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Änderungen

Kreisverband OHV/Antraege/2013.1-KPT-OHV

6.042 Bytes hinzugefügt, 08:37, 9. Dez. 2013
WP 012 Haushaltskonsolidierung
= '''Satzungsänderungsantrag SÄA001''' =
:Die Satzung wird durch Vorschriften zu Wahlen und Kandidaturen (Neu: § 10), Kassenprüfern (Neu: § 12) und , Rechnungsprüfern(Neu: § 13) und Regionalbeauftragten (Neu: § 15) erweitert. Daraus resultieren redaktionelle Änderungen, die die §§ 7, 8, 11, 12 -14 betreffen. Weiterhin wird § werden §§ 2 und 9 angepasst, um Rechtssicherheit herzustellen. :Da die Änderungen in direktem Zusammenhang stehen, wird nur '''ein''' Änderungsantrag gestellt. Für den Fall, dass der Antrag wegen einzelner Formulierungen nicht angenommen werden sollte, wird hilfsweise beantragt, die Änderungen zu den einzelnen Bestimmungen als jeweils eigenen Satzungsänderungsantrag - SÄA001 bis SÄA010 SÄA015 - oder als Module 1 bis 10 15 zu behandeln.
:Der Kreisparteitag möge deshalb folgende Ergänzungen bzw. Neufassungen in der Satzung für den Kreisverband Oberhavel beschließen:
=== § 2 Mitgliedschaft ===
:<sup>1</sup>Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes Oberhavel nach Anhörung des Landesvorstandes. :<sup>2</sup>Der Landesvorstand kann sich innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußern.
:'''Begründung'''
:*Die bisherige Regelung § 2 Abs.2 Sätze 1 und 2 der Satzung des Kreisverbandes ist lückenhaft. Es ist unsicher, was zu passieren hat, wenn sich der Landesvorstand zu einem Aufnahmeantrag abschlägig äußert, die Gliederung (KV) aber aufnehmen will.
:*Nach der Bundessatzung der Piratenpartei - § 3 Abs– Erwerb der Mitgliedschaft – wird die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland auf Grundlage der Bundessatzung erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der '''niedrigsten Parteigliederung''' erworben.2 - verhält es sich wie folgt: "Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt." ::In der Bundessatzung ist damit geregelt, dass grundsätzlich der Kreisverband zu entscheiden Vorstand des Kreisverbandes die Entscheidung über den Mitgliedsantrag trifft, wenn die antragstellende Person im Zuständigkeitsbereich des Kreisverbandes ihren Wohnsitz hatund in der Satzung des Kreisverbandes keine anderslautende Regelung getroffen wird. Eine Ausnahme ::In § 2 – Mitgliedschaft - der Landessatzung ist nur für den Fall vorgesehengeregelt, dass in über die Aufnahme von Mitgliedern der Satzung Vorstand der niedrigsten Gliederung (also nach Zustimmung des Landesvorstandes entscheidet. Diese gilt als erteilt, wenn der Satzung des Kreisverbandes) etwas anderes vorgesehen istLandesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert.::Unsere Landessatzung steht damit im Gegensatz zur Bundessatzung, da nur dann jemand Mitglied der Piratenpartei Brandenburg werden darf, wenn der Landesvorstand den Antrag zustimmt. Damit wird dem Landesvorstand eine Veto-Möglichkeit eröffnet, die sich nicht mit unserem basisdemokratischen Verständnis vereinbaren lässt.
:*Durch die Neuregelung wird eine klare Zuständigkeit über die Entscheidungsbefugnis über einen Aufnahmeantrag gesetzt. Der Kreisverband ist zuständig. Die gegenwärtig bestehende Unklarheit über die Verfahrensweise wird durch die Neuregelung in der Satzung beseitigt.
:*Durch die Verpflichtung zur Anhörung des Landesvorstandes wird sichergestellt, dass etwaige Einwendungen des Landesvorstandes bei der Beschlussfassung durch den Kreisvorstand bekannt sindund berücksichtigt werden können.
