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Änderungen

Kreisverband BRB/Satzung/Entwurf Kreissatzung BRB

494 Bytes hinzugefügt, 19:04, 12. Okt. 2009
Kreissatzung für die Piratenpartei Kreisverband Brandenburg (Stadt) vom 14.10.2009
(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit absoluter Mehrheit für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|'''(4)''' Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Kreisparteitag in geheimer Wahl, einzeln mit einfacher Mehrheit für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. Ämterkumulation ist nicht zulässig. Übt ein Kandidat bereits ein Amt oder Mandat in einer Volksvertretung aus, muss der Kreisparteitag die Zulässigkeit seiner Kandidatur für jeden Einzelfall explizit mit absoluter Mehrheit beschließen.[...]}}
(5) Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart schriftlich zugestimmt haben. Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich. Auf Beschluss können Gäste zugelassen werden.
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