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Änderungen

Kreisverband OHV/Antraege/2013.1-KPT-OHV

27.007 Bytes hinzugefügt, 08:37, 9. Dez. 2013
WP 012 Haushaltskonsolidierung
= '''Satzungsänderungsantrag SÄA001''' =
:Die Satzung wird durch Vorschriften zu Wahlen und Kandidaturen (Neu: § 10), Kassenprüfern (Neu: § 12) und , Rechnungsprüfern(Neu: § 13) und Regionalbeauftragten (Neu: § 15) erweitert. Daraus resultieren redaktionelle Änderungen, die die §§ 7, 8, 11, 12 -14 betreffen. Weiterhin wird § werden §§ 2 und 9 angepasst, um Rechtssicherheit herzustellen. :Da die Änderungen in direktem Zusammenhang stehen, wird nur '''ein''' Änderungsantrag gestellt. Für den Fall, dass der Antrag wegen einzelner Formulierungen nicht angenommen werden sollte, wird hilfsweise beantragt, die Änderungen zu den einzelnen Bestimmungen als jeweils eigenen Satzungsänderungsantrag - SÄA001 bis SÄA010 SÄA015 - oder als Module 1 bis 10 15 zu behandeln.
:Der Kreisparteitag möge deshalb folgende Ergänzungen bzw. Neufassungen in der Satzung für den Kreisverband Oberhavel beschließen:
=== § 2 Mitgliedschaft ===
:<sup>1</sup>Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes Oberhavel nach Anhörung des Landesvorstandes. :<sup>2</sup>Der Landesvorstand kann sich innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußern.
:'''Begründung'''
:*Die bisherige Regelung § 2 Abs.2 Sätze 1 und 2 der Satzung des Kreisverbandes ist lückenhaft. Es ist unsicher, was zu passieren hat, wenn sich der Landesvorstand zu einem Aufnahmeantrag abschlägig äußert, die Gliederung (KV) aber aufnehmen will.
:*Nach der Bundessatzung der Piratenpartei - § 3 Abs– Erwerb der Mitgliedschaft – wird die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland auf Grundlage der Bundessatzung erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der '''niedrigsten Parteigliederung''' erworben.2 - verhält es sich wie folgt: "Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt." ::In der Bundessatzung ist damit geregelt, dass grundsätzlich der Kreisverband zu entscheiden Vorstand des Kreisverbandes die Entscheidung über den Mitgliedsantrag trifft, wenn die antragstellende Person im Zuständigkeitsbereich des Kreisverbandes ihren Wohnsitz hatund in der Satzung des Kreisverbandes keine anderslautende Regelung getroffen wird. Eine Ausnahme ::In § 2 – Mitgliedschaft - der Landessatzung ist nur für den Fall vorgesehengeregelt, dass in über die Aufnahme von Mitgliedern der Satzung Vorstand der niedrigsten Gliederung (also nach Zustimmung des Landesvorstandes entscheidet. Diese gilt als erteilt, wenn der Satzung des Kreisverbandes) etwas anderes vorgesehen istLandesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert.::Unsere Landessatzung steht damit im Gegensatz zur Bundessatzung, da nur dann jemand Mitglied der Piratenpartei Brandenburg werden darf, wenn der Landesvorstand den Antrag zustimmt. Damit wird dem Landesvorstand eine Veto-Möglichkeit eröffnet, die sich nicht mit unserem basisdemokratischen Verständnis vereinbaren lässt.
:*Durch die Neuregelung wird eine klare Zuständigkeit über die Entscheidungsbefugnis über einen Aufnahmeantrag gesetzt. Der Kreisverband ist zuständig. Die gegenwärtig bestehende Unklarheit über die Verfahrensweise wird durch die Neuregelung in der Satzung beseitigt.
:*Durch die Verpflichtung zur Anhörung des Landesvorstandes wird sichergestellt, dass etwaige Einwendungen des Landesvorstandes bei der Beschlussfassung durch den Kreisvorstand bekannt sindund berücksichtigt werden können.
'''In Abschnitt 2 – Die Organe des Kreisverbandes'''
:(4) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung wählt den Kreisvorstand und - sofern errichtet - das Kreisschiedsgericht. <sup>2</sup>Sie wählt einen oder mehrere Kassenprüfer. <sup>3</sup>Darüber hinaus kann die Hauptversammlung beschließen, Rechnungsprüfer im Sinne der Landessatzung zu wählen. <sup>4</sup>Bei einer Entscheidung für die Wahl von Rechnungsprüfern sind dann zwei Rechnungsprüfer zu wählen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von den Kassenprüfern keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt wurde.
:(5) Die Hauptversammlung entscheidet darüber ob und gegebenenfalls wie viele Regionalbeauftragte im Sinne von § 15 durch sie direkt gewählt oder in ihrem Auftrag durch den Kreisvorstand benannt werden sollen. :(6) Die Hauptversammlung richtet unter Beachtung der einschlägigen Gesetze die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreisbewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen aus, sofern durch den Landesvorstand keine gemeinsame Landesversammlung gemäß § 25 Absatz 5 der Landessatzung durchgeführt wird.
:'''Begründung'''
:*Es werden hauptsächlich redaktionelle Änderungen vorgenommen.
:*§ 8 Abs. 4 Sätze 2 und 5 betreffen die Kassenprüfer und werden wortgleich nach § 12 Abs. 2 und 3 übernommen.
:*§ 8 Abs. 4 Sätze 3 (2-ter Halbsatz) 6 betreffen die Rechnungsprüfer und werden weitgehend wortgleich nach § 13 übernommen.
:*Abs. 4 Satz 1 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.
:*Abs. 4 Satz 1 wurde demzufolge Satz 2. Da die Regelungen zu den Kassenprüfern nicht mehr in der Finanzordnung der Bundessatzung enthalten sind, wurde er redaktionell an die aktuelle Bundessatzung angepasst (Abschnitt A, § 9b Abs. 8) angepasst, lässt aber auch die Wahl nur eines Kassenprüfers zu.