'''In Abschnitt 2 – Die Organe des Kreisverbandes'''
:(4) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung wählt den Kreisvorstand und - sofern errichtet - das Kreisschiedsgericht. <sup>2</sup>Sie wählt einen oder mehrere Kassenprüfer. <sup>3</sup>Darüber hinaus kann die Hauptversammlung beschließen, Rechnungsprüfer im Sinne der Landessatzung zu wählen. <sup>4</sup>Bei einer Entscheidung für die Wahl von Rechnungsprüfern sind dann zwei Rechnungsprüfer zu wählen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von den Kassenprüfern keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt wurde.
:(5) Die Hauptversammlung entscheidet darüber ob und gegebenenfalls wie viele Regionalbeauftragte im Sinne von § 15 durch sie direkt gewählt oder in ihrem Auftrag durch den Kreisvorstand benannt werden sollen. :(6) Die Hauptversammlung richtet unter Beachtung der einschlägigen Gesetze die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreisbewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen aus, sofern durch den Landesvorstand keine gemeinsame Landesversammlung gemäß § 25 Absatz 5 der Landessatzung durchgeführt wird.
:'''Begründung'''
:*Es werden hauptsächlich redaktionelle Änderungen vorgenommen.
:*§ 8 Abs. 4 Sätze 2 und 5 betreffen die Kassenprüfer und werden wortgleich nach § 12 Abs. 2 und 3 übernommen.
:*§ 8 Abs. 4 Sätze 3 (2-ter Halbsatz) 6 betreffen die Rechnungsprüfer und werden weitgehend wortgleich nach § 13 übernommen.
:*Abs. 4 Satz 1 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.
:*Abs. 4 Satz 1 wurde demzufolge Satz 2. Da die Regelungen zu den Kassenprüfern nicht mehr in der Finanzordnung der Bundessatzung enthalten sind, wurde er redaktionell an die aktuelle Bundessatzung angepasst (Abschnitt A, § 9b Abs. 8) angepasst, lässt aber auch die Wahl nur eines Kassenprüfers zu.
 :*Abs. 5 wurde neu eingefügt, um die Entscheidung über den Einsatz von Regionalbeauftragten (neu eingefügt § 15) der Hauptversammlung als wichtigstem Organ des Kreisverbandes Oberhavel zu übertragen. ::Oberhavel ist ein Flächenkreis. Um die Bürger/innen direkt erreichen zu können, ist regionale Präsenz der beste Weg. Es ist uns in den letzten zwei Jahren nicht gelungen, in Oberhavel eine breite, stabile und aktive Basis aufzubauen. Der Versuch, unsere Ziele und Vorstellungen überwiegend über das Internet und Social Media zu kommunizieren, brachte kein überzeugendes Ergebnis.  ::Wir müssen neue Wege suchen, mehr auf die Menschen zugehen. Wir müssen unsere Ziele direkt vor Ort durch regionale Arbeitstreffen, Aktionen, Bürgersprechstunden o.ä. kommunizieren und die Menschen überzeugen.  ::Das ist eine langfristige Aufgabe, die nur in der Region verwurzelte Piratinnen und Piraten leisten können. Sie sollen als Regionalbeauftragte für Parteimitglieder, die Menschen der Region aber auch für die regionalen Medien ansprechbar sein, sich um kommunale Fragen kümmern. ::Zu ihren Aufgaben gehört es::*die Parteimitglieder in der Region zu betreuen und für diese erste Ansprechpartner/in zu sein::* aktiv nach Veranstaltungen im Kreis zu suchen, bei denen die Anwesenheit von Piraten sinnvoll sein kann::*Aktionen in der Region zu planen und durchzuführen, um die Ziele und Werte der Piratenpartei den Menschen der Region näherzubringen::* Anlaufstelle für die regionalen Medien zu sein und in Abstimmung mit dem Vorstand Pressemeldungen mit regionaler Bedeutung zu erstellen::*als Ansprechpartner/innen für Kreistagsfraktionen und andere relevante Gruppen im Landkreis zur Verfügung zu stehen :*Abs. 6 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 2 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.  === § 9 Anträge und Rederecht === :(1) <sup>1</sup>Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt werden sollen, können im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie zwei Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung entweder über die Wikiseite „Anträge“ des Kreisverbandes oder direkt beim Kreisvorstand in schriftlich einzureichen. <sup>2</sup>Die Schriftform gilt auch als gewahrt, wenn der Antrag per Email oder über die Wikiseite „Anträge“ des Kreisverbandes an den Vorstand eingereicht wird. <sup>3</sup> Später eingegangene Anträge können nur mit Zustimmung des Kreisparteitages behandelt werden. <sup>4</sup> Änderungen an fristgerecht eingegangen Anträgen sind jederzeit möglich. <sup>5</sup> Alle eingegangenen Anträge werden spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung vom Kreisvorstand im vollständigen Wortlaut veröffentlicht. :(2) § 15 Absatz 2, 3, 5 und 6 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. :'''Begründung''':*Es gibt keinen schlüssigen Grund, weshalb wie bisher festgelegt, Anträge vier Wochen vor Tagungsbeginn einzureichen sind. Auch ist nicht erkennbar, weshalb Satzungs- bzw. Programmänderungsanträge in Bezug auf die Antragsfrist unterschiedlich zu behandeln sind. In der Einladung zur heutigen Hauptversammlung werden von der Satzungsregelung abweichende Fristen genannt und das Antragsverfahren konkretisiert. Der Änderungsantrag soll hier ein einheitliches Verfahren gewährleisten und das Antragsverfahren direkt in der Satzung konkretisieren.   
=== § 10 Wahlen und Kandidaturen===
:(1) <sup>1</sup>Die Grundsätzlich ist die nochmalige Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist auf die Dauer einer Wahlperiode beschränktbei direkt aufeinander folgenden Wahlperioden nur einmal möglich. <sup>2</sup>Eine Wiederwahl Danach ist eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt grundsätzlich erst nach Ablauf einer weiteren Wahlperiode zulässig. :(2) <sup>1</sup>Die erneute Kandidatur für ein Mandat als Abgeordneter ist bei direkt aufeinander folgenden Legislaturperioden und unter der Voraussetzung, dass die erste Kandidatur Erfolg hatte, nur einmalig einmal direkt erneut zulässig. <sup>2</sup> Danach kann bei vorheriger erfolgreicher Kandidatur erst nach Ablauf der daran anschließenden Legislaturperiode erneut für eine weitere Legislaturperiode kandidiert werden. 
:(3) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Berechnung der Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.
 
:*Alternativ zu Abs. 1, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
:(1) <sup>1</sup>Die Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist auf die Dauer einer Wahlperiode beschränkt. <sup>2</sup>Eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt ist grundsätzlich erst nach Ablauf der daran anschließenden Wahlperiode zulässig.
:*Alternativ zu Abs. 2, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
:*Die neu eingefügten Absätze 1 und 2 enthalten sowohl Regeln zu Amtszeiten als auch zu Kandidaturen. Im Folgenden wird begründet, weshalb diese Regelungen Sinn machen und was sie bezwecken.
::Ein wesentliches Kennzeichen unserer aktuellen Demokratie ist, dass Politiker und Parteifunktionäre unbegrenzt oft direkt nacheinander erneut kandidieren und wiedergewählt werden können.
::Deshalb haben wir kaum noch Bewegung in der Politik. Berufsfunktionäre und Berufspolitiker, die seit Jahrzehnten im Amt sind tun alles, um diese Machtposition zu behalten. Häufig stehen nur noch Eigeninteressen im Vordergrund, die Vorteile des Amtes werden genutzt. Interessant ist das besonders für Lobbygruppen. Wenn Parteiämter und Abgeordnetenposten über einen langen Zeitraum hinaus immer wieder mit den gleichen Personen besetzt sind, lassen sich ihre deren Interessen besser verfolgen und durchsetzen.
::Nicht umsonst sprechen wir nicht von '''Politik-Verdrossenheit''' in Deutschland, sondern von '''Politiker-Verdrossenheit'''.
