Kreisverband OHV/Antraege/2013.1-KPT-OHV
Satzungsänderungsantrag SÄA001
- Die Satzung wird durch Vorschriften zu Wahlen und Kandidaturen (Neu: § 10), Kassenprüfern (Neu: § 12), Rechnungsprüfern(Neu: § 13) und Regionalbeauftragten (Neu: § 15) erweitert. Daraus resultieren redaktionelle Änderungen, die die §§ 7, 8, 11, 12 -14 betreffen. Weiterhin werden §§ 2 und 9 angepasst.
- Da die Änderungen in direktem Zusammenhang stehen, wird nur ein Änderungsantrag gestellt. Für den Fall, dass der Antrag wegen einzelner Formulierungen nicht angenommen werden sollte, wird hilfsweise beantragt, die Änderungen zu den einzelnen Bestimmungen als jeweils eigenen Satzungsänderungsantrag - SÄA001 bis SÄA015 - oder als Module 1 bis 15 zu behandeln.
- Der Kreisparteitag möge deshalb folgende Ergänzungen bzw. Neufassungen in der Satzung für den Kreisverband Oberhavel beschließen:
In Abschnitt 1 - Der Kreisverband
§ 2 Mitgliedschaft
- 1Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes Oberhavel nach Anhörung des Landesvorstandes. 2Der Landesvorstand kann sich innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußern.
- Begründung
- Die bisherige Regelung § 2 Abs.2 Sätze 1 und 2 der Satzung des Kreisverbandes ist lückenhaft. Es ist unsicher, was zu passieren hat, wenn sich der Landesvorstand zu einem Aufnahmeantrag abschlägig äußert, die Gliederung (KV) aber aufnehmen will.
- Nach der Bundessatzung der Piratenpartei - § 3 – Erwerb der Mitgliedschaft – wird die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland auf Grundlage der Bundessatzung erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt.
- In der Bundessatzung ist damit geregelt, dass der Vorstand des Kreisverbandes die Entscheidung über den Mitgliedsantrag trifft, wenn die antragstellende Person im Zuständigkeitsbereich des Kreisverbandes ihren Wohnsitz hat und in der Satzung des Kreisverbandes keine anderslautende Regelung getroffen wird.
- In § 2 – Mitgliedschaft - der Landessatzung ist geregelt, dass über die Aufnahme von Mitgliedern der Vorstand der niedrigsten Gliederung nach Zustimmung des Landesvorstandes entscheidet. Diese gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert.
- Unsere Landessatzung steht damit im Gegensatz zur Bundessatzung, da nur dann jemand Mitglied der Piratenpartei Brandenburg werden darf, wenn der Landesvorstand den Antrag zustimmt. Damit wird dem Landesvorstand eine Veto-Möglichkeit eröffnet, die sich nicht mit unserem basisdemokratischen Verständnis vereinbaren lässt.
- Durch die Neuregelung wird eine klare Zuständigkeit über die Entscheidungsbefugnis über einen Aufnahmeantrag gesetzt. Der Kreisverband ist zuständig. Die gegenwärtig bestehende Unklarheit über die Verfahrensweise wird durch die Neuregelung in der Satzung beseitigt.
- Durch die Verpflichtung zur Anhörung des Landesvorstandes wird sichergestellt, dass etwaige Einwendungen des Landesvorstandes bei der Beschlussfassung durch den Kreisvorstand bekannt sind und berücksichtigt werden können.
In Abschnitt 2 – Die Organe des Kreisverbandes
§ 7 Tagung
- 1Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. 2Die §§ 10, 11 Absatz 2, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. 3Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
- Begründung
- Es wird nur eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Absatz 2 entfällt und wird wortgleich nach § 10 Abs. 3 übernommen.
§ 8 Aufgaben
- (4) 1Die Hauptversammlung wählt den Kreisvorstand und - sofern errichtet - das Kreisschiedsgericht. 2Sie wählt einen oder mehrere Kassenprüfer. 3Darüber hinaus kann die Hauptversammlung beschließen, Rechnungsprüfer im Sinne der Landessatzung zu wählen. 4Bei einer Entscheidung für die Wahl von Rechnungsprüfern sind dann zwei Rechnungsprüfer zu wählen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von den Kassenprüfern keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt wurde.
- (5) Die Hauptversammlung entscheidet darüber ob und gegebenenfalls wie viele Regionalbeauftragte im Sinne von § 15 durch sie direkt gewählt oder in ihrem Auftrag durch den Kreisvorstand benannt werden sollen.
- (6) Die Hauptversammlung richtet unter Beachtung der einschlägigen Gesetze die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreisbewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen aus, sofern durch den Landesvorstand keine gemeinsame Landesversammlung gemäß § 25 Absatz 5 der Landessatzung durchgeführt wird.
- Begründung
- § 8 Abs. 4 Sätze 2 und 5 betreffen die Kassenprüfer und werden wortgleich nach § 12 Abs. 2 und 3 übernommen.
- § 8 Abs. 4 Sätze 3 (2-ter Halbsatz) 6 betreffen die Rechnungsprüfer und werden weitgehend wortgleich nach § 13 übernommen.
- Abs. 4 Satz 1 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.
- Abs. 4 Satz 1 wurde demzufolge Satz 2. Da die Regelungen zu den Kassenprüfern nicht mehr in der Finanzordnung der Bundessatzung enthalten sind, wurde er redaktionell an die aktuelle Bundessatzung angepasst (Abschnitt A, § 9b Abs. 8) angepasst, lässt aber auch die Wahl nur eines Kassenprüfers zu.
- Abs. 5 wurde neu eingefügt, um die Entscheidung über den Einsatz von Regionalbeauftragten (neu eingefügt § 15) der Hauptversammlung als wichtigstem Organ des Kreisverbandes Oberhavel zu übertragen.
- Oberhavel ist ein Flächenkreis. Um die Bürger/innen direkt erreichen zu können, ist regionale Präsenz der beste Weg. Es ist uns in den letzten zwei Jahren nicht gelungen, in Oberhavel eine breite, stabile und aktive Basis aufzubauen. Der Versuch, unsere Ziele und Vorstellungen überwiegend über das Internet und Social Media zu kommunizieren, brachte kein überzeugendes Ergebnis.
- Wir müssen neue Wege suchen, mehr auf die Menschen zugehen. Wir müssen unsere Ziele direkt vor Ort durch regionale Arbeitstreffen, Aktionen, Bürgersprechstunden o.ä. kommunizieren und die Menschen überzeugen.
- Das ist eine langfristige Aufgabe, die nur in der Region verwurzelte Piratinnen und Piraten leisten können. Sie sollen als Regionalbeauftragte für Parteimitglieder, die Menschen der Region aber auch für die regionalen Medien ansprechbar sein, sich um kommunale Fragen kümmern.
- Zu ihren Aufgaben gehört es
- die Parteimitglieder in der Region zu betreuen und für diese erste Ansprechpartner/in zu sein
- aktiv nach Veranstaltungen im Kreis zu suchen, bei denen die Anwesenheit von Piraten sinnvoll sein kann
- Aktionen in der Region zu planen und durchzuführen, um die Ziele und Werte der Piratenpartei den Menschen der Region näherzubringen
- Anlaufstelle für die regionalen Medien zu sein und in Abstimmung mit dem Vorstand Pressemeldungen mit regionaler Bedeutung zu erstellen
- als Ansprechpartner/innen für Kreistagsfraktionen und andere relevante Gruppen im Landkreis zur Verfügung zu stehen
- Zu ihren Aufgaben gehört es
- Abs. 6 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 2 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.
§ 9 Anträge und Rederecht
- (1) 1Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie zwei Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung entweder über die Wikiseite „Anträge“ des Kreisverbandes oder direkt beim Kreisvorstand in schriftlich einzureichen. 2Die Schriftform gilt auch als gewahrt, wenn der Antrag per Email oder über die Wikiseite „Anträge“ des Kreisverbandes an den Vorstand eingereicht wird. 3 Später eingegangene Anträge können nur mit Zustimmung des Kreisparteitages behandelt werden. 4 Änderungen an fristgerecht eingegangen Anträgen sind jederzeit möglich. 5 Alle eingegangenen Anträge werden spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung vom Kreisvorstand im vollständigen Wortlaut veröffentlicht.
- (2) § 15 Absatz 2, 3, 5 und 6 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung.
- Begründung
- Es gibt keinen schlüssigen Grund, weshalb wie bisher festgelegt, Anträge vier Wochen vor Tagungsbeginn einzureichen sind. Auch ist nicht erkennbar, weshalb Satzungs- bzw. Programmänderungsanträge in Bezug auf die Antragsfrist unterschiedlich zu behandeln sind. In der Einladung zur heutigen Hauptversammlung werden von der Satzungsregelung abweichende Fristen genannt und das Antragsverfahren konkretisiert. Der Änderungsantrag soll hier ein einheitliches Verfahren gewährleisten und das Antragsverfahren direkt in der Satzung konkretisieren.