 :*Abs. 5 wurde neu eingefügt, um die Entscheidung über den Einsatz von Regionalbeauftragten (neu eingefügt § 15) der Hauptversammlung als wichtigstem Organ des Kreisverbandes Oberhavel zu übertragen. ::Oberhavel ist ein Flächenkreis. Um die Bürger/innen direkt erreichen zu können, ist regionale Präsenz der beste Weg. Es ist uns in den letzten zwei Jahren nicht gelungen, in Oberhavel eine breite, stabile und aktive Basis aufzubauen. Der Versuch, unsere Ziele und Vorstellungen überwiegend über das Internet und Social Media zu kommunizieren, brachte kein überzeugendes Ergebnis.  ::Wir müssen neue Wege suchen, mehr auf die Menschen zugehen. Wir müssen unsere Ziele direkt vor Ort durch regionale Arbeitstreffen, Aktionen, Bürgersprechstunden o.ä. kommunizieren und die Menschen überzeugen.  ::Das ist eine langfristige Aufgabe, die nur in der Region verwurzelte Piratinnen und Piraten leisten können. Sie sollen als Regionalbeauftragte für Parteimitglieder, die Menschen der Region aber auch für die regionalen Medien ansprechbar sein, sich um kommunale Fragen kümmern. ::Zu ihren Aufgaben gehört es::*die Parteimitglieder in der Region zu betreuen und für diese erste Ansprechpartner/in zu sein::* aktiv nach Veranstaltungen im Kreis zu suchen, bei denen die Anwesenheit von Piraten sinnvoll sein kann::*Aktionen in der Region zu planen und durchzuführen, um die Ziele und Werte der Piratenpartei den Menschen der Region näherzubringen::* Anlaufstelle für die regionalen Medien zu sein und in Abstimmung mit dem Vorstand Pressemeldungen mit regionaler Bedeutung zu erstellen::*als Ansprechpartner/innen für Kreistagsfraktionen und andere relevante Gruppen im Landkreis zur Verfügung zu stehen :*Abs. 6 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 2 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.  === § 9 Anträge und Rederecht === :(1) <sup>1</sup>Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie zwei Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung entweder über die Wikiseite „Anträge“ des Kreisverbandes oder direkt beim Kreisvorstand in schriftlich einzureichen. <sup>2</sup>Die Schriftform gilt auch als gewahrt, wenn der Antrag per Email oder über die Wikiseite „Anträge“ des Kreisverbandes an den Vorstand eingereicht wird. <sup>3</sup> Später eingegangene Anträge können nur mit Zustimmung des Kreisparteitages behandelt werden. <sup>4</sup> Änderungen an fristgerecht eingegangen Anträgen sind jederzeit möglich. <sup>5</sup> Alle eingegangenen Anträge werden spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung vom Kreisvorstand im vollständigen Wortlaut veröffentlicht. :(2) § 15 Absatz 2, 3, 5 und 6 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. :'''Begründung''':*Es gibt keinen schlüssigen Grund, weshalb wie bisher festgelegt, Anträge vier Wochen vor Tagungsbeginn einzureichen sind. Auch ist nicht erkennbar, weshalb Satzungs- bzw. Programmänderungsanträge in Bezug auf die Antragsfrist unterschiedlich zu behandeln sind. In der Einladung zur heutigen Hauptversammlung werden von der Satzungsregelung abweichende Fristen genannt und das Antragsverfahren konkretisiert. Der Änderungsantrag soll hier ein einheitliches Verfahren gewährleisten und das Antragsverfahren direkt in der Satzung konkretisieren.   
=== § 10 Wahlen und Kandidaturen===
:(1) <sup>1</sup>Die Grundsätzlich ist die nochmalige Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist auf die Dauer einer Wahlperiode beschränktbei direkt aufeinander folgenden Wahlperioden nur einmal möglich. <sup>2</sup>Eine Wiederwahl Danach ist eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt grundsätzlich erst nach Ablauf einer weiteren Wahlperiode zulässig. :(2) <sup>1</sup>Die erneute Kandidatur für ein Mandat als Abgeordneter ist bei direkt aufeinander folgenden Legislaturperioden und unter der Voraussetzung, dass die erste Kandidatur Erfolg hatte, nur einmalig einmal direkt erneut zulässig. <sup>2</sup> Danach kann bei vorheriger erfolgreicher Kandidatur erst nach Ablauf der daran anschließenden Legislaturperiode erneut für eine weitere Legislaturperiode kandidiert werden. 
:(3) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Berechnung der Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.
 
:*Alternativ zu Abs. 1, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
:(1) <sup>1</sup>Die Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist auf die Dauer einer Wahlperiode beschränkt. <sup>2</sup>Eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt ist grundsätzlich erst nach Ablauf der daran anschließenden Wahlperiode zulässig.
:*Alternativ zu Abs. 2, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
:*Die neu eingefügten Absätze 1 und 2 enthalten sowohl Regeln zu Amtszeiten als auch zu Kandidaturen. Im Folgenden wird begründet, weshalb diese Regelungen Sinn machen und was sie bezwecken.
::Ein wesentliches Kennzeichen unserer aktuellen Demokratie ist, dass Politiker und Parteifunktionäre unbegrenzt oft direkt nacheinander erneut kandidieren und wiedergewählt werden können.
::Deshalb haben wir kaum noch Bewegung in der Politik. Berufsfunktionäre und Berufspolitiker, die seit Jahrzehnten im Amt sind tun alles, um diese Machtposition zu behalten. Häufig stehen nur noch Eigeninteressen im Vordergrund, die Vorteile des Amtes werden genutzt. Interessant ist das besonders für Lobbygruppen. Wenn Parteiämter und Abgeordnetenposten über einen langen Zeitraum hinaus immer wieder mit den gleichen Personen besetzt sind, lassen sich ihre deren Interessen besser verfolgen und durchsetzen.
::Nicht umsonst sprechen wir nicht von '''Politik-Verdrossenheit''' in Deutschland, sondern von '''Politiker-Verdrossenheit'''.
::Natürlich ist die Erfahrung, die als Amts- oder Mandatsträger gesammelt wird, kostbar und wichtig. Diese Punkte werden deshalb auch immer wieder gerne genommen, um zu begründen, weshalb es Sinn macht als Berufsfunktionär oder Berufspolitiker tätig zu sein. Denn Erfahrung sei wichtig, um diese schwierigen Positionen ausfüllen zu können. Dem Argument kann man auf den ersten Blick nicht viel entgegensetzen. Wer viel Erfahrung hat, weiß mehr, hat den besseren Überblick, kann besser handeln.
::Darum macht es Sinn, dass Amtsinhaber bzw. Mandatsträger Pausen zwischen den Legislaturperioden haben. Die Politik bleibt lebendig, sie verkrustet nicht. Lobbyeinflüsse werden vermindert, stark belastet Amtsinhaber / Mandatsträger können sich regenerieren. Die Forderung nach Auszeiten können wir anschließend glaubhaft als politische Forderung stellen, da wir dies innerparteilich vorleben.
::'''Erläuterung zu Abs. 1 und 2''' ::*erste Alternative: Wird ein Kandidat in ein Parteigremium oder Parteiamt oder als politischer Mandatsträger gewählt, kann er für die direkt anschließende Wahl-/Legislaturperiode erneut kandidieren. War diese Kandidatur ebenfalls erfolgreich, beginnt nach Ablauf der Wahl-/Legislaturperiode eine Auszeit von für die Dauer einer Wahl-/Legislaturperiode, bevor eine erneute Kandidatur erfolgen kann. Im weiteren muss auf jede gewonnene Kandidatur eine entsprechende Auszeit genommen werden.
::*zweite Alternative: Hier folgt auf jede gewonnene Kandidatur und Wahl eine Auszeit für die Dauer einer Wahl-/Legislaturperiode.
::*War die Kandidatur nicht erfolgreich, ist keine Auszeit erforderlich.