::Natürlich ist die Erfahrung, die als Amts- oder Mandatsträger gesammelt wird, kostbar und wichtig. Diese Punkte werden deshalb auch immer wieder gerne genommen, um zu begründen, weshalb es Sinn macht als Berufsfunktionär oder Berufspolitiker tätig zu sein. Denn Erfahrung sei wichtig, um diese schwierigen Positionen ausfüllen zu können. Dem Argument kann man auf den ersten Blick nicht viel entgegensetzen. Wer viel Erfahrung hat, weiß mehr, hat den besseren Überblick, kann besser handeln.
::Darum macht es Sinn, dass Amtsinhaber bzw. Mandatsträger Pausen zwischen den Legislaturperioden haben. Die Politik bleibt lebendig, sie verkrustet nicht. Lobbyeinflüsse werden vermindert, stark belastet Amtsinhaber / Mandatsträger können sich regenerieren. Die Forderung nach Auszeiten können wir anschließend glaubhaft als politische Forderung stellen, da wir dies innerparteilich vorleben.
::'''Erläuterung zu Abs. 1 und 2''' ::*erste Alternative: Wird ein Kandidat in ein Parteigremium oder Parteiamt oder als politischer Mandatsträger gewählt, kann er für die direkt anschließende Wahl-/Legislaturperiode erneut kandidieren. War diese Kandidatur ebenfalls erfolgreich, beginnt nach Ablauf der Wahl-/Legislaturperiode eine Auszeit von für die Dauer einer Wahl-/Legislaturperiode, bevor eine erneute Kandidatur erfolgen kann. Im weiteren muss auf jede gewonnene Kandidatur eine entsprechende Auszeit genommen werden.
::*zweite Alternative: Hier folgt auf jede gewonnene Kandidatur und Wahl eine Auszeit für die Dauer einer Wahl-/Legislaturperiode.
::*War die Kandidatur nicht erfolgreich, ist keine Auszeit erforderlich.
 
::*Zu Abs. 1 Satz 2: Die Formulierung "grundsätzlich" schließt nicht aus, dass bei besonderen Anlässen (z.B. es stehen keine weiteren Kandidaten/innen zur Verfügung)auch eine direkt auf die abgelaufene Wahlperiode folgende Wiederwahl zulässig ist.
:*Abs. 3 wurde wortgleich aus § 7 Abs. 2 übernommen, da der Sachzusammenhang gegeben ist.
::*Abs. 1 Satz 1 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 4 Satz
::*Abs. 1 Satz 2 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 5
::* Abs. 2 wird wortgleich zu § 11 Abs. 5, Abs. 3 wird wortgleich zu § 11 Abs. 1. Beide Bestimmungen betreffen den Kreisvorstand.  ===Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter===
:Der '''Unterabschnitt 2 – Der Kreisvorstand''':Der Unterabschnitt wird umbenannt in '''Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter'''
:'''Begründung'''
:*Da in den neuen §§ 12 und 13 Ausführungen zu Parteiämtern gemacht werden und der Kreisvorstand ein Parteigremium darstellt, macht ist die Umbenennung des Unterabschnittes Sinnerforderlich.
=== § 11 Der Kreisvorstand ===
: Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.
 === Abschnitt 3 – Regionalbeauftragte=== :Der '''Abschnitt 3 - Regionalbeauftragte''' wird neu eingefügt :'''Begründung''' :*In die Satzung soll der nachfolgende § 15 Regionalbeauftragte neu aufgenommen werden. Da es sich nicht um ein Parteiorgan handelt, ist die Einfügung des Abschnitts 3 aus redaktionellen Gründen erforderlich. === §15 Regionalbeauftragte === :(1) <sup>1</sup>Regionalbeauftragte sind Mitglied im Kreisverband Oberhavel der Piratenpartei Brandenburg. <sup>2</sup>Ihre örtliche Zuständigkeiten legen sie gemeinsam mit dem Kreisvorstand fest. <sup>3</sup>Sie betreuen die Parteimitglieder der Region, sind für die regionalen Medien ansprechbar und kümmern sich um Fragen mit kommunaler Bedeutung.:(2) <sup>1</sup>Regionalbeauftragte werden für die Dauer eines Jahres gewählt oder benannt. <sup>2</sup>Ihre ordentliche Neuwahl oder Neubenennung findet einmal im Kalenderjahr statt. :(3) Auf Antrag von 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Landkreises oder durch Beschluss des Kreisvorstandes kann das Verfahren zur Neuwahl- bzw. Neubenennung auch innerhalb der Amtsperiode ausgelöst werden. :'''Begründung''' :Siehe Begründung zu § 8 Abs. 5 ===Abschnitt 4 - Satzung, Programm und Auflösung=== :Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, da ein neuer Abschnitt eingefügt wird. Der '''Abschnitt 3 - Satzung, Programm und Auflösung''' wird deshalb umbenannt in  :'''Abschnitt 4 - Satzung, Programm und Auflösung''' === § 16 Satzungs- und Programmänderung === :*§ 13 wird zu § 15 16
:'''Begründung'''
: Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.