§ 10 Wahlen und Kandidaturen
- (1) 1Grundsätzlich ist die nochmalige Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt bei direkt aufeinander folgenden Wahlperioden nur einmal möglich. 2 Danach ist eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt grundsätzlich erst nach Ablauf einer weiteren Wahlperiode zulässig.
- (2) 1Die erneute Kandidatur für ein Mandat als Abgeordneter ist bei direkt aufeinander folgenden Legislaturperioden und unter der Voraussetzung, dass die erste Kandidatur Erfolg hatte, nur einmal direkt erneut zulässig. 2 Danach kann bei vorheriger erfolgreicher Kandidatur erst nach Ablauf der daran anschließenden Legislaturperiode erneut für eine weitere Legislaturperiode kandidiert werden.
- (3) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Berechnung der Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.
- Alternativ zu Abs. 1, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
- (1) 1Die Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist auf die Dauer einer Wahlperiode beschränkt. 2Eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt ist grundsätzlich erst nach Ablauf der daran anschließenden Wahlperiode zulässig.
- Alternativ zu Abs. 2, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
- (2) 1Die Kandidatur für ein Mandat als Abgeordneter ist auf die Dauer einer Legislaturperiode beschränkt. 2Hatte die Kandidatur Erfolg, ist eine erneute Kandidatur erst nach Ablauf der daran anschließenden Legislaturperiode zulässig.
- Begründung
- Die neu eingefügten Absätze 1 und 2 enthalten sowohl Regeln zu Amtszeiten als auch zu Kandidaturen. Im Folgenden wird begründet, weshalb diese Regelungen Sinn machen und was sie bezwecken.
- Ein wesentliches Kennzeichen unserer aktuellen Demokratie ist, dass Politiker und Parteifunktionäre unbegrenzt oft direkt nacheinander erneut kandidieren und wiedergewählt werden können.
- Deshalb haben wir kaum noch Bewegung in der Politik. Berufsfunktionäre und Berufspolitiker, die seit Jahrzehnten im Amt sind tun alles, um diese Machtposition zu behalten. Häufig stehen nur noch Eigeninteressen im Vordergrund, die Vorteile des Amtes werden genutzt. Interessant ist das besonders für Lobbygruppen. Wenn Parteiämter und Abgeordnetenposten über einen langen Zeitraum hinaus immer wieder mit den gleichen Personen besetzt sind, lassen sich deren Interessen besser verfolgen und durchsetzen.
- Nicht umsonst sprechen wir nicht von Politik-Verdrossenheit in Deutschland, sondern von Politiker-Verdrossenheit.
- Natürlich ist die Erfahrung, die als Amts- oder Mandatsträger gesammelt wird, kostbar und wichtig. Diese Punkte werden deshalb auch immer wieder gerne genommen, um zu begründen, weshalb es Sinn macht als Berufsfunktionär oder Berufspolitiker tätig zu sein. Denn Erfahrung sei wichtig, um diese schwierigen Positionen ausfüllen zu können. Dem Argument kann man auf den ersten Blick nicht viel entgegensetzen. Wer viel Erfahrung hat, weiß mehr, hat den besseren Überblick, kann besser handeln.
- Allerdings lassen Langzeitpolitiker auch selten Raum für neue Ideen und Impulse, für andere Sichtweisen und Handlungsoptionen. Auch die Ausbreitung von Filz und Korruption kann durch Langzeitpolitiker begünstigt werden.
- Das werden wir ändern. Mit diesen neu eingefügten Absätzen geben wir das Startsignal und setzen ein klares Zeichen. Wir machen deutlich, dass wir diesen Kreislauf der Macht sogar innerparteilich gar nicht erst zulassen werden. Wir brauchen keine Dauerfunktionäre wie die anderen Parteien. Das gilt auch für Abgeordnetenmandate und die entsprechenden Kandidaturen.
- Unser Grundverständnis von Demokratie ist anders.
- Wir wissen, dass es nicht erforderlich ist immer wieder dieselben Gesichter zu sehen. Die Themen sind wichtig, nicht die handelnden Personen. Warum sollte es für unsere demokratische Gesellschaft nicht ausreichen, dass erfahrene Menschen ihr Wissen gerne und freiwillig an andere weitergeben, sie unterstützen, sie fördern? Wenn mehr Menschen die Möglichkeit gegeben wird, Demokratie aktiv zu leben, und die Erfahrenen ihnen dabei als Mentor beratend zur Seite stehen?
- So wie wir Piraten es vorleben wollen.
- Darum macht es Sinn, dass Amtsinhaber bzw. Mandatsträger Pausen zwischen den Legislaturperioden haben. Die Politik bleibt lebendig, sie verkrustet nicht. Lobbyeinflüsse werden vermindert, stark belastet Amtsinhaber / Mandatsträger können sich regenerieren. Die Forderung nach Auszeiten können wir anschließend glaubhaft als politische Forderung stellen, da wir dies innerparteilich vorleben.
- Erläuterung zu Abs. 1 und 2
- erste Alternative: Wird ein Kandidat in ein Parteigremium oder Parteiamt oder als politischer Mandatsträger gewählt, kann er für die direkt anschließende Wahl-/Legislaturperiode erneut kandidieren. War diese Kandidatur ebenfalls erfolgreich, beginnt nach Ablauf der Wahl-/Legislaturperiode eine Auszeit für die Dauer einer Wahl-/Legislaturperiode, bevor eine erneute Kandidatur erfolgen kann.
- zweite Alternative: Hier folgt auf jede gewonnene Kandidatur und Wahl eine Auszeit für die Dauer einer Wahl-/Legislaturperiode.
- War die Kandidatur nicht erfolgreich, ist keine Auszeit erforderlich.
- Zu Abs. 1 Satz 2: Die Formulierung "grundsätzlich" schließt nicht aus, dass bei besonderen Anlässen (z.B. es stehen keine weiteren Kandidaten/innen zur Verfügung)auch eine direkt auf die abgelaufene Wahlperiode folgende Wiederwahl zulässig ist.
- Abs. 3 wurde wortgleich aus § 7 Abs. 2 übernommen, da der Sachzusammenhang gegeben ist.
- Die bisherigen Inhalte wurden verschoben nach:
- Abs. 1 Satz 1 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 4 Satz
- Abs. 1 Satz 2 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 5
- Abs. 2 wird wortgleich zu § 11 Abs. 5, Abs. 3 wird wortgleich zu § 11 Abs. 1. Beide Bestimmungen betreffen den Kreisvorstand.
Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter
- Der Unterabschnitt 2 – Der Kreisvorstand wird umbenannt in Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter
- Begründung
- Da in den neuen §§ 12 und 13 Ausführungen zu Parteiämtern gemacht werden und der Kreisvorstand ein Parteigremium darstellt, ist die Umbenennung des Unterabschnittes erforderlich.
§ 11 Der Kreisvorstand
- (1) 1Der Kreisvorstand wird für die Dauer eines Jahres gewählt. 2Seine ordentliche Neuwahl findet einmal im Kalenderjahr statt. 3Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
- (2) Der Kreisvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
- a) dem 1. Vorsitzenden,
- b) dem 2. Vorsitzenden,
- c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
- d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern, deren Anzahl durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird.
- (3) Der Kreisverband wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Kreisvorstandes vertreten.
- (4) Der Kreisvorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
- (5) Der Kreisvorstand ist gehalten, auf Wunsch der in der jeweiligen Kommune wohnhaften Mitglieder, Aufstellungsversammlungen auszurichten, auf denen Bewerber zu Kommunalvertretungen im Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes aufgestellt werden.
- (6) 1Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung. 2An die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.
- (7) Der Schatzmeister ist gegenüber den Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.
- Begründung
- Es handelt sich um redaktionelle Änderungen.
- Abs. 1 wurde wortgleich aus § 10 Absatz 3 übernommen, da er konkrete Regelungen zum Kreisvorstand enthält.
- Abs. 5 wurde wortgleich aus § 10 Absatz 2 übernommen, da er konkrete Regelungen zum Kreisvorstand enthält.
- Die restlichen Absatznummerierungen wurden entsprechend angepasst.
§ 12 Kassenprüfer
- (1) 1Die von der Hauptversammlung gewählten Kassenprüfer führen in regelmäßigen Abständen eine Prüfung der Finanzen und des Vermögens des Kreisverbandes durch. 2Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. 3Etwa zwei Wochen vor der jährlichen Hauptversammlung führen sie die letzte Vorprüfung des finanziellen Teils des Tätigkeitsberichtes für die folgende Hauptversammlung durch.
- (2) Die Kassenprüfer übernehmen die Aufgaben aus § 9 Absatz 5 Satz 2 PartG, sofern diese Aufgabe nicht den Rechnungsprüfern im Sinne der Landessatzung übertragen wurde.
- (3) Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Vorstandes.
- (4) 1Werden keine Kassenprüfer gewählt, wird diese Aufgabe von dem oder den Kassenprüfern/innen des Landesverbandes Brandenburg wahrgenommen. 2Diese sind umgehend durch den Kreisvorstand zu informieren.
- Begründung
- § 12 wurde neu eingefügt, um die Aufgaben der Kassenprüfer zu konkretisieren und bestehende Bestimmungen zusammenzuführen.