 
::*Zu Abs. 1 Satz 2: Die Formulierung "grundsätzlich" schließt nicht aus, dass bei besonderen Anlässen (z.B. es stehen keine weiteren Kandidaten/innen zur Verfügung)auch eine direkt auf die abgelaufene Wahlperiode folgende Wiederwahl zulässig ist.
:*Abs. 3 wurde wortgleich aus § 7 Abs. 2 übernommen, da der Sachzusammenhang gegeben ist.
::*Abs. 1 Satz 1 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 4 Satz
::*Abs. 1 Satz 2 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 5
::* Abs. 2 wird wortgleich zu § 11 Abs. 5, Abs. 3 wird wortgleich zu § 11 Abs. 1. Beide Bestimmungen betreffen den Kreisvorstand.
===Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter=== :Der '''Unterabschnitt 2 – Der Kreisvorstand''':Der Unterabschnitt wird umbenannt in '''Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter'''
:'''Begründung'''
:*Da in den neuen §§ 12 und 13 Ausführungen zu Parteiämtern gemacht werden und der Kreisvorstand ein Parteigremium darstellt, macht ist die Umbenennung des Unterabschnittes Sinnerforderlich.
=== § 11 Der Kreisvorstand ===
:(2) Die Kassenprüfer übernehmen die Aufgaben aus § 9 Absatz 5 Satz 2 PartG, sofern diese Aufgabe nicht den Rechnungsprüfern im Sinne der Landessatzung übertragen wurde.
:(3) Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Vorstandes.
:(4) <sup>1</sup>Werden keine Kassenprüfer gewählt, wird diese Aufgabe von dem oder den Kassenprüfern/innen des Landesverbandes Brandenburg wahrgenommen. <sup>2</sup>Diese sind umgehend durch den Kreisvorstand zu informieren.
:'''Begründung'''
:*Abs. 2 wurde wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 5 übernommen.
:*Abs. 3 wurde wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 2 übernommen.
:*Abs. 4 wurde für den Fall eingefügt, dass keine Kassenprüfer durch die Hauptversammlung gewählt wurden. Es muss sichergestellt sein, dass die Kassenprüfung von unabhängigen Personen durchgeführt wird. Unzulässig ist eine Delegation dieser Aufgabe an Mitglieder des Kreisvorstandes.
=== § 13 Rechnungsprüfer ===
: Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.
 === Abschnitt 3 – Regionalbeauftragte=== :Der '''Abschnitt 3 - Regionalbeauftragte''' wird neu eingefügt :'''Begründung''' :*In die Satzung soll der nachfolgende § 15 Regionalbeauftragte neu aufgenommen werden. Da es sich nicht um ein Parteiorgan handelt, ist die Einfügung des Abschnitts 3 aus redaktionellen Gründen erforderlich. === §15 Regionalbeauftragte === :(1) <sup>1</sup>Regionalbeauftragte sind Mitglied im Kreisverband Oberhavel der Piratenpartei Brandenburg. <sup>2</sup>Ihre örtliche Zuständigkeiten legen sie gemeinsam mit dem Kreisvorstand fest. <sup>3</sup>Sie betreuen die Parteimitglieder der Region, sind für die regionalen Medien ansprechbar und kümmern sich um Fragen mit kommunaler Bedeutung.:(2) <sup>1</sup>Regionalbeauftragte werden für die Dauer eines Jahres gewählt oder benannt. <sup>2</sup>Ihre ordentliche Neuwahl oder Neubenennung findet einmal im Kalenderjahr statt. :(3) Auf Antrag von 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Landkreises oder durch Beschluss des Kreisvorstandes kann das Verfahren zur Neuwahl- bzw. Neubenennung auch innerhalb der Amtsperiode ausgelöst werden. :'''Begründung''' :Siehe Begründung zu § 8 Abs. 5 ===Abschnitt 4 - Satzung, Programm und Auflösung=== :Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, da ein neuer Abschnitt eingefügt wird. Der '''Abschnitt 3 - Satzung, Programm und Auflösung''' wird deshalb umbenannt in  :'''Abschnitt 4 - Satzung, Programm und Auflösung''' === § 16 Satzungs- und Programmänderung === :*§ 13 wird zu § 15 16
:'''Begründung'''
: Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.
=== § 16 17 Inkrafttreten ===:*§14 wird zu § 1617
:'''Begründung'''
Modul4 - Öffentlicher Personennahverkehr-:Die Piraten des Kreises Oberhavel sprechen sich dafür aus, den ÖPNV im Flächenkreis Oberhavel zu stärken und auszubauen. Die Einführung einer steuer- oder umlagefinanzierten fahrscheinlosen ÖPNV- Nutzung soll im Rahmen eines Pilotprojektes mit begleitender Machbarkeitsstudie geprüft werden. :Langfristig wird das Ziel angestrebt, die Attraktivität des ÖPNV so zu steigern, dass für weite Bevölkerungsteile die Vorteile eines ausgebauten ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr überwiegen.  Modul 5 4 -Generationsübergreifende Attraktivität des Landkreises-
:Durch die gestiegene Lebenserwartung ist auf absehbare Zeit mit einer steigenden Zahl älterer Bürger zu rechnen, denen so lange als möglich ein selbstbestimmtes Altern in Würde und einem gewohntem Umfeld zu ermöglichen ist. Die Städte und Gemeinden des Kreises Oberhavel sollten hierfür eine gemeinsame, abgestimmte und generationsübergreifende Vorgehensweise entwickeln.
:Unser Ziel ist es, dass der Kreis Oberhavel sowohl für junge Menschen als auch als Altersdomizil älterer Bürger/innen weiter an Attraktivität gewinnt. Neben Angeboten zur Betreuung von Kindern fordern die Piraten des Kreises Oberhavel daher auch die Förderung der mobilen Altenbetreuung sowie den Aufbau von Generationenhäusern im Kreis.