=== § 16 17 Inkrafttreten ===:*§14 wird zu § 1617
:'''Begründung'''
Modul4 - Öffentlicher Personennahverkehr-:Die Piraten des Kreises Oberhavel sprechen sich dafür aus, den ÖPNV im Flächenkreis Oberhavel zu stärken und auszubauen. Die Einführung einer steuer- oder umlagefinanzierten fahrscheinlosen ÖPNV- Nutzung soll im Rahmen eines Pilotprojektes mit begleitender Machbarkeitsstudie geprüft werden. :Langfristig wird das Ziel angestrebt, die Attraktivität des ÖPNV so zu steigern, dass für weite Bevölkerungsteile die Vorteile eines ausgebauten ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr überwiegen.  Modul 5 4 -Generationsübergreifende Attraktivität des Landkreises-
:Durch die gestiegene Lebenserwartung ist auf absehbare Zeit mit einer steigenden Zahl älterer Bürger zu rechnen, denen so lange als möglich ein selbstbestimmtes Altern in Würde und einem gewohntem Umfeld zu ermöglichen ist. Die Städte und Gemeinden des Kreises Oberhavel sollten hierfür eine gemeinsame, abgestimmte und generationsübergreifende Vorgehensweise entwickeln.
:Unser Ziel ist es, dass der Kreis Oberhavel sowohl für junge Menschen als auch als Altersdomizil älterer Bürger/innen weiter an Attraktivität gewinnt. Neben Angeboten zur Betreuung von Kindern fordern die Piraten des Kreises Oberhavel daher auch die Förderung der mobilen Altenbetreuung sowie den Aufbau von Generationenhäusern im Kreis.
:Modul 4: -Fahrscheinloser Nahverkehr-
:Wir setzen uns dafür einPräambel:Der Umstieg von motorisierten individuellen Verkehrsmitteln auf den Öffentlichen Personennahverkehr wird durch komplizierte Tarifstrukturen und individuell wahrnehmbare Kosten des ÖPNV negativ beeinflusst. :In der Vergangenheit wurde in Brandenburg in den Städten Templin und Lübben anhand von mehrjährigen Modellversuchen die Wirkung der Einführung eines kostenfreien ÖPNV untersucht. In beiden Fällen handelt es sich um städtischen ÖPNV mit Finanzierung direkt aus öffentlichen Mitteln der Städte. Erreicht wurde, dass Modelle sich das Fahrgastaufkommen in beiden Städten innerhalb weniger Jahre vervielfachte und der Individualverkehr genauso zurückging wie die Umweltbelastung. Steigende Fahrgastzahlen führten aber auch zu Taktverdichtung, die Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge und die Einstellung von neuen Mitarbeitern. Die damit einhergehende Kostensteigerung konnte durch die Städte nicht aufgefangen werden, was letztendlich zur Einstellung der Modellversuche führte.:Nach § 3 ÖPNV-Gesetz Land Brandenburg sind Aufgabenträger für den fahrscheinlosenSchienenpersonennahverkehr (SPNV) das Land Brandenburg, steuerfür den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Landkreise und kreisfreien Städte. Nach den in § 9 des ÖPNV- oder umlagefinanzierten Gesetzes geregelten Finanzierungsgrundsätzen sind Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr nach Möglichkeit durch Fahrgelderträge zu decken. :Das eine Kostendeckung durch Fahrgeldeinnahmen illusorisch ist zeigt u.a., dass das Land Brandenburg den Landkreis Oberhavel bei der Wahrnehmung der Aufgaben im sonstigen ÖPNV bis 2016 jährlich durch Zuwendungen in Pilotprojekten Höhe von 4,7 Mio. € allein für