- In Absatz 1 werden die Rechte und Pflichten der kassenprüfenden Person aufgeführt.
- Abs. 2 wurde wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 5 übernommen.
- Abs. 3 wurde wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 2 übernommen.
- Abs. 4 wurde für den Fall eingefügt, dass keine Kassenprüfer durch die Hauptversammlung gewählt wurden. Es muss sichergestellt sein, dass die Kassenprüfung von unabhängigen Personen durchgeführt wird. Unzulässig ist eine Delegation dieser Aufgabe an Mitglieder des Kreisvorstandes.
§ 13 Rechnungsprüfer
- (1) Den Rechnungsprüfern sind unmittelbar nach ihrer Wahl alle finanzrelevanten Unterlagen, insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben der Amtszeit des bisherigen Vorstandes und das Vermögen des Kreisverbandes, am Tagungsort der Hauptversammlung vorzulegen.
- (2) Sie nehmen die Prüfung der Kasse für den Zeitraum seit der letzten Kassenprüfung vor und berichten der Hauptversammlung vor Entlastung des Vorstandes.
- (3) Die Amtszeit der Rechnungsprüfer endet mit deren Entlassung durch die Hauptversammlung.
- Begründung
- § 13 wurde neu eingefügt, um die Aufgaben der Rechnungsprüfer zu konkretisieren und bestehendes zusammenzuführen.
- Abs. 1 wurde weitgehend wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 3, 2-ter Halbsatz übernommen
- Abs. 2 konkretisiert die Aufgaben der Rechnungsprüfer.
- Abs. 3 wurde wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 6 übernommen.
§ 14 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern
- § 12 wird zu § 14
- Begründung
- Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.
Abschnitt 3 – Regionalbeauftragte
- Der Abschnitt 3 - Regionalbeauftragte wird neu eingefügt
- Begründung
- In die Satzung soll der nachfolgende § 15 Regionalbeauftragte neu aufgenommen werden. Da es sich nicht um ein Parteiorgan handelt, ist die Einfügung des Abschnitts 3 aus redaktionellen Gründen erforderlich.
§15 Regionalbeauftragte
- (1) 1Regionalbeauftragte sind Mitglied im Kreisverband Oberhavel der Piratenpartei Brandenburg. 2Ihre örtliche Zuständigkeiten legen sie gemeinsam mit dem Kreisvorstand fest. 3Sie betreuen die Parteimitglieder der Region, sind für die regionalen Medien ansprechbar und kümmern sich um Fragen mit kommunaler Bedeutung.
- (2) 1Regionalbeauftragte werden für die Dauer eines Jahres gewählt oder benannt. 2Ihre ordentliche Neuwahl oder Neubenennung findet einmal im Kalenderjahr statt.
- (3) Auf Antrag von 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Landkreises oder durch Beschluss des Kreisvorstandes kann das Verfahren zur Neuwahl- bzw. Neubenennung auch innerhalb der Amtsperiode ausgelöst werden.
- Begründung
- Siehe Begründung zu § 8 Abs. 5
Abschnitt 4 - Satzung, Programm und Auflösung
- Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, da ein neuer Abschnitt eingefügt wird. Der Abschnitt 3 - Satzung, Programm und Auflösung wird deshalb umbenannt in
- Abschnitt 4 - Satzung, Programm und Auflösung
§ 16 Satzungs- und Programmänderung
- § 13 wird zu § 16
- Begründung
- Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.
§ 17 Inkrafttreten
- §14 wird zu § 17
- Begründung
- Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.
- In Abs. 1 wird das Datum geändert. (1) Diese Satzung tritt am xx.xx.2013 in Kraft.
- Begründung
- Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung und des Datums des Inkrafttretens.
- Hier findet ihr die Synopse (Gegenüberstellung) der geänderten oder neugefassten Satzungsbestimmungen mit Kurzerläuterungen als PDF-Datei
Wahlprogrammanträge
WP 001 Regionale Entwicklung im Kreis Oberhavel
Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende Unterpunkte aufzunehmen, die modular abgestimmt werden sollen:
Modul 1 -Interkommunale Zusammenarbeit-
- Die Piraten des Kreises Oberhavel sprechen sich für eine stärkere partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Städte und Gemeinden im Landkreis aus. Unsere Zeit ist durch hohe Ansprüche an die berufliche Flexibilität und veränderte Anforderungen durch eine zunehmend älter werdende Gesellschaft geprägt. Städte und Gemeinden haben immer größere Schwierigkeiten, ihre originären kommunalen Aufgaben finanzieren und wahrnehmen zu können. Es ist absehbar, dass dadurch mittel- bis langfristig die Grundversorgung weiter Teile der Bevölkerung im Landkreis immer weniger gewährleistet werden kann.
- Wir fordern deshalb eine stärkere Vernetzung und Transparenz bei Planungsprozessen im Landkreis. Nur so lassen sich zum Nutzen aller Bürger/innen Synergieeffekte erzielen, die besonders in Zeiten knapper Kassen wichtig sind.
Modul 2 -Interkommunale Wirtschaftsförderung-
- Anstelle eines Wettbewerbes zwischen benachbarten Städten und Gemeinden bei der Gewinnung von Investoren für Verkaufsflächen, aber auch dem Aufbau von Gewerbeansiedlungen sollte die gemeinschaftliche Planung treten. Dabei sind im Zuge des Transparenzgedankens die Bürger/innen frühzeitig und umfassend in die Planung mit einzubeziehen. Die städtebauliche Entwicklung von Bauflächen soll dabei flächen- und umweltschonend erfolgen. Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Grenzen und Zuständigkeiten scheitern.
- Unser Ziel ist es, dass die Bedingungen und Anforderungen für ein gleichmäßiges Wachstum im Kreis Oberhavel schon bei der Planung als wesentliche strategische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Modul 3 -Beitragsfreie Ganztagesbetreuung in KiTas-
- Der Aufbau von Betreuungsplätzen durch die Städte und Gemeinden des Kreises Oberhavel sollte stärker gebietsübergreifend geplant werden. Ein flächendeckendes Angebot wird angestrebt, um auch in städtischen Randlagen sowie in Flächengemeinden die Attraktivität des Kreises für junge Menschen und Familien zu erhöhen.
- Die Piraten des Kreises Oberhavel fordern deshalb eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung in wohnortnahen Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszeiten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
Modul 4 -Generationsübergreifende Attraktivität des Landkreises-
- Durch die gestiegene Lebenserwartung ist auf absehbare Zeit mit einer steigenden Zahl älterer Bürger zu rechnen, denen so lange als möglich ein selbstbestimmtes Altern in Würde und einem gewohntem Umfeld zu ermöglichen ist. Die Städte und Gemeinden des Kreises Oberhavel sollten hierfür eine gemeinsame, abgestimmte und generationsübergreifende Vorgehensweise entwickeln.
- Unser Ziel ist es, dass der Kreis Oberhavel sowohl für junge Menschen als auch als Altersdomizil älterer Bürger/innen weiter an Attraktivität gewinnt. Neben Angeboten zur Betreuung von Kindern fordern die Piraten des Kreises Oberhavel daher auch die Förderung der mobilen Altenbetreuung sowie den Aufbau von Generationenhäusern im Kreis.
- Begründung:
- Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend begründet werden.
WP 002 Entwicklung von Städten und Gemeinden im Kreis Oberhavel
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen:
- Wir setzen sich dafür ein, der optimierten Neunutzung bereits bebauter Flächen (“Innenentwicklung”) gegenüber einer Bebauung bisher naturbelassener Flächen den Vorzug zu geben. Darüber hinaus befürworten wir, rückgebaute Flächen zu renaturieren, wo immer dies möglich ist. Belange des Denkmalschutzes sind bei geplanten Neunutzungen oder Umstrukturierungen insbesondere öffentlicher Gebäude unter größtmöglicher Beteiligung der Bürger zu beachten.
- Unser Ziel ist es, dass die Städte und Gemeinden des Kreises Oberhavel lebenswert bleiben und das Umland als intakte Kulturlandschaft erhalten wird.
- Begründung:
- Zielsetzung dieses Programmantrages ist die Abbremsung bzw. Umkehr des Verbrauchs von naturbelassenen Flächen. Umweltverbände plädieren schon seit Jahren für eine konsequente Innenentwicklung statt Bauen auf der grünen Wiese.
- Jedes weitere Stück freier Natur, das durch Straßen, Parkplätze und Neubauten verschwindet ist ein Verlust für die Umwelt. Böden werden versiegelt und Grundwasservorkommen beeinträchtigt. Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt wird verringert. Das dürfen wir nicht zulassen.
WP 003 Verkehrspolitik im Kreis Oberhavel
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen. Der Antrag soll modular abgestimmt werden.