:Modul 4: -Fahrscheinloser Nahverkehr-
:Wir setzen uns dafür einPräambel:Der Umstieg von motorisierten individuellen Verkehrsmitteln auf den Öffentlichen Personennahverkehr wird durch komplizierte Tarifstrukturen und individuell wahrnehmbare Kosten des ÖPNV negativ beeinflusst. :In der Vergangenheit wurde in Brandenburg in den Städten Templin und Lübben anhand von mehrjährigen Modellversuchen die Wirkung der Einführung eines kostenfreien ÖPNV untersucht. In beiden Fällen handelt es sich um städtischen ÖPNV mit Finanzierung direkt aus öffentlichen Mitteln der Städte. Erreicht wurde, dass Modelle sich das Fahrgastaufkommen in beiden Städten innerhalb weniger Jahre vervielfachte und der Individualverkehr genauso zurückging wie die Umweltbelastung. Steigende Fahrgastzahlen führten aber auch zu Taktverdichtung, die Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und die Einstellung von neuen Mitarbeitern. Die damit einhergehende Kostensteigerung konnte durch die Städte nicht aufgefangen werden, was letztendlich zur Einstellung der Modellversuche führte.:Nach § 3 ÖPNV-Gesetz Land Brandenburg sind Aufgabenträger für den fahrscheinlosenSchienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land Brandenburg, steuerfür den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Landkreise und kreisfreien Städte. Nach den in § 9 des ÖPNV- oder umlagefinanzierten Gesetzes geregelten Finanzierungsgrundsätzen sind Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nach Möglichkeit durch Fahrgelderträge zu decken. :Das eine Kostendeckung durch Fahrgeldeinnahmen illusorisch ist zeigt u.a., dass das Land Brandenburg den Landkreis Oberhavel bei der Wahrnehmung der Aufgaben im sonstigen ÖPNV bis 2016 jährlich durch Zuwendungen in Pilotprojekten Höhe von 4,7 Mio. € allein für nichtinvestive Mittel unterstützt. Der Landkreis selber unterstützt den ÖPNV bis 2016 jährlich mit 1,75 Mio. € für nichtinvestive Mittel. Der für die Betreibung des sonstigen ÖPNV erforderlichen sonstigen Mittel sollen durch Fahrgelderträge gedeckt werden.:Daraus folgt, dass der weit überwiegende Kostenanteil des sonstigen ÖPNV im Kreis Landkreis Oberhavel getestet werdenschon jetzt aus öffentlichen Mitteln bestritten wird. Bei rund 205.000 Einwohnern und mehr als 460.000 Gästeübernachtungen (Stand 2012) im Jahr bietet es sich an, diese Deckungslücke durch einen Nahverkehrsabgabe zu schließen und einem fahrscheinlosen ÖPNV zu ermöglichen. Die Kosten für Verkaufsstellen, Ticketautomaten, und Fahrscheinkontrollen entfallen genauso wie der Fahrscheinverkauf in Bussen. Dies führt zwangsweise zu Zeitgewinnen und lässt eine kostenneutrale Taktverdichtung zu, um dem zu erwartenden höheren Nutzungsgrad Rechnung zu tragen.:Die Nahverkehrsabgabe setzt sich zusammen aus :*einer Nahverkehrstaxe, die bei privat oder beruflich bedingten Übernachtungen bei kommerziellen Anbietern (z.B. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder -häusern) im Landkreis je Übernachtung anfällt und die fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV im Landkreis einschließt:*eine Nahverkehrsabgabe zur Deckung des Restbetrages, die auf alle Einwohner des Landkreises umgelegt wird. :Gerade in ländlichen Gebieten kann wird dies zu einer verstärkten Nutzung des ÖPNV führen. Vormals schwach frequentierte Strecken können wieder sinnvoll bedient werden.  
:Ziele
:Die PIRATEN Oberhavel setzen sich dafür ein, dass die Deckungslücke zwischen Landes- sowie Landkreismitteln und den tatsächlichen Kosten des ÖPNV in Oberhavel in Zukunft nicht mehr durch den Verkauf von Fahrscheinen, sondern durch die Einführung einer Nahverkehrstaxe für Gäste im Landkreis und eine auf alle Einwohner des Landkreises umzulegende Nahverkehrsabgabe geschlossen wird.
:Langfristig wird das Ziel angestrebt, die Attraktivität des ÖPNV so zu steigern, dass für weite Bevölkerungsteile die Vorteile eines ausgebauten ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr überwiegen.   :Modul 5: -Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr-
:Eine einseitige Fokussierung auf den ÖPNV würde jedoch den Bedürfnissen der Menschen gerade im ländlich geprägten nördlichen Teil des Kreises Oberhavel nicht gerecht.
:Das Konzept des Gemeinsam Genutzten Verkehrsraums wurde mittlerweile in vielen Städten Europas erprobt. Das Konzept sieht nur wenige Regeln vor.
:Durch bauliche Veränderungen wird ein klar erkennbarer GGV geschaffen. Dieser ist besonders dadurch gekennzeichnet, dass es weder Ampel noch Straßenmarkierungen und (kaum) Schilder gibt. Verkehrsteilnehmer dürfen sich überall bewegen, es gilt rechts-vor-links. Die wichtigste Regel lautet: AUFPASSEN und RÜCKSICHT nehmen!
:Ein GGV trägt wesentlich zur Entspannung der Gesamtsituation in Ortszentren bei. Ziel ist die Nutzung und Gestaltung des Lebensraums im Sinne nachhaltiger Lebensqualität. Ein GGV ist besonders in Bereichen sinnvoll, in denen Autoverkehr, Fahrräder und Fußgänger häufig aufeinander treffen, z.B. in Einkaufs- oder Bahnhofsbereichen.
: Bei keinem der europäischen Projekte wurde ein Anstieg der Unfallzahlen mit Personenschäden verzeichnet. Dagegen hat sich die Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm stark reduziert.
:Ein gutes Beispiel für ein gelungenes GGV ist die Brandenburger Gemeinde Calau.
:Informationen findet man unter: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/sharespacecalaubericht050911.pdf .
 
:Die Piraten des Kreises Oberhavel setzen sich dafür ein, in einem ersten Schritt an geeigneten Stellen im Landkreis entsprechende Pilotprojekte durchzuführen.
:'''Begründung:'''
:Der Antrag berücksichtigt die grundsätzliche Position der Piratenpartei zur Priorisierung des ÖPNV, die besonderen Gegebenheiten der ländlich geprägten Verkehrspolitik und alternative Verkehrskonzepte. Eine stärkere Bürgerbeteiligung muss auf verschiedenen Ebenen erfolgen :Ein GGV trägt wesentlich zur Entspannung der Gesamtsituation in Ortszentren bei. Ziel ist die Nutzung und Gestaltung des Lebensraums im Sinne nachhaltiger Lebensqualität. Ein GGV ist besonders in Bereichen sinnvoll, in denen Autoverkehr, Fahrräder und Fußgänger häufig aufeinander treffen, z.B. in Einkaufs- oder Bahnhofsbereichen. : In mehreren europäischen Orten wurden GGV getestet. Bei keinem dieser Projekte wurde ein Anstieg der Unfallzahlen mit Personenschäden verzeichnet. Dagegen hat sich die Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm stark reduziert. :Ein gutes Beispiel für ein gelungenes GGV ist die Brandenburger Gemeinde Calau. :Informationen findet man unter: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/sharespacecalaubericht050911.pdf .
=== WP 004 Vorzug von Kreisverkehr gegenüber Ampelanlagen ===
:Die Piraten des Kreises Oberhavel erkennen die Notwendigkeit von Ampelanlagen an, sind aber der Auffassung, dass dies nicht die effektivste und sicherste Möglichkeit zur Steuerung des Verkehrsflusses ist. Aus Erfahrungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern lässt sich erkennen, dass Kreisverkehre das Unfallrisiko deutlich reduzieren.
: Unser Ziel ist es, an geeigneten Standorten Kreuzungen mit Ampelanlagen durch Kreisverkehre zu ersetzen. Die dadurch erzielten Energieeinsparungen tragen nachhaltig zur Haushaltskonsolidierung bei.
:'''Begründung:'''
:Die aktive Bürgerbeteiligung ist eines unserer Hauptanliegen. Deshalb fordern wir die Einführung von Bürgerhaushalten sowohl in den Städten und Gemeinden des Kreises als auch in der Kreisverwaltung selber.
