2.548
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(1) Organe des Kreisverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisparteitag und der Kreisvorstand.
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|Organe des Kreisverbandes sind der Kreisparteitag und der Kreisvorstand.
}}
(2) Der Kreisverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht. }}