- Modul 1: -Grundsätze der Verkehrspolitik-
- Verkehrspolitik bedeutet für die Piratenpartei, jedem Menschen die größtmögliche Mobilität zu ermöglichen. Das Recht auf Mobilität ist unabhängig davon, ob der Mensch sich dafür entscheidet, ein Kraftfahrzeug zu fahren, ob er öffentliche Verkehrsmittel oder lieber ein Fahrrad benutzt. Die bestehende Infrastruktur im Kreis Oberhavel ist besondere im ländlichen Raum primär auf den Individualverkehr ausgerichtet.
- Besonders im Bereich des ÖPNV und dem Radwegenetz sehen wir Nachholbedarf und werden uns für ein zukunftsfähiges Konzept einsetzen.
- Modul 2: -Ausbau des ÖPNV-
- Wir fordern ein engmaschigeres Netz der Verkehrslinien sowie bedarfsgerechte Taktverdichtungen und Platzangebote. Dies schließt auch insbesondere spätabends und am Wochenende verbesserte Verbindungen aus dem Umland in die Stadtzentren ein.
- Modul 3: -Attraktivität des Öffentlichen-Personen-Nahverkehrs steigern-
- Gesicherte Umsteigeverbindungen, Bewirtungsangebote in den Regionalbahnen und ein anbieterübergreifendes und barrierefreies Fahrgastinformationssystem sind denkbare Mittel zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Dies wollen wir erreichen.
- Darüber hinaus wollen wir uns dafür einsetzen, in einem ersten Schritt Zugangshürden wie hohe Entgelte zu senken und komplizierte Entgeltstrukturen abzuschaffen. Fahrzeuge mit physischen Barrieren müssen bautechnisch angepasst oder ersetzt werden.
- Modul 4: -Fahrscheinloser Nahverkehr-
- Präambel
- Der Umstieg von motorisierten individuellen Verkehrsmitteln auf den Öffentlichen Personennahverkehr wird durch komplizierte Tarifstrukturen und individuell wahrnehmbare Kosten des ÖPNV negativ beeinflusst.
- In der Vergangenheit wurde in Brandenburg in den Städten Templin und Lübben anhand von mehrjährigen Modellversuchen die Wirkung der Einführung eines kostenfreien ÖPNV untersucht. In beiden Fällen handelt es sich um städtischen ÖPNV mit Finanzierung direkt aus öffentlichen Mitteln der Städte. Erreicht wurde, dass sich das Fahrgastaufkommen in beiden Städten innerhalb weniger Jahre vervielfachte und der Individualverkehr genauso zurückging wie die Umweltbelastung. Steigende Fahrgastzahlen führten aber auch zu Taktverdichtung, die Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und die Einstellung von neuen Mitarbeitern. Die damit einhergehende Kostensteigerung konnte durch die Städte nicht aufgefangen werden, was letztendlich zur Einstellung der Modellversuche führte.
- Nach § 3 ÖPNV-Gesetz Land Brandenburg sind Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land Brandenburg, für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Landkreise und kreisfreien Städte. Nach den in § 9 des ÖPNV-Gesetzes geregelten Finanzierungsgrundsätzen sind Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nach Möglichkeit durch Fahrgelderträge zu decken.
- Das eine Kostendeckung durch Fahrgeldeinnahmen illusorisch ist zeigt u.a., dass das Land Brandenburg den Landkreis Oberhavel bei der Wahrnehmung der Aufgaben im sonstigen ÖPNV bis 2016 jährlich durch Zuwendungen in Höhe von 4,7 Mio. € allein für nichtinvestive Mittel unterstützt. Der Landkreis selber unterstützt den ÖPNV bis 2016 jährlich mit 1,75 Mio. € für nichtinvestive Mittel. Der für die Betreibung des sonstigen ÖPNV erforderlichen sonstigen Mittel sollen durch Fahrgelderträge gedeckt werden.
- Daraus folgt, dass der weit überwiegende Kostenanteil des sonstigen ÖPNV im Landkreis Oberhavel schon jetzt aus öffentlichen Mitteln bestritten wird. Bei rund 205.000 Einwohnern und mehr als 460.000 Gästeübernachtungen (Stand 2012) im Jahr bietet es sich an, diese Deckungslücke durch einen Nahverkehrsabgabe zu schließen und einem fahrscheinlosen ÖPNV zu ermöglichen. Die Kosten für Verkaufsstellen, Ticketautomaten, und Fahrscheinkontrollen entfallen genauso wie der Fahrscheinverkauf in Bussen. Dies führt zwangsweise zu Zeitgewinnen und lässt eine kostenneutrale Taktverdichtung zu, um dem zu erwartenden höheren Nutzungsgrad Rechnung zu tragen.
- Die Nahverkehrsabgabe setzt sich zusammen aus
- einer Nahverkehrstaxe, die bei privat oder beruflich bedingten Übernachtungen bei kommerziellen Anbietern (z.B. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder -häusern) im Landkreis je Übernachtung anfällt und die fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV im Landkreis einschließt
- eine Nahverkehrsabgabe zur Deckung des Restbetrages, die auf alle Einwohner des Landkreises umgelegt wird.
- Gerade in ländlichen Gebieten wird dies zu einer verstärkten Nutzung des ÖPNV führen.
- Ziele
- Die PIRATEN Oberhavel setzen sich dafür ein, dass die Deckungslücke zwischen Landes- sowie Landkreismitteln und den tatsächlichen Kosten des ÖPNV in Oberhavel in Zukunft nicht mehr durch den Verkauf von Fahrscheinen, sondern durch die Einführung einer Nahverkehrstaxe für Gäste im Landkreis und eine auf alle Einwohner des Landkreises umzulegende Nahverkehrsabgabe geschlossen wird.
- Langfristig wird das Ziel angestrebt, die Attraktivität des ÖPNV so zu steigern, dass für weite Bevölkerungsteile die Vorteile eines ausgebauten ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr überwiegen.
- Modul 5: -Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr-
- Eine einseitige Fokussierung auf den ÖPNV würde jedoch den Bedürfnissen der Menschen gerade im ländlich geprägten nördlichen Teil des Kreises Oberhavel nicht gerecht.
- Die Instandhaltung und ein behutsamer, fallweiser Ausbau des Straßennetzes durch z.B. Ortsumgehungen und Lärmsanierung gehören ebenso zu einer ganzheitlichen Verkehrspolitik im Kreis wie Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
- IT-gestützte Verfahren zur Bedarfs- und Nutzungsuntersuchung und zur Verkehrslenkung müssen konsequent eingesetzt werden, um den Straßenverkehr zu optimieren und ÖPNV und Individualverkehr bedarfsgerechter zu vernetzen.
- Modul 6: -Einführung von Gemeinsam Genutzten Verkehrsräumen - GGV (Shared Space Konzept)-
- Das Konzept des Gemeinsam Genutzten Verkehrsraums wurde mittlerweile in vielen Städten Europas erprobt. Das Konzept sieht nur wenige Regeln vor.
- Durch bauliche Veränderungen wird ein klar erkennbarer GGV geschaffen. Dieser ist besonders dadurch gekennzeichnet, dass es weder Ampel noch Straßenmarkierungen und (kaum) Schilder gibt. Verkehrsteilnehmer dürfen sich überall bewegen, es gilt rechts-vor-links. Die wichtigste Regel lautet: AUFPASSEN und RÜCKSICHT nehmen!
- Die Piraten des Kreises Oberhavel setzen sich dafür ein, in einem ersten Schritt an geeigneten Stellen im Landkreis entsprechende Pilotprojekte durchzuführen.
- Begründung:
- Der Antrag berücksichtigt die grundsätzliche Position der Piratenpartei zur Priorisierung des ÖPNV, die besonderen Gegebenheiten der ländlich geprägten Verkehrspolitik und alternative Verkehrskonzepte.
- Ein GGV trägt wesentlich zur Entspannung der Gesamtsituation in Ortszentren bei. Ziel ist die Nutzung und Gestaltung des Lebensraums im Sinne nachhaltiger Lebensqualität. Ein GGV ist besonders in Bereichen sinnvoll, in denen Autoverkehr, Fahrräder und Fußgänger häufig aufeinander treffen, z.B. in Einkaufs- oder Bahnhofsbereichen.
- In mehreren europäischen Orten wurden GGV getestet. Bei keinem dieser Projekte wurde ein Anstieg der Unfallzahlen mit Personenschäden verzeichnet. Dagegen hat sich die Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm stark reduziert.
- Ein gutes Beispiel für ein gelungenes GGV ist die Brandenburger Gemeinde Calau.
- Informationen findet man unter: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/sharespacecalaubericht050911.pdf .
WP 004 Vorzug von Kreisverkehr gegenüber Ampelanlagen
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen:
- Die Piraten des Kreises Oberhavel erkennen die Notwendigkeit von Ampelanlagen an, sind aber der Auffassung, dass dies nicht die effektivste und sicherste Möglichkeit zur Steuerung des Verkehrsflusses ist. Aus Erfahrungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern lässt sich erkennen, dass Kreisverkehre das Unfallrisiko deutlich reduzieren.
- Unser Ziel ist es, an geeigneten Standorten Kreuzungen mit Ampelanlagen durch Kreisverkehre zu ersetzen. Die dadurch erzielten Energieeinsparungen tragen nachhaltig zur Haushaltskonsolidierung bei.