 
'''Begründung'''
:Ein echter Bürgerhaushalt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bürger/innen über den Einsatz von Haushaltsmitteln für freiwillige Aufgaben direkt mitbestimmen können. Hierzu müssen die Bürger/innen zunächst über die Haushaltssituation und den Haushaltsplan informiert werden, z.B. in Form eines lesbaren Haushaltes und auf Informationsveranstaltungen. Es muss in einer für Laien verständlichen Form dargestellt werden
:Daran anschließend können die Bürger/innen Vorschläge zur Verwendung der freien Mittel unterbreiten und diese öffentlich diskutieren. Dazu eignen sich öffentliche Veranstaltungen (z.B. Stadteilversammlungen), ein Internetportal und Sammelstellen in öffentlichen Einrichtungen. Die Verwaltung nimmt zu den gemachten Vorschlägen öffentlich Stellung und schätzt Machbarkeit, Kosten und Nutzen ein, bevor sie mit der Umsetzung beginnt. Am Ende der Haushaltsperiode legt die Verwaltung öffentlich Rechenschaft ab. Hierbei muss sie begründen, wenn und ggf. warum einzelne Vorschläge nicht umgesetzt worden sind.
 
=== WP 011 Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt ===
 
Der Kreisparteitag möge beschließen, folgenden Punkt an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm aufzunehmen.
 
:Wir fordern, dass Haushaltsrechnungen, Haushaltspläne und Unterlagen über die mittelfristige Finanzplanungen auf Kreis-und Gemeindeebene spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage an das zuständige Gremium digital und maschinenlesbar veröffentlich werden. Sie sollen vollständig digital einsehbar und für interessierte Bürger/innen barrierefrei auswertbar sein.
 
:Unterlagen zur Haushaltsplanung sollen neben den Haushaltsansätzen des Vorjahres auch die Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres sowie die Haushaltsansätze des kommenden Haushaltsjahres enthalten. Vorbemerkungen, Erklärungen zu Deckungsfähigkeiten, vollständigen Begründungen je Einzelposition sowie die Anlagen zum Haushaltsplan sind ebenso digital auszuweisen.
:'''Begründung:'''
:Der Antrag sprich spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden. 
=== WP 011 012 Haushaltskonsolidierung Mehr direkte Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ===
Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende
Präambel
:Schuldenabbau und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist wesentlich für unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder. Wir setzen uns deshalb für mehr direkte Bürgerbeteiligung auch auf eine sinnvolle und konsequente Einnahmen- und Ausgabenpolitik zur Sanierung der kommunalen Ebene Haushalte ein. Mögliche Felder für Bürgerbeteiligung sind Stadtentwicklungskonzeption, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Verkehrsentwicklungsplan, Bebauungspläne, Einzelprojekte (z  Modul 1 -Personelle Ausstattung der Steuerbehörden und Umsetzung des Steuerrechtes-: Wir fordern eine ausreichende personelle Besetzung der Steuerbehörden und eine strikte Umsetzung des Steuerrechts.B. Straßenbau, Grünflächen, öffentliche Einrichtungen), allgemeines Satzungsrecht, allgemeines Verwaltungshandeln. Der Prozess einer solchen Bürgerbeteiligung kann analog zum Bürgerhaushalt seinWir sprechen uns gegen den Erlass oder die Niederschlagung von Forderungen Steuerhinterzieher aus.
Modul 1 2 -Bürgerbeteiligung durch InformationKeine Prestigeprojekte mehr-:Wir fordern deshalb, dass die Kommune in bis zur endgültigen Sanierung der kommunalen Haushalte bei jeder öffentlichen Veranstaltungen und Publikationen über die Ist-Stände und die aktuellen Planungen informiert und Bürger /innen diese öffentlich diskutieren sowie Vorschläge unterbreiten könnenInvestition das unabdingbare Erfordernis der Maßnahme zu prüfen ist. Die Kommune nimmt daraufhin Prestigeprojekte zu den Vorschlägen Stellung und legt am Ende des Haushaltsjahres Rechenschaft ab, ob und wie Vorschläge realisiert Lasten der kommunalen Haushalte werden konntenabgelehnt
Modul 3 -Öffentliche Auftragsvergabe-
:Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt unter strikter Einhaltung des Vergaberechts. Wir fordern zur Vermeidung von teuren Fehlkalkulationen vor Auftragsvergabe eine transparente und auch für den Laien nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen.
Modul 2 4 -Rederechte Nutzung von Open Source Software (OSS) in Ausschusssitzungender öffentlichen Verwaltung-:Um die Beteiligung der Bürger/innen auf allen Ebenen der Kommunalpolitik zu gewährleisten, fordern wir ein Rederecht der Bürger/innen in allen Ausschusssitzungen der Kommunalparlamente.
:Die Nutzung von OSS in öffentlichen Verwaltungen kann ein sinnvoller Ansatz zur Kostenreduzierung im Bereich der IT-Infrastruktur sein. Der flächendeckende Einsatz von OSS z.B. im Office-Bereich der öffentlichen Verwaltungen im Kreis Oberhavel kann einen sinnvollen Beitrag zu Haushaltskonsolidierung leisten.
:Wir fordern deshalb die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit dem Ziel festzustellen, ob ein teilweiser oder vollständiger Umstieg auf Open Source Software in den Kommunalverwaltungen des Landkreises einen signifikanten positiven Effekt bei den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung erkennen lässt.
Modul 3 –Bürgerbeteiligung durch Bürgerentscheide-
:Wir fordern eine direkte Bürgerbeteiligung durch die Einführung von Bürgerentscheiden. Dies in einen ersten Schritt besonders bei Investitionen, welche Kreis oder Kommunen mit einem erheblichen finanziellen Risiko belasten oder diese in Bezug auf ihre ökologischen und infrastrukturellen Ressourcen maßgeblich beeinflussen.
:'''Begründung:'''
:Der Antrag sprich für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
=== WP 012 Haushaltskonsolidierung 013 Mehr direkte Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene ===
Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende
Präambel
:Schuldenabbau und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist wesentlich für unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder. Wir setzen uns deshalb für eine sinnvolle und konsequente Einnahmen- und Ausgabenpolitik zur Sanierung mehr direkte Bürgerbeteiligung auch auf der kommunalen Haushalte Ebene ein. Mögliche Felder für Bürgerbeteiligung sind Stadtentwicklungskonzeption, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Verkehrsentwicklungsplan, Bebauungspläne, Einzelprojekte (z.B. Straßenbau, Grünflächen, öffentliche Einrichtungen), allgemeines Satzungsrecht, allgemeines Verwaltungshandeln. Der Prozess einer solchen Bürgerbeteiligung kann analog zum Bürgerhaushalt sein.