nichtinvestive Mittel unterstützt. Der Landkreis selber unterstützt den ÖPNV bis 2016 jährlich mit 1,75 Mio. € für nichtinvestive Mittel. Der für die Betreibung des sonstigen ÖPNV erforderlichen sonstigen Mittel sollen durch Fahrgelderträge gedeckt werden.:Daraus folgt, dass der weit überwiegende Kostenanteil des sonstigen ÖPNV im Kreis Landkreis Oberhavel getestet werdenschon jetzt aus öffentlichen Mitteln bestritten wird. Bei rund 205.000 Einwohnern und mehr als 460.000 Gästeübernachtungen (Stand 2012) im Jahr bietet es sich an, diese Deckungslücke durch einen Nahverkehrsabgabe zu schließen und einem fahrscheinlosen ÖPNV zu ermöglichen. Die Kosten für Verkaufsstellen, Ticketautomaten, und Fahrscheinkontrollen entfallen genauso wie der Fahrscheinverkauf in Bussen. Dies führt zwangsweise zu Zeitgewinnen und lässt eine kostenneutrale Taktverdichtung zu, um dem zu erwartenden höheren Nutzungsgrad Rechnung zu tragen.:Die Nahverkehrsabgabe setzt sich zusammen aus :*einer Nahverkehrstaxe, die bei privat oder beruflich bedingten Übernachtungen bei kommerziellen Anbietern (z.B. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder -häusern) im Landkreis je Übernachtung anfällt und die fahrscheinlose Nutzung des ÖPNV im Landkreis einschließt:*eine Nahverkehrsabgabe zur Deckung des Restbetrages, die auf alle Einwohner des Landkreises umgelegt wird. :Gerade in ländlichen Gebieten kann wird dies zu einer verstärkten Nutzung des ÖPNV führen. Vormals schwach frequentierte Strecken können wieder sinnvoll bedient werden. 
:Ziele:Die PIRATEN Oberhavel setzen sich dafür ein, dass die Deckungslücke zwischen Landes- sowie Landkreismitteln und den tatsächlichen Kosten des ÖPNV in Oberhavel in Zukunft nicht mehr durch den Verkauf von Fahrscheinen, sondern durch die Einführung einer Nahverkehrstaxe für Gäste im Landkreis und eine auf alle Einwohner des Landkreises umzulegende Nahverkehrsabgabe geschlossen wird.  :Langfristig wird das Ziel angestrebt, die Attraktivität des ÖPNV so zu steigern, dass für weite Bevölkerungsteile die Vorteile eines ausgebauten ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr überwiegen.   :Modul 5: -Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr-
:Eine einseitige Fokussierung auf den ÖPNV würde jedoch den Bedürfnissen der Menschen gerade im ländlich geprägten nördlichen Teil des Kreises Oberhavel nicht gerecht.
:Das Konzept des Gemeinsam Genutzten Verkehrsraums wurde mittlerweile in vielen Städten Europas erprobt. Das Konzept sieht nur wenige Regeln vor.
:Durch bauliche Veränderungen wird ein klar erkennbarer GGV geschaffen. Dieser ist besonders dadurch gekennzeichnet, dass es weder Ampel noch Straßenmarkierungen und (kaum) Schilder gibt. Verkehrsteilnehmer dürfen sich überall bewegen, es gilt rechts-vor-links. Die wichtigste Regel lautet: AUFPASSEN und RÜCKSICHT nehmen!
:Ein GGV trägt wesentlich zur Entspannung der Gesamtsituation in Ortszentren bei. Ziel ist die Nutzung und Gestaltung des Lebensraums im Sinne nachhaltiger Lebensqualität. Ein GGV ist besonders in Bereichen sinnvoll, in denen Autoverkehr, Fahrräder und Fußgänger häufig aufeinander treffen, z.B. in Einkaufs- oder Bahnhofsbereichen.