- Begründung:
- Kreisverkehr reduziert das Unfallrisiko, siehe z.B. http://www.presseportal.de/pm/24835/196338/mini-kreisel-halbieren-die-unfallgefahr
WP 005 Einsatz energiesparender Straßenbeleuchtung im Kreis Oberhavel
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen:
- Die Piraten des Kreises Oberhavel fordern, vorhandene Straßenbeleuchtungsanlagen möglichst zeitnah auf energiesparende LED-Leuchtmitteln umzurüsten. Der Modernisierung refinanziert sich durch die Stromeinsparung in fünf bis sieben Jahren. Da LED-Leuchtmittel sehr langlebig sind, tragen sie durch die erzielbare Energieeinsparung nachhaltig zur Haushaltskonsolidierung bei.
- Begründung:
- Aus Umweltschutzgründen sind zeitnah durchgängig energiesparende Leuchtmittel einzusetzen. Vorhandene Quecksilberdampf-Lampen sind ab 2015 in der EU aus Effizienzgründen verboten.
WP 006 Politik 2.0 - Aufbau neuer Strukturen zur Verbesserung der Demokratie
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Unterpunkt aufzunehmen.
- Unter dem Schlagwort Politik 2.0 verstehen wir die Förderung aller Strukturen, die zu einer Verbesserung der Demokratie führen. Wichtig ist für uns die Transparenz allen politischen Handelns. Bürger/innen müssen frühzeitig informiert, eingebunden, beteiligt und gefragt werden. Getroffene Entscheidungen müssen nachvollziehbar dargestellt werden. Entsprechende Möglichkeiten sind durch das digitale Zeitalter gegeben.
- Begründung:
- Der Antrag sprich für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
WP 007 Open Government – Öffnung von Staat und öffentlicher Verwaltung
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen.
- Open Government ist ein Synonym für die Öffnung von Staat und öffentlicher Verwaltung gegenüber den Bürger/innen und der Wirtschaft. Ziel ist mehr Transparenz, mehr politische Teilhabe und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Regierung und Regierten. Offene Informationen sind dabei eine wesentliche Grundvoraussetzung für weitere Beteiligungsmöglichkeiten. Neben der reinen Information über politische Vorgänge und Prozesse geht es auch um Rechenschaft und Transparenz der Personen des politischen Geschehens.
- Wir fordern eine umfassende Öffnung von Staat und Verwaltung im Sinne von Open Government und die Bereitstellung leicht bedienbarer Anwendungen und Dienste. Unser Ziel ist es, das bisherige Verständnis von und der Umgang mit Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit in Politik und Verwaltung weiter zu entwickeln. Wir wollen eine intensivere Einbindung der Bevölkerung und eine offene Informationspolitik des Staates. Aus unserer Sicht lässt sich nur so das Vertrauen der Bürger/innen in staatliche Institutionen und in die gewählten Repräsentanten zurückgewinnen.
- Begründung:
- Der Antrag sprich für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
WP 008 Open Data - Freie Verfügbar- und Nutzbarkeit öffentlicher Daten
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen. Der Antrag soll modular abgestimmt werden.
Präambel
- Offene Daten sind sämtliche und meist öffentliche Datenbestände. Vor allem handelt es sich dabei um nicht-personengebundene Informationen, die von der öffentlichen Hand erhoben werden. Diese Daten sollen im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Der Grundgedanke von Open Data ist, dass vorteilhafte Entwicklungen eingeleitet werden können, wenn Daten wie z.B. Lehrmaterialien, wissenschaftliche Publikationen, medizinische Forschungsergebnisse oder Statistiken für jedermann frei zugänglich sind.
- Um dies zu ermöglichen, sind alle bereits erfassten öffentlichen Daten unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechenden freien Lizenzen zuzuführen.
Modul 1 -Daten der öffentlichen Verwaltung-
- Datenbestände, die in den öffentlichen Verwaltungen, z.B. von Behörden oder staatlichen Instituten generiert werden, wurden im Vorfeld durch den Steuerzahler finanziert. Dadurch entsteht der Anspruch der Bürger/innen, diese Daten frei einsehen und nutzen zu dürfen.
- Wir fordern deshalb, bestehende Hürden für die Einsicht und Nutzung dieser Daten abzubauen; dazu gehört unter anderem auch eine übersichtliche Darstellung der verfügbaren Datenbestände. Die Daten müssen in einem barrierefreien, allgemein maschinenlesbaren Format frei zur Verfügung stehen.
- Beispielhaft aufgezählt verstehen die Piraten Oberhavel darunter unter anderem folgende Informationen:
- Rats- und Ausschussinformationen
- Unterlagen zum öffentlichen Haushalt
- •Risikolandkarten (z.B. Hochwasser, Erdbeben)
- •Gutachten zu lokalen Belangen (Bauprojekte etc.)
- •Statistische Informationen (z.B. Demographie)
- Unser Ziel ist es, durch transparente offene Daten mehr Kontrolle der Politik durch die Öffentlichkeit zu ermöglichen und eine größere Verständlichkeit von Verwaltungshandeln bei den Bürger/innen herbeizuführen.
- Auch unter dem Aspekt von Open Data sind natürlich alle Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere bei personengebundenen Informationen, einzuhalten.
Modul 2 -Daten sonstiger Stellen, die durch Steuermittel mit finanziert wurden-
- Häufig werden Datenbestände durch private Unternehmen in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen generiert und somit wesentliche Teile durch Steuergelder finanziert.
- Wir fordern, dass in solchen Fällen die öffentlichen Stellen schon bei der Auftragsvergabe oder Subventionszuweisung die Anwendung des Open Data Prinzips als Kriterium festschreiben.
- Begründung:
- Den Bürger/innen muss eine Möglichkeit geschaffen werden, sich für alle Belange ihres Umfeldes ausreichend informieren zu können. Dies kann nur durch die notwendigen Daten erfolgen. Im Regelfall sind diese Daten schon vorhanden und durch Steuergelder finanziert worden. Daher müssen alle Daten einer freien Lizenz zugeführt und öffentlich einsehbar gemacht werden. Sehr gutes Beispiel ist hier Berlin http://daten.berlin.de/.
- Wir setzen uns für Transparenz und Rechtssicherheit ein, indem eine freie Lizenz und die Veröffentlichung aller Unterlagen zum Einsatz kommen.
WP 009 Förderung von eGovernment – Projekten
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen. Der Antrag soll modular abgestimmt werden.
Präambel
- Nach der offiziellen Begriffsdefinition der Bundesregierung umfasst E-Government die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse von öffentlicher Verwaltung und Regierung. E-Government beschreibt das virtuelle Regieren mit Hinsicht auf Service, Bürgernähe und Verwaltungsmodernisierung.
Modul 1: -Flächendeckende Einführung der digitalen Vorgangsbearbeitung-
- Wir fordern, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, in den öffentlichen Verwaltungen des Landkreises flächendeckend eine einheitliche Plattform zur digitalen Vorgangsbearbeitung einzuführen.
Modul 2: -Förderung von eGovernment Projekten-
- Unter dem Begriff eGovernment verbirgt sich auch die digitale Bereitstellung von Dienstleistungen durch Behörden und Ämter im Internet. Unabhängig von Öffnungszeiten, ihrem jeweiligen Aufenthaltsort oder körperlichen Einschränkungen werden die Bürger/innen in die Lage versetzt, den Kontakt mit Behörden und Ämtern herzustellen und ihre Anliegen kund zu tun. Dabei sind die Sicherheits- und Datenschutzvorgaben strikt einzuhalten. Ein gläserner Bürger darf nicht entstehen.
- Wir fordern, das eGovernment-Angebot im Kreis Oberhavel intensiv auszubauen. Ziel ist es, die Voraussetzungen zu schaffen, Amtsgeschäfte über das Internet abzuwickeln und die Bürger/innen weitestgehend von zeit- und kostenintensiven Behördengängen zu entlasten. Nur dann, wenn auf eine persönliche Übergabe eines Dokumentes nicht verzichtet werden kann, sollen die Bürger/innen weiterhin die zuständige Behörde aufsuchen müssen.
- Begründung:
- Wir stehen für eine barrierefreie und teilhabende Politik für alle Bürger/innen. Durch die Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt und dem Spardruck der Gemeinden und Städte ergeben sich Problemfelder, die eine innovative Lösung erfordern. Hier bietet eGovernment eine optimale Plattform zur Befriedigung konkurrierender Bedürfnisse. Das bisherige Angebot von eGovernment Dienstleistungen im Kreis Oberhavel ist unzureichend. Hier müssen wir als PIRATEN, in einem unserer Kernthemen, Druck aufbauen und die Weiterentwicklung fördern. Dabei sind die Sicherheits- und Datenschutzvorgaben strikt einzuhalten. Ein gläserner Bürger darf nicht entstehen.
WP 010 Einführung von Bürgerhaushalten
Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgendes aufzunehmen.
- Die aktive Bürgerbeteiligung ist eines unserer Hauptanliegen. Deshalb fordern wir die Einführung von Bürgerhaushalten sowohl in den Städten und Gemeinden des Kreises als auch in der Kreisverwaltung selber.