Modul 1 -Personelle Ausstattung der Steuerbehörden und Umsetzung des SteuerrechtesBürgerbeteiligung durch Information-: Wir fordern eine ausreichende personelle Besetzung der Steuerbehörden deshalb, dass die Kommune in öffentlichen Veranstaltungen und eine strikte Umsetzung des SteuerrechtsPublikationen über die Ist-Stände und die aktuellen Planungen informiert und Bürger /innen diese öffentlich diskutieren sowie Vorschläge unterbreiten können. Wir sprechen uns gegen Die Kommune nimmt daraufhin zu den Erlass oder die Niederschlagung von Forderungen gegen Steuerschuldner Vorschlägen Stellung und legt am Ende des Haushaltsjahres Rechenschaft ab, ob und Steuerhinterzieher auswie Vorschläge realisiert werden konnten.
Modul 2 -Keine Prestigeprojekte mehrRederechte in Ausschusssitzungen-:Wir fordern, dass bis zur endgültigen Sanierung Um die Beteiligung der kommunalen Haushalte bei jeder öffentlichen Investition das unabdingbare Erfordernis Bürger/innen auf allen Ebenen der Maßnahme Kommunalpolitik zu prüfen ist. Prestigeprojekte zu Lasten gewährleisten, fordern wir ein Rederecht der Bürger/innen in allen Ausschusssitzungen der kommunalen Haushalte werden abgelehntKommunalparlamente.
Modul 3 -Öffentliche Auftragsvergabe–Bürgerbeteiligung durch Bürgerentscheide- :Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt unter strikter Einhaltung des Vergaberechts. Wir fordern zur Vermeidung von teuren Fehlkalkulationen vor Auftragsvergabe eine transparente und auch für den Laien nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen. Modul 4 -Nutzung direkte Bürgerbeteiligung durch die Einführung von Open Source Software (OSS) in der öffentlBürgerentscheiden. Verwaltung- :Die Nutzung von OSS Dies in öffentlichen Verwaltungen kann ein sinnvoller Ansatz zur Kostenreduzierung im Bereich der IT-Infrastruktur sein. Der flächendeckende Einsatz von OSS z.B. im Office-Bereich der öffentlichen Verwaltungen im einem ersten Schritt besonders bei Investitionen, welche Kreis Oberhavel kann einen sinnvollen Beitrag zu Haushaltskonsolidierung leisten.:Wir fordern deshalb die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Kommunen mit dem Ziel festzustellen, ob ein teilweiser einem erheblichen finanziellen Risiko belasten oder vollständiger Umstieg diese in Bezug auf Open Source Software in den Kommunalverwaltungen des Landkreises einen signifikanten positiven Effekt bei den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung erkennen lässtihre ökologischen und infrastrukturellen Ressourcen maßgeblich beeinflussen
:'''Begründung:'''
:Der Antrag sprich für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
=== WP 013 014 Transparente und innovative Wirtschaftspolitik ===
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen. Es wird um modulare Abstimmung gebeten.
:Wir setzen uns für eine nachhaltige Stärkung des Kreises Oberhavel als dynamischer Wirtschaftsstandort ein. Neben klassischen Maßnahmen der Investitionsförderung zur Ansiedlung von Unternehmen in Fördergebieten sollen in der Strukturpolitik des Kreises auch neue Wege der dezentralen Produktion und des freien Austausches von Wissen berücksichtigt werden.
:Selbständiges Unternehmertum ist eine wichtige Voraussetzung für eine kreative und eigenverantwortlich handelnde Gesellschaft. Wir sehen auch in kleinen, noch nicht etablierten Unternehmen Treiber von Innovation und qualitativem Wachstum im Dienst des Menschen und der Natur. Wir wollen Menschen unterstützen, die für sich den Weg in die Selbständigkeit wählen.
:Wir sprechen uns deshalb für direkte Subventionen in Form von Fördermitteln oder Vergünstigungen an Unternehmen und Wirtschaftende aus, wenn diese sich zu einer strukturpolitisch sinnvollen Gegenleistung, z.B. die der Schaffung von Arbeitsplätzen, verpflichten.
Der Antrag leitet Handlungsvorgaben für die lokale Wirtschaftspolitik aus Programmen und Positionen der Piratenpartei ab.
=== WP 014 015 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ===
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen.
:Öffentliche Gebäude (z.B. Rathäuser, Ämter, Büchereien, Museen etc.), sowie öffentliche Anlagen (z.B. Sportplätze, Stadien, Parks, Bushaltestellen, Toiletten etc.) sollen von allen Bürger/innen gleichberechtigt genutzt werden können. Eine beabsichtigte Nutzung soll nicht davon abhängig sein, ob Einschränkungen oder Behinderungen bestehen oder nicht. Um eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen muss die Barrierefreiheit gewährleistet sein. Für Neubauten muss dies verbindlich vorgeschrieben werden. Für Altbauten muss dies nachgerüstet werden.
 === WP 016 Breitbandversorgung === Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen. Um eine modulare Abstimmung wird gebeten. Modul 1 -Breitband-Internet als systemische Grundversorgung-:Oberhavel gehört neben der Prignitz und der Uckermark bundesweit zu den Schlusslichtern bei der Breitbandversorgung. Bund und Länder vertrauten bisher auf die Kräfte des Marktes. Doch da, wo keine angemessenen Renditen locken, sind die Anreize für den Ausbau eher gering. :Angesichts des enormen Innovationspotenzials muss man bei der Breitbandtechnologie von einer systemischen Infrastruktur sprechen. Eine Abkopplung von leistungsfähigen Breitbandangeboten wirkt für die Betroffenen diskriminierend. Unternehmen bleiben entscheidende Innovationspotenziale verwehrt. Sie können an der steigende Verlagerung von Absatzwegen und Vernetzung nicht teilnehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit leidet. :Gegenüber gut versorgten Gebieten wird den Bürger/innen des Landkreises die sonst durch Nutzung des Internets übliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Auch die Einführung und Akzeptanz von eGovernment-Projekten und ePartizipation ist auf eine gute Breitbandversorgung angewiesen :Wir fordern deshalb die Bereitstellung der Breitbandversorgung als Universaldienst ein. Breitband soll wie Telefon, Wasser und Strom zur Grundversorgung für alle Haushalte erklärt werden. :Da besonders in Randlagegemeinden aufgrund ihrer Strukturschwäche finanzschwach sind, fordern wir hier umgehende monetäre Unterstützung durch das Land.   Modul 2 -Förderung kommunaler Ausbaumöglichkeiten und Zusammenarbeit mit TK- Anbietern-:Viele Telekommunikationsanbieter bieten Programme zum gemeinschaftlichen Ausbau der Netze an. Hierbei werden die Kosten aufgeteilt oder die Kommunen können benötigte Arbeiten selbst vornehmen. :Wir fordern Kreis und Kommunen auf, die Möglichkeiten dieser Zusammenarbeit zu prüfen. Hierbei soll unter anderem darauf geachtet werden, dass bei allen Erdbauarbeiten die Möglichkeit geschaffen wird, dass Telekommunikations-Anbieter ihre Netze im gleichen Zuge erweitern können. Die sich ergebenden Synergieeffekte können für Kostendämpfungsmaßnahmen genutzt werden. Weiterhin fordern wir von Kreis und Gemeinden zu prüfen, ob durch eine Nutzung von Gemeindeflächen und –gebäuden kurzfristig ein weiterer Ausbau von breitbandigen Funktechnologien möglich ist.  