: Bei keinem der europäischen Projekte wurde ein Anstieg der Unfallzahlen mit Personenschäden verzeichnet. Dagegen hat sich die Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm stark reduziert.
:Ein gutes Beispiel für ein gelungenes GGV ist die Brandenburger Gemeinde Calau.
:Informationen findet man unter: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/sharespacecalaubericht050911.pdf .
 
:Die Piraten des Kreises Oberhavel setzen sich dafür ein, in einem ersten Schritt an geeigneten Stellen im Landkreis entsprechende Pilotprojekte durchzuführen.
:'''Begründung:'''
:Der Antrag berücksichtigt die grundsätzliche Position der Piratenpartei zur Priorisierung des ÖPNV, die besonderen Gegebenheiten der ländlich geprägten Verkehrspolitik und alternative Verkehrskonzepte. Eine stärkere Bürgerbeteiligung muss auf verschiedenen Ebenen erfolgen :Ein GGV trägt wesentlich zur Entspannung der Gesamtsituation in Ortszentren bei. Ziel ist die Nutzung und Gestaltung des Lebensraums im Sinne nachhaltiger Lebensqualität. Ein GGV ist besonders in Bereichen sinnvoll, in denen Autoverkehr, Fahrräder und Fußgänger häufig aufeinander treffen, z.B. in Einkaufs- oder Bahnhofsbereichen. : In mehreren europäischen Orten wurden GGV getestet. Bei keinem dieser Projekte wurde ein Anstieg der Unfallzahlen mit Personenschäden verzeichnet. Dagegen hat sich die Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm stark reduziert. :Ein gutes Beispiel für ein gelungenes GGV ist die Brandenburger Gemeinde Calau. :Informationen findet man unter: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/sharespacecalaubericht050911.pdf .
=== WP 004 Vorzug von Kreisverkehr gegenüber Ampelanlagen ===
:Die aktive Bürgerbeteiligung ist eines unserer Hauptanliegen. Deshalb fordern wir die Einführung von Bürgerhaushalten sowohl in den Städten und Gemeinden des Kreises als auch in der Kreisverwaltung selber.
 
'''Begründung'''
:Ein echter Bürgerhaushalt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bürger/innen über den Einsatz von Haushaltsmitteln für freiwillige Aufgaben direkt mitbestimmen können. Hierzu müssen die Bürger/innen zunächst über die Haushaltssituation und den Haushaltsplan informiert werden, z.B. in Form eines lesbaren Haushaltes und auf Informationsveranstaltungen. Es muss in einer für Laien verständlichen Form dargestellt werden
:Daran anschließend können die Bürger/innen Vorschläge zur Verwendung der freien Mittel unterbreiten und diese öffentlich diskutieren. Dazu eignen sich öffentliche Veranstaltungen (z.B. Stadteilversammlungen), ein Internetportal und Sammelstellen in öffentlichen Einrichtungen. Die Verwaltung nimmt zu den gemachten Vorschlägen öffentlich Stellung und schätzt Machbarkeit, Kosten und Nutzen ein, bevor sie mit der Umsetzung beginnt. Am Ende der Haushaltsperiode legt die Verwaltung öffentlich Rechenschaft ab. Hierbei muss sie begründen, wenn und ggf. warum einzelne Vorschläge nicht umgesetzt worden sind.
 
:'''Begründung:'''
 
:Der Antrag sprich für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
=== WP 011 Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt ===
Modul 1 -Personelle Ausstattung der Steuerbehörden und Umsetzung des Steuerrechtes-
: Wir fordern eine ausreichende personelle Besetzung der Steuerbehörden und eine strikte Umsetzung des Steuerrechts. Wir sprechen uns gegen den Erlass oder die Niederschlagung von Forderungen gegen Steuerschuldner und Steuerhinterzieher aus.
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
 
=== WP 024 ff. ===
: In Arbeit!