Begründung
- Ein echter Bürgerhaushalt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bürger/innen über den Einsatz von Haushaltsmitteln für freiwillige Aufgaben direkt mitbestimmen können. Hierzu müssen die Bürger/innen zunächst über die Haushaltssituation und den Haushaltsplan informiert werden, z.B. in Form eines lesbaren Haushaltes und auf Informationsveranstaltungen. Es muss in einer für Laien verständlichen Form dargestellt werden
- welche Mittel aus welchen Quellen zufließen,
- welche Pflichtaufgaben wie viel Geld kosten und
- wie viel Geld für freiwillige Aufgaben zur Verfügung steht und wie dieses eingesetzt werden soll
- Daran anschließend können die Bürger/innen Vorschläge zur Verwendung der freien Mittel unterbreiten und diese öffentlich diskutieren. Dazu eignen sich öffentliche Veranstaltungen (z.B. Stadteilversammlungen), ein Internetportal und Sammelstellen in öffentlichen Einrichtungen. Die Verwaltung nimmt zu den gemachten Vorschlägen öffentlich Stellung und schätzt Machbarkeit, Kosten und Nutzen ein, bevor sie mit der Umsetzung beginnt. Am Ende der Haushaltsperiode legt die Verwaltung öffentlich Rechenschaft ab. Hierbei muss sie begründen, wenn und ggf. warum einzelne Vorschläge nicht umgesetzt worden sind.
WP 011 Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt
Der Kreisparteitag möge beschließen, folgenden Punkt an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm aufzunehmen.
- Wir fordern, dass Haushaltsrechnungen, Haushaltspläne und Unterlagen über die mittelfristige Finanzplanungen auf Kreis-und Gemeindeebene spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage an das zuständige Gremium digital und maschinenlesbar veröffentlich werden. Sie sollen vollständig digital einsehbar und für interessierte Bürger/innen barrierefrei auswertbar sein.
- Unterlagen zur Haushaltsplanung sollen neben den Haushaltsansätzen des Vorjahres auch die Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres sowie die Haushaltsansätze des kommenden Haushaltsjahres enthalten. Vorbemerkungen, Erklärungen zu Deckungsfähigkeiten, vollständigen Begründungen je Einzelposition sowie die Anlagen zum Haushaltsplan sind ebenso digital auszuweisen.
- Begründung:
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
WP 012 Haushaltskonsolidierung
Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende Punkte aufzunehmen, die modular abgestimmt werden sollen:
Präambel
- Schuldenabbau und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist wesentlich für unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder. Wir setzen uns deshalb für eine sinnvolle und konsequente Einnahmen- und Ausgabenpolitik zur Sanierung der kommunalen Haushalte ein.
Modul 1 -Personelle Ausstattung der Steuerbehörden und Umsetzung des Steuerrechtes-
- Wir fordern eine ausreichende personelle Besetzung der Steuerbehörden und eine strikte Umsetzung des Steuerrechts. Wir sprechen uns gegen den Erlass oder die Niederschlagung von Forderungen Steuerhinterzieher aus.
Modul 2 -Keine Prestigeprojekte mehr-
- Wir fordern, dass bis zur endgültigen Sanierung der kommunalen Haushalte bei jeder öffentlichen Investition das unabdingbare Erfordernis der Maßnahme zu prüfen ist. Prestigeprojekte zu Lasten der kommunalen Haushalte werden abgelehnt.
Modul 3 -Öffentliche Auftragsvergabe-
- Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt unter strikter Einhaltung des Vergaberechts. Wir fordern zur Vermeidung von teuren Fehlkalkulationen vor Auftragsvergabe eine transparente und auch für den Laien nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen.
Modul 4 -Nutzung von Open Source Software (OSS) in der öffentlichen Verwaltung-
- Die Nutzung von OSS in öffentlichen Verwaltungen kann ein sinnvoller Ansatz zur Kostenreduzierung im Bereich der IT-Infrastruktur sein. Der flächendeckende Einsatz von OSS z.B. im Office-Bereich der öffentlichen Verwaltungen im Kreis Oberhavel kann einen sinnvollen Beitrag zu Haushaltskonsolidierung leisten.
- Wir fordern deshalb die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mit dem Ziel festzustellen, ob ein teilweiser oder vollständiger Umstieg auf Open Source Software in den Kommunalverwaltungen des Landkreises einen signifikanten positiven Effekt bei den Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung erkennen lässt.
- Begründung:
- Der Antrag sprich für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
WP 013 Mehr direkte Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene
Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende Punkte aufzunehmen, die modular abgestimmt werden sollen:
Präambel
- Wir setzen uns für mehr direkte Bürgerbeteiligung auch auf der kommunalen Ebene ein. Mögliche Felder für Bürgerbeteiligung sind Stadtentwicklungskonzeption, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Verkehrsentwicklungsplan, Bebauungspläne, Einzelprojekte (z.B. Straßenbau, Grünflächen, öffentliche Einrichtungen), allgemeines Satzungsrecht, allgemeines Verwaltungshandeln. Der Prozess einer solchen Bürgerbeteiligung kann analog zum Bürgerhaushalt sein.
Modul 1 -Bürgerbeteiligung durch Information-
- Wir fordern deshalb, dass die Kommune in öffentlichen Veranstaltungen und Publikationen über die Ist-Stände und die aktuellen Planungen informiert und Bürger /innen diese öffentlich diskutieren sowie Vorschläge unterbreiten können. Die Kommune nimmt daraufhin zu den Vorschlägen Stellung und legt am Ende des Haushaltsjahres Rechenschaft ab, ob und wie Vorschläge realisiert werden konnten.
Modul 2 -Rederechte in Ausschusssitzungen-
- Um die Beteiligung der Bürger/innen auf allen Ebenen der Kommunalpolitik zu gewährleisten, fordern wir ein Rederecht der Bürger/innen in allen Ausschusssitzungen der Kommunalparlamente.
Modul 3 –Bürgerbeteiligung durch Bürgerentscheide-
- Wir fordern eine direkte Bürgerbeteiligung durch die Einführung von Bürgerentscheiden. Dies in einem ersten Schritt besonders bei Investitionen, welche Kreis oder Kommunen mit einem erheblichen finanziellen Risiko belasten oder diese in Bezug auf ihre ökologischen und infrastrukturellen Ressourcen maßgeblich beeinflussen.
- Begründung:
- Der Antrag sprich für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
WP 014 Transparente und innovative Wirtschaftspolitik
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen. Es wird um modulare Abstimmung gebeten.
Modul 1 -Strukturpolitik des Kreises-
- Wir setzen uns für eine nachhaltige Stärkung des Kreises Oberhavel als dynamischer Wirtschaftsstandort ein. Neben klassischen Maßnahmen der Investitionsförderung zur Ansiedlung von Unternehmen in Fördergebieten sollen in der Strukturpolitik des Kreises auch neue Wege der dezentralen Produktion und des freien Austausches von Wissen berücksichtigt werden.
- Selbständiges Unternehmertum ist eine wichtige Voraussetzung für eine kreative und eigenverantwortlich handelnde Gesellschaft. Wir sehen auch in kleinen, noch nicht etablierten Unternehmen Treiber von Innovation und qualitativem Wachstum im Dienst des Menschen und der Natur. Wir wollen Menschen unterstützen, die für sich den Weg in die Selbständigkeit wählen.
- Wir sprechen uns deshalb für direkte Subventionen in Form von Fördermitteln oder Vergünstigungen an Unternehmen und Wirtschaftende aus, wenn diese sich zu einer strukturpolitisch sinnvollen Gegenleistung, z.B. der Schaffung von Arbeitsplätzen, verpflichten.
Modul 2 -Fokus auf Zukunftstechnologien-
- Der wirtschaftliche Erfolg in der Informationsgesellschaft ist zunehmend von Wissen und Informationen, sowie deren Erschließung abhängig.
- Wir fordern deshalb eine Strukturpolitik, die nicht nur zukunftsträchtige Technologieunternehmen fördert, sondern den Bildungsbereich als integralen Lösungsbestandteil begreift und entsprechend finanziell ausstattet.
Modul 3 -Landwirtschaft-
- Wir treten für den Erhalt und die Förderung einer leistungsfähigen, regional angepassten Landwirtschaft ein, an der auch Kleinbetriebe gleichberechtigt teilnehmen können und die unter den Voraussetzungen von nachhaltigem Wirtschaften und ökologischem Verbraucherbewusstsein wettbewerbsfähig ist.
Modul 4 -Transparente Wirtschaftspolitik-
- Wir fordern ein grundsätzliches Recht der Bürger/innen auf Einsichtnahme in Verträge der öffentlichen Hand. Auch die Verwendung von Haushaltsmitteln muss für jeden nachvollziehbar und überprüfbar sein.
- Zur Korruptionsbekämpfung fordern wir, Ausschreibungskriterien so zu veröffentlichen - z.B. im Internet -, dass die Bürger/innen den Entscheidungsprozess begleiten können. Weiterhin fordern wir eine öffentliche und live im Internet übertragene Angebotseröffnung und Auftragsvergabe. Die Aufzeichnung wird aus Dokumentationsgründen archiviert und über das Internetportal der Gemeinde bereitgestellt.