Modul 3 -Förderung von lokalen Versorgungsprojekten-:Ist ein Ausbau der bestehenden Netze nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, bestehen dennoch Möglichkeiten zur Anbindung von weißen Flecken. Richtfunkstrecken und der Aufbau von lokalen WLAN Netzen oder die Anbindung über Satellit stellen nur einige Möglichkeiten dar. :Wir setzen uns dafür ein, dass in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürgern lokale Projekte, die solche Anbindungsvarianten nutzen, gefördert werden. :'''Begründung:'''Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden. === WP 017 Die öffentliche Bildungsinfrastruktur === Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende Punkte aufzunehmen. Um eine modulare Abstimmung wird gebeten. Modul 1 -Bedarfsgerechte Bildungsinfrastruktur-:Die Bildungsinfrastruktur umfasst nicht nur die Bildungseinrichtungen als solches, sondern auch deren Anbindung. Fahrt- und Wartezeiten über 30 Minuten sind insbesondere für Kinder eine Belastung und schmälern die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Dies muss speziell bei den unteren Klassenstufen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Nutzung von räumlich getrennt von der Schule liegenden Gebäudekomplexen, wie z. B. Sportstätten. Einsparungen aufgrund sinkender Schülerzahlen dürfen nicht dazu führen, dass die Wegzeiten für die Schüler/innen in unzumutbarer Weise steigen.  Modul 2 -Schaffung von Möglichkeiten für ein warmes Mittagessen-:Kinder und Jugendliche benötigen eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Diese ist eine Grundvoraussetzung für Erbringung und Erhaltung der vollen Leistungsfähigkeit. :Wir fordern daher ein warmes und ausgewogenes Mittagessen zu Preisen, die niemanden ausschließen und persönliche Bedürfnisse, wie z. B. bei Allergien, Unverträglichkeiten oder religiöse Gründe, angemessen berücksichtigen. Zur Stärkung der lokalen Wirtschaft sollte hier auf regionale Dienstleister zurückgegriffen werden.  Modul 3 -Stärkung der Volkshochschulen-:Bildung ist ein lebenslanger Prozess, der der Stärkung und Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft dient. Volkshochschulen bieten hierbei den Bürgerinnen und Bürgern eine sinnvolle Anlaufstelle sich weiterzubilden. Das Angebot muss für jedermann unabhängig von dessen Einkommenssituation erschwinglich sein, sowie dem aktuellen Bedarf angepasst werden.:Wir setzen uns dafür ein, die Volkshochschulen zu erhalten und weiter zu stärken.   Modul 4 -Bibliotheken und öffentliche Büchereien-:Büchereien bieten einen weiteren Weg zur Bildung an, welcher aber derzeit durch nicht immer bedarfsgerechte Öffnungszeiten, Schließungen oder ein veraltetes Angebot verhindert wird. Eine flächendeckende Versorgung ist nicht gewährleistet. :Wir fordern in einem ersten Schritt die Schaffung eines zentralen digitalen und barrierefreien Archivs der Bestände aller Bibliotheken und öffentlichen Büchereien im Landkreis. :Bürger/innen sollen die Möglichkeit erhalten, unabhängig von Öffnungszeiten oder örtlichen Gegebenheiten jederzeit Bücher über das Internet zur Ausleihe bestellen zu können. Das hätte für Bürger/innen den Vorteil, Bücher ohne längere Anfahrtswege oder Wartezeiten ausleihen zu können. Dem gegenüber stände jedoch die Verpflichtung der Übernahme der Versandkosten.:Deshalb fordern wir als zweiten Schritt den Altbestand so weit als möglich zu digitalisieren und bei Neuanschaffungen den Ausbau des digitalen Bücherbestandes gezielt zu steigern. Dieser Schritt würde die Ausleihe auf elektronischem Wege, z.B. per zeitlich begrenzbarem Download auf eBooks, ermöglichen. Die Verringerung von transportbedingten CO²-Emissionen, die Schaffung eines bürgernahen flächendeckenden Angebots an Leihbüchern und die mittelfristig absehbare Kostenersparnis bei den Kommunen sprechen für dieses zukunftsorientierte Konzept. :'''Begründung:''' Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden. === WP 015 ff018 Frühkindliche Bildung === Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm unter dem Punkt Bildung folgenden Punkt aufzunehmen.  :Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Studien beweisen, dass in den ersten sechs Lebensjahren spielerisches Lernen auf sehr fruchtbaren Boden fällt und die Kinder richtungsweisend für das weitere Leben beeinflusst. Die Angebote sollten hierbei alle Lebensbereiche umfassen und insbesondere die sprachlichen sowie feinmotorischen Fähigkeiten fördern. Die Erfahrungen in vielen Einrichtungen zeigen auf, dass bei entsprechend angepassten Erziehungskonzepten und Mitarbeiter-Schulungen mit wenig Aufwand sehr viel für die Kinder erreicht werden kann.:Wir fordern deshalb, die frühkindlichen Bildungsangebote in Kindertagesstätten weiter auszubauen.  :'''Begründung:''' Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag noch ergänzend mündlich begründet werden.  ===WP 019 Förderung von Kulturangeboten === Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende Punkte aufzunehmen. Um eine modulare Abstimmung wird gebeten. Modul 1 –Kultursubventionen-:Kunst und Kultur tragen sich aus Kostensicht nur selten von allein. Kultursubventionen sind daher ein wichtiger Baustein für ein offenes und pluralistisches Leben im Kreis Oberhavel. Kulturorte sind Zentren des Lebens und Investitionen in die geistige Infrastruktur. :Daher halten wir die Subventionen gerade in der vollen Breite der Kultur für sinnvolle Investitionen. Modul 2 -Alternative Förderung von Kulturangeboten-: In Arbeit!Zeiten stark belasteter Haushaltskassen lassen sich nur wenige Kulturprojekte direkt subventionieren. Um dennoch ein breites Kulturangebot zu ermöglichen, müssen Alternativen gesucht werden. : Wir setzen uns dafür ein, dass z.B. leerstehende Räume in kommunaleigenen Einrichtungen zur Durchführung geeigneter Kulturprogramme zur Verfügung gestellt werden können. :Begründung: Der Antrag spricht für sich und kann ggf. ergänzend auf dem Kreisparteitag begründet werden. === WP 020 Zusammenschluss kommunaler Körperschaften === Der Kreisparteitag des Kreises Oberhavel möge folgenden Antrag für sein Kreiswahlprogramm beschließen: :Wir unterstützen den freiwilligen Zusammenschluss von Ämtern, Gemeinden und Städten zu größeren Verwaltungseinheiten. :Um