 
= '''Sonstige Anträge''' =
=== X 001 Regionalbeauftragte === Der Kreisparteitag wird gebeten über die Einführung von Regionalbeauftragten zu beschließen. Um eine modulare Abstimmung wird gebeten. Modul 1 –Regionalbeauftragte-:Es werden 3 Regionalbeauftragte mit folgenden örtlichen Zuständigkeiten eingeführt.  :*Oberhavel Nord:: Amt Gransee und Gemeinden, Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land und Liebenwalde mit über 41.000 Einwohnern :*Oberhavel Mitte:: Oranienburg, Kremmen, Oberkrämer und Leegebruch mit über 66.000 Einwohnern :*Oberhavel Süd:: Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Birkenwerder, Velten, Mühlenbecker Land und Glienicke/Nordbahn mit fast 100.000 Einwohnern Alternativ:Es werden mehrere Regionalbeauftragte eingeführt. Über Anzahl und örtliche Zuständigkeiten beschließt der Kreisvorstand. Modul 2 –Anforderungen an und Aufgaben der für die Region beauftragten Person- Anforderungen:Regionalbeauftragte haben ihren Wohnsitz im örtlichen Zuständigkeitsbereich und sind Mitglied im Kreisverband Oberhavel der Piratenpartei Brandenburg Aufgaben:*Regionalbeauftragte betreuen die Parteimitglieder der Region und sind für diese erste Ansprechpartner:*Sie suchen aktiv nach Veranstaltungen im Kreis, bei denen die Anwesenheit von Piraten sinnvoll sein kann:*Sie planen und führen Aktionen in der Region durch, um die Ziele und Werte der Piratenpartei den Menschen der Region näherzubringen:*Sie sind Anlaufstelle für die regionalen Medien und erstellen in Abstimmung mit dem Vorstand Pressemeldungen mit regionaler Bedeutung:*Sie stehen als Ansprechpartner/innen für Kreistagsfraktionen und andere relevante Gruppen im Landkreis zur Verfügung Alternativ:Über die Aufgaben und sachlichen Zuständigkeitsbereiche der Regionalverantwortlichen beschließt der Vorstand. Modul 3 -Ernennungsverfahren- :Der Kreisparteitag wählt die Regionalbeauftragten direkt für 12 Monate. Alternativ:Der Kreisvorstand schreibt die Positionen partei- und kreisintern aus und bestimmt die Regionalbeauftragten per Beschluss für 12 Monate. Modul 4 -Neu- bzw. Nachbesetzung- :Eine Neu- bzw. Nachbesetzung erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf der Wahlperiode. Auf Antrag von 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Landkreises oder durch Beschluss des Kreisvorstandes kann das Verfahren zur Neu- bzw. Nachbesetzungung auch innerhalb der Wahlperiode ausgelöst werden. Regionalbeauftragte bleiben bis zur Entscheidung über die Neu- bzw. Nachbesetzung im Amt. :'''Begründung:''' Oberhavel ist ein Flächenkreis. Um die Bürger/innen direkt erreichen zu können, ist regionale Präsenz der beste Weg. Es ist uns in den letzten zwei Jahren nicht gelungen, in Oberhavel eine breite, stabile und aktive Basis aufzubauen. Der Versuch, unsere Ziele und Vorstellungen überwiegend über das Internet und Social Media zu kommunizieren, brachte kein überzeugendes Ergebnis.  Wir müssen neue Wege suchen, noch mehr auf die Menschen zugehen. Wir müssen unsere Ziele direkt vor Ort durch regionale Arbeitstreffen, Aktionen, Bürgersprechstunden o.ä. kommunizieren und die Menschen überzeugen.  Das ist eine langfristige Aufgabe, die nur in der Region verwurzelte Piratinnen und Piraten leisten können. Sie sollen als Regionalbeauftragte für Parteimitglieder, die Menschen der Region aber auch für die regionalen Medien ansprechbar sein, sich um kommunale Fragen kümmern. === X002 Nachbearbeitung von Beschlüssen des Kreisparteitages der Hauptversammlung 2013.1 ===
Der Kreisparteitag Die Haupversammlung möge folgendes beschließen:
:Der Kreisparteitag Die Haupversammlung beauftragt den Kreisvorstand mit der redaktionellen Nachbearbeitung der beschlossenen Anträge dieses Kreisparteitagesdieser Hauptversammlung.
:Darunter werden nur rein redaktionelle, keine inhaltlichen Änderungen verstanden wie z.B.:
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