- Zur Korruptionsbekämpfung fordern wir darüber hinaus, durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen in einer zentralen Datenbank zu speichern und auf einem Online-Portal zu veröffentlichen.
- Begründung:
Der Antrag leitet Handlungsvorgaben für die lokale Wirtschaftspolitik aus Programmen und Positionen der Piratenpartei ab.
WP 015 Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen.
- Wir stehen für gleiche Chancen und Möglichkeiten aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von evtl. bestehenden Einschränkungen. Hierzu müssen auch Menschen mit verminderter Mobilität oder Behinderungen die Gelegenheit bekommen, am öffentlichen Leben teilzuhaben.
- Wir fordern deshalb, alle öffentlichen Gebäude und Anlagen barrierefrei zu gestalten. Für neue Bauvorhaben muss dies direkt in der Planung berücksichtigt werden. Für Altbestände soll nach entsprechenden Möglichkeiten der Nachrüstung gesucht und diese umgesetzt werden.
- Begründung:
- Öffentliche Gebäude (z.B. Rathäuser, Ämter, Büchereien, Museen etc.), sowie öffentliche Anlagen (z.B. Sportplätze, Stadien, Parks, Bushaltestellen, Toiletten etc.) sollen von allen Bürger/innen gleichberechtigt genutzt werden können. Eine beabsichtigte Nutzung soll nicht davon abhängig sein, ob Einschränkungen oder Behinderungen bestehen oder nicht. Um eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen muss die Barrierefreiheit gewährleistet sein. Für Neubauten muss dies verbindlich vorgeschrieben werden. Für Altbauten muss dies nachgerüstet werden.
WP 016 Breitbandversorgung
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen. Um eine modulare Abstimmung wird gebeten.
Modul 1 -Breitband-Internet als systemische Grundversorgung-
- Oberhavel gehört neben der Prignitz und der Uckermark bundesweit zu den Schlusslichtern bei der Breitbandversorgung. Bund und Länder vertrauten bisher auf die Kräfte des Marktes. Doch da, wo keine angemessenen Renditen locken, sind die Anreize für den Ausbau eher gering.
- Angesichts des enormen Innovationspotenzials muss man bei der Breitbandtechnologie von einer systemischen Infrastruktur sprechen. Eine Abkopplung von leistungsfähigen Breitbandangeboten wirkt für die Betroffenen diskriminierend. Unternehmen bleiben entscheidende Innovationspotenziale verwehrt. Sie können an der steigende Verlagerung von Absatzwegen und Vernetzung nicht teilnehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit leidet.
- Gegenüber gut versorgten Gebieten wird den Bürger/innen des Landkreises die sonst durch Nutzung des Internets übliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt. Auch die Einführung und Akzeptanz von eGovernment-Projekten und ePartizipation ist auf eine gute Breitbandversorgung angewiesen
- Wir fordern deshalb die Bereitstellung der Breitbandversorgung als Universaldienst ein. Breitband soll wie Telefon, Wasser und Strom zur Grundversorgung für alle Haushalte erklärt werden.
- Da besonders in Randlagegemeinden aufgrund ihrer Strukturschwäche finanzschwach sind, fordern wir hier umgehende monetäre Unterstützung durch das Land.
Modul 2 -Förderung kommunaler Ausbaumöglichkeiten und Zusammenarbeit mit TK- Anbietern-
- Viele Telekommunikationsanbieter bieten Programme zum gemeinschaftlichen Ausbau der Netze an. Hierbei werden die Kosten aufgeteilt oder die Kommunen können benötigte Arbeiten selbst vornehmen.
- Wir fordern Kreis und Kommunen auf, die Möglichkeiten dieser Zusammenarbeit zu prüfen. Hierbei soll unter anderem darauf geachtet werden, dass bei allen Erdbauarbeiten die Möglichkeit geschaffen wird, dass Telekommunikations-Anbieter ihre Netze im gleichen Zuge erweitern können. Die sich ergebenden Synergieeffekte können für Kostendämpfungsmaßnahmen genutzt werden. Weiterhin fordern wir von Kreis und Gemeinden zu prüfen, ob durch eine Nutzung von Gemeindeflächen und –gebäuden kurzfristig ein weiterer Ausbau von breitbandigen Funktechnologien möglich ist.
Modul 3 -Förderung von lokalen Versorgungsprojekten-
- Ist ein Ausbau der bestehenden Netze nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, bestehen dennoch Möglichkeiten zur Anbindung von weißen Flecken. Richtfunkstrecken und der Aufbau von lokalen WLAN Netzen oder die Anbindung über Satellit stellen nur einige Möglichkeiten dar.
- Wir setzen uns dafür ein, dass in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürgern lokale Projekte, die solche Anbindungsvarianten nutzen, gefördert werden.
- Begründung:
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
WP 017 Die öffentliche Bildungsinfrastruktur
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende Punkte aufzunehmen. Um eine modulare Abstimmung wird gebeten.
Modul 1 -Bedarfsgerechte Bildungsinfrastruktur-
- Die Bildungsinfrastruktur umfasst nicht nur die Bildungseinrichtungen als solches, sondern auch deren Anbindung. Fahrt- und Wartezeiten über 30 Minuten sind insbesondere für Kinder eine Belastung und schmälern die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Dies muss speziell bei den unteren Klassenstufen berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Nutzung von räumlich getrennt von der Schule liegenden Gebäudekomplexen, wie z. B. Sportstätten. Einsparungen aufgrund sinkender Schülerzahlen dürfen nicht dazu führen, dass die Wegzeiten für die Schüler/innen in unzumutbarer Weise steigen.
Modul 2 -Schaffung von Möglichkeiten für ein warmes Mittagessen-
- Kinder und Jugendliche benötigen eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Diese ist eine Grundvoraussetzung für Erbringung und Erhaltung der vollen Leistungsfähigkeit.
- Wir fordern daher ein warmes und ausgewogenes Mittagessen zu Preisen, die niemanden ausschließen und persönliche Bedürfnisse, wie z. B. bei Allergien, Unverträglichkeiten oder religiöse Gründe, angemessen berücksichtigen. Zur Stärkung der lokalen Wirtschaft sollte hier auf regionale Dienstleister zurückgegriffen werden.
Modul 3 -Stärkung der Volkshochschulen-
- Bildung ist ein lebenslanger Prozess, der der Stärkung und Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft dient. Volkshochschulen bieten hierbei den Bürgerinnen und Bürgern eine sinnvolle Anlaufstelle sich weiterzubilden. Das Angebot muss für jedermann unabhängig von dessen Einkommenssituation erschwinglich sein, sowie dem aktuellen Bedarf angepasst werden.
- Wir setzen uns dafür ein, die Volkshochschulen zu erhalten und weiter zu stärken.
Modul 4 -Bibliotheken und öffentliche Büchereien-
- Büchereien bieten einen weiteren Weg zur Bildung an, welcher aber derzeit durch nicht immer bedarfsgerechte Öffnungszeiten, Schließungen oder ein veraltetes Angebot verhindert wird. Eine flächendeckende Versorgung ist nicht gewährleistet.
- Wir fordern in einem ersten Schritt die Schaffung eines zentralen digitalen und barrierefreien Archivs der Bestände aller Bibliotheken und öffentlichen Büchereien im Landkreis.
- Bürger/innen sollen die Möglichkeit erhalten, unabhängig von Öffnungszeiten oder örtlichen Gegebenheiten jederzeit Bücher über das Internet zur Ausleihe bestellen zu können. Das hätte für Bürger/innen den Vorteil, Bücher ohne längere Anfahrtswege oder Wartezeiten ausleihen zu können. Dem gegenüber stände jedoch die Verpflichtung der Übernahme der Versandkosten.
- Deshalb fordern wir als zweiten Schritt den Altbestand so weit als möglich zu digitalisieren und bei Neuanschaffungen den Ausbau des digitalen Bücherbestandes gezielt zu steigern. Dieser Schritt würde die Ausleihe auf elektronischem Wege, z.B. per zeitlich begrenzbarem Download auf eBooks, ermöglichen. Die Verringerung von transportbedingten CO²-Emissionen, die Schaffung eines bürgernahen flächendeckenden Angebots an Leihbüchern und die mittelfristig absehbare Kostenersparnis bei den Kommunen sprechen für dieses zukunftsorientierte Konzept.
- Begründung:
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
WP 018 Frühkindliche Bildung
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm unter dem Punkt Bildung folgenden Punkt aufzunehmen.
- Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Studien beweisen, dass in den ersten sechs Lebensjahren spielerisches Lernen auf sehr fruchtbaren Boden fällt und die Kinder richtungsweisend für das weitere Leben beeinflusst. Die Angebote sollten hierbei alle Lebensbereiche umfassen und insbesondere die sprachlichen sowie feinmotorischen Fähigkeiten fördern. Die Erfahrungen in vielen Einrichtungen zeigen auf, dass bei entsprechend angepassten Erziehungskonzepten und Mitarbeiter-Schulungen mit wenig Aufwand sehr viel für die Kinder erreicht werden kann.