die notwendige Akzeptanz zu schaffen und die Bürgernähe von Politik und Verwaltung zu stärken, fordern wir jedoch im Rahmen eines Zusammenschlusses folgende Eckpunkte umzusetzen: :*Politik, Verwaltung und Bürger/innen zeigen in einem transparenten Verfahren die Vor- und Nachteile des angestrebten Zusammenschlusses auf. Die endgültige Entscheidung über einen Zusammenschluss liegt bei den betroffenen Bürger/innen. Sie wird durch einen Bürgerentscheid herbeigeführt.:*Überzähliger Rathäuser werden in Bürgerbüros umgewandelt:*Vorhandene elektronische Dienstleistungsportale der Verwaltung werden ausgebaut:*Nicht digital nutzbare Serviceangebote der Verwaltung werden kurzfristig so weit wie möglich in die elektronischen Dienstleistungsportale integriert:*Bis zum vollständigen Ausbau der Dienstleistungsportale stellen die Gemeinden, gegebenenfalls in Kooperation mit dem Landkreis, mobile Bürgerbüros zur Verfügung:*Durch die Einführung von Bürgerhaushalten, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden die Bürger/innen im Rahmen der direkten Demokratie vermehrt an Entscheidungsprozessen beteiligt.:*Eingesparter Verwaltungskosten werden für Gebührensenkungen, z.B. Abschaffung Kitagebühr, für Investitionen in die kommunale Infrastruktur oder zum Abbau von Neuverschuldung eingesetzt.:*Durch anfallende Synergieeffekte können bei Zusammenschlüssen freie Ressourcen auf allen Verwaltungsebenen entstehen. Wir sprechen uns eindeutig gegen betriebsbedingte Entlassungen aus. Niemand darf infolge von Zusammenschlüssen seinen Arbeitsplatz verlieren. Die Zielerreichung darf jedoch durch sozialverträgliche Maßnahmen (z.B. keine Stellennachbesetzung, Arbeitsplatzwechsel) angestrebt werden. :'''Begründung:''' :Viele kommunale Körperschaften sind heute bereits viel zu klein und vor allem aus eigener Kraft wirtschaftlich nicht überlebensfähig. :Der demographische Wandel wird diese Situation, insbesondere in den berlinfernen Regionen von Oberhavel noch verstärken. Wir wollen die damit einhergehenden Probleme nicht vor uns herschieben bis am Ende andere über unsere Zukunft entscheiden. :Durch anfallende Synergieeffekte können bei Zusammenschlüssen freie Ressourcen auf allen Verwaltungsebenen entstehen. Wir sprechen uns eindeutig gegen betriebsbedingte Entlassungen aus. Niemand darf infolge von Zusammenschlüssen seinen Arbeitsplatz verlieren. Die Zielerreichung darf jedoch durch sozialverträgliche Maßnahmen (z.B. keine Stellennachbesetzung, Arbeitsplatzwechsel) angestrebt werden. === WP 021 Bürgerbeteiligung durch Online – Petitionen === Der Kreisparteitag möge beschließen, folgenden Punkt an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen. :Wir möchten den Bürgern einfachere Wege ermöglichen, an kommunalen Entscheidungen mitzuwirken. Dazu gehören insbesondere Onlinepetitionen, die über ein Portal – nach Vorbild des Bundestages – zum gesellschaftlichen Diskurs einladen.:Unterschriften von Mitzeichnern sollen auch online gesammelt werden können. Initiatoren mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Kommunalparlament erhalten. :'''Begründung:''' Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.  === WP 022 Nachhaltige, dezentralisierte Wasser- und Energiepolitik === Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen: :Ein wesentlicher Baustein dezentralisierte Wasser- und Energiepolitik ist die Rückabwicklung ausgelagerter Versorgungsstrukturen in die Verantwortung der Kommunen. Kommunale Wasser-, Gas- und Stromversorgung soll nicht in den Händen marktorientierter Firmen, sondern im Einflussbereich demokratisch legitimierter Gremien liegen. :Die Piraten des Kreises Oberhavel fordern eine nachhaltige, dezentralisierte Wasser- und Energiepolitik bereits auf Kreisebene.:Wir treten daher für den Verbleib von Energienetzen in öffentlicher Hand bzw. - wo dies nicht der Fall ist - für die Rekommunalisierung der Energienetze ein.  :'''Begründung:''' :Ein wichtiger Aspekt nachhaltiger Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung sowie eine auf diese Dezentralisierung ausgerichtete Netzstruktur für Strom und Wärme. :Ziel ist es, eine Vielfalt innovativer lokaler Energieerzeuger aufzubauen und so den Einfluss einiger weniger marktbeherrschender Unternehmen zu verringern.  === WP 023 Ausstieg aus der Radikalisierung === Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen: :Die Abkehr von demokratischen Inhalten und die Hinwendung zu radikalen Organisationen mit antidemokratischen Zielen stellt eine Gefahr und damit eine Herausforderung für jede demokratische Gesellschaft dar.  :Die Bekämpfung extremistischer Bewegungen wird von den Piraten Oberhavel aus diesem Grund als eine gesellschaftliche und politische Daueraufgabe von großer Bedeutung angesehen. Eines der wirkungsvollsten Mittel dabei ist das Aufzeigen von positiven Lebensperspektiven in unserer demokratischen Gesellschaft.:Wir fordern deshalb über alle Parteigrenzen hinweg die Entwicklung eines Konzeptes, um radikalisierten Personen eine ernsthaft Perspektive für den Ausstieg aus extremistischen Szenen zu eröffnen.  :'''Begründung:''' Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden. = '''Sonstige Anträge''' = === X 001 Nachbearbeitung von Beschlüssen der Hauptversammlung 2013.1 === Die Haupversammlung möge folgendes beschließen: :Die Haupversammlung beauftragt den Kreisvorstand mit der redaktionellen Nachbearbeitung der beschlossenen Anträge dieser Hauptversammlung. :Darunter werden nur rein redaktionelle, keine inhaltlichen Änderungen verstanden wie z.B.::*Festlegung der Kapitelstruktur der Programme und Zuordnung der Anträge zu den einzelnen Kapiteln:*Korrektur der Rechtschreibung:*Vereinheitlichung bestimmter häufig vorkommender Begriffe, z.B. die Einheitliche Selbstbezeichnung als „Piraten Oberhavel“, als „Piratenpartei“ oder gleichbedeutender Bezeichnungen:*Einfügung von Querverweisen auf andere Kapitel, im Falle gleichbedeutender Inhalte in nachfolgenden Kapiteln ggf. deren Streichung und Ersatz durch Querverweis auf vorangehendes Kapitel:*Umsetzung von Maßnahmen zur besseren Lesbarkeit, z.B. Einfügung von Zwischenüberschriften :'''Begründung:''' Um ein gut strukturiertes und leichter lesbares Wahlprogramm für den Kreis Oberhavel zu erstellen, kann eine redaktionelle Nachbearbeitung der beschlossenen Anträge erforderlich sein. Der Kreisparteitag kann diese Überführung der einzelnen Anträge in ein Programm zeitlich nicht leisten. Deshalb wird diese Aufgabe an den Kreisvorstand delegiert. Inhaltliche Veränderungen sind in der Nachbearbeitung ausgeschlossen.
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