- Wir fordern deshalb, die frühkindlichen Bildungsangebote in Kindertagesstätten weiter auszubauen.
- Begründung:
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag noch ergänzend mündlich begründet werden.
WP 019 Förderung von Kulturangeboten
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende Punkte aufzunehmen. Um eine modulare Abstimmung wird gebeten.
Modul 1 –Kultursubventionen-
- Kunst und Kultur tragen sich aus Kostensicht nur selten von allein. Kultursubventionen sind daher ein wichtiger Baustein für ein offenes und pluralistisches Leben im Kreis Oberhavel. Kulturorte sind Zentren des Lebens und Investitionen in die geistige Infrastruktur.
- Daher halten wir die Subventionen gerade in der vollen Breite der Kultur für sinnvolle Investitionen.
Modul 2 -Alternative Förderung von Kulturangeboten-
- In Zeiten stark belasteter Haushaltskassen lassen sich nur wenige Kulturprojekte direkt subventionieren. Um dennoch ein breites Kulturangebot zu ermöglichen, müssen Alternativen gesucht werden.
- Wir setzen uns dafür ein, dass z.B. leerstehende Räume in kommunaleigenen Einrichtungen zur Durchführung geeigneter Kulturprogramme zur Verfügung gestellt werden können.
- Begründung:
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. ergänzend auf dem Kreisparteitag begründet werden.
WP 020 Zusammenschluss kommunaler Körperschaften
Der Kreisparteitag des Kreises Oberhavel möge folgenden Antrag für sein Kreiswahlprogramm beschließen:
- Wir unterstützen den freiwilligen Zusammenschluss von Ämtern, Gemeinden und Städten zu größeren Verwaltungseinheiten.
- Um die notwendige Akzeptanz zu schaffen und die Bürgernähe von Politik und Verwaltung zu stärken, fordern wir jedoch im Rahmen eines Zusammenschlusses folgende Eckpunkte umzusetzen:
- Politik, Verwaltung und Bürger/innen zeigen in einem transparenten Verfahren die Vor- und Nachteile des angestrebten Zusammenschlusses auf. Die endgültige Entscheidung über einen Zusammenschluss liegt bei den betroffenen Bürger/innen. Sie wird durch einen Bürgerentscheid herbeigeführt.
- Überzähliger Rathäuser werden in Bürgerbüros umgewandelt
- Vorhandene elektronische Dienstleistungsportale der Verwaltung werden ausgebaut
- Nicht digital nutzbare Serviceangebote der Verwaltung werden kurzfristig so weit wie möglich in die elektronischen Dienstleistungsportale integriert
- Bis zum vollständigen Ausbau der Dienstleistungsportale stellen die Gemeinden, gegebenenfalls in Kooperation mit dem Landkreis, mobile Bürgerbüros zur Verfügung
- Durch die Einführung von Bürgerhaushalten, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden die Bürger/innen im Rahmen der direkten Demokratie vermehrt an Entscheidungsprozessen beteiligt.
- Eingesparter Verwaltungskosten werden für Gebührensenkungen, z.B. Abschaffung Kitagebühr, für Investitionen in die kommunale Infrastruktur oder zum Abbau von Neuverschuldung eingesetzt.
- Durch anfallende Synergieeffekte können bei Zusammenschlüssen freie Ressourcen auf allen Verwaltungsebenen entstehen. Wir sprechen uns eindeutig gegen betriebsbedingte Entlassungen aus. Niemand darf infolge von Zusammenschlüssen seinen Arbeitsplatz verlieren. Die Zielerreichung darf jedoch durch sozialverträgliche Maßnahmen (z.B. keine Stellennachbesetzung, Arbeitsplatzwechsel) angestrebt werden.
- Begründung:
- Viele kommunale Körperschaften sind heute bereits viel zu klein und vor allem aus eigener Kraft wirtschaftlich nicht überlebensfähig.
- Der demographische Wandel wird diese Situation, insbesondere in den berlinfernen Regionen von Oberhavel noch verstärken. Wir wollen die damit einhergehenden Probleme nicht vor uns herschieben bis am Ende andere über unsere Zukunft entscheiden.
- Durch anfallende Synergieeffekte können bei Zusammenschlüssen freie Ressourcen auf allen Verwaltungsebenen entstehen. Wir sprechen uns eindeutig gegen betriebsbedingte Entlassungen aus. Niemand darf infolge von Zusammenschlüssen seinen Arbeitsplatz verlieren. Die Zielerreichung darf jedoch durch sozialverträgliche Maßnahmen (z.B. keine Stellennachbesetzung, Arbeitsplatzwechsel) angestrebt werden.
WP 021 Bürgerbeteiligung durch Online – Petitionen
Der Kreisparteitag möge beschließen, folgenden Punkt an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen.
- Wir möchten den Bürgern einfachere Wege ermöglichen, an kommunalen Entscheidungen mitzuwirken. Dazu gehören insbesondere Onlinepetitionen, die über ein Portal – nach Vorbild des Bundestages – zum gesellschaftlichen Diskurs einladen.
- Unterschriften von Mitzeichnern sollen auch online gesammelt werden können. Initiatoren mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Kommunalparlament erhalten.
- Begründung:
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
WP 022 Nachhaltige, dezentralisierte Wasser- und Energiepolitik
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen:
- Ein wesentlicher Baustein dezentralisierte Wasser- und Energiepolitik ist die Rückabwicklung ausgelagerter Versorgungsstrukturen in die Verantwortung der Kommunen. Kommunale Wasser-, Gas- und Stromversorgung soll nicht in den Händen marktorientierter Firmen, sondern im Einflussbereich demokratisch legitimierter Gremien liegen.
- Die Piraten des Kreises Oberhavel fordern eine nachhaltige, dezentralisierte Wasser- und Energiepolitik bereits auf Kreisebene.
- Wir treten daher für den Verbleib von Energienetzen in öffentlicher Hand bzw. - wo dies nicht der Fall ist - für die Rekommunalisierung der Energienetze ein.
- Begründung:
- Ein wichtiger Aspekt nachhaltiger Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung sowie eine auf diese Dezentralisierung ausgerichtete Netzstruktur für Strom und Wärme.
- Ziel ist es, eine Vielfalt innovativer lokaler Energieerzeuger aufzubauen und so den Einfluss einiger weniger marktbeherrschender Unternehmen zu verringern.
WP 023 Ausstieg aus der Radikalisierung
Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen:
- Die Abkehr von demokratischen Inhalten und die Hinwendung zu radikalen Organisationen mit antidemokratischen Zielen stellt eine Gefahr und damit eine Herausforderung für jede demokratische Gesellschaft dar.
- Die Bekämpfung extremistischer Bewegungen wird von den Piraten Oberhavel aus diesem Grund als eine gesellschaftliche und politische Daueraufgabe von großer Bedeutung angesehen. Eines der wirkungsvollsten Mittel dabei ist das Aufzeigen von positiven Lebensperspektiven in unserer demokratischen Gesellschaft.
- Wir fordern deshalb über alle Parteigrenzen hinweg die Entwicklung eines Konzeptes, um radikalisierten Personen eine ernsthaft Perspektive für den Ausstieg aus extremistischen Szenen zu eröffnen.
- Begründung:
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
Sonstige Anträge
X 001 Nachbearbeitung von Beschlüssen der Hauptversammlung 2013.1
Die Haupversammlung möge folgendes beschließen:
- Die Haupversammlung beauftragt den Kreisvorstand mit der redaktionellen Nachbearbeitung der beschlossenen Anträge dieser Hauptversammlung.
- Darunter werden nur rein redaktionelle, keine inhaltlichen Änderungen verstanden wie z.B.:
- Festlegung der Kapitelstruktur der Programme und Zuordnung der Anträge zu den einzelnen Kapiteln
- Korrektur der Rechtschreibung
- Vereinheitlichung bestimmter häufig vorkommender Begriffe, z.B. die Einheitliche Selbstbezeichnung als „Piraten Oberhavel“, als „Piratenpartei“ oder gleichbedeutender Bezeichnungen
- Einfügung von Querverweisen auf andere Kapitel, im Falle gleichbedeutender Inhalte in nachfolgenden Kapiteln ggf. deren Streichung und Ersatz durch Querverweis auf vorangehendes Kapitel
- Umsetzung von Maßnahmen zur besseren Lesbarkeit, z.B. Einfügung von Zwischenüberschriften
- Begründung:
Um ein gut strukturiertes und leichter lesbares Wahlprogramm für den Kreis Oberhavel zu erstellen, kann eine redaktionelle Nachbearbeitung der beschlossenen Anträge erforderlich sein. Der Kreisparteitag kann diese Überführung der einzelnen Anträge in ein Programm zeitlich nicht leisten. Deshalb wird diese Aufgabe an den Kreisvorstand delegiert. Inhaltliche Veränderungen sind in der Nachbearbeitung ausgeschlossen.