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Änderungen

Kreisverband OHV/Antraege/2013.1-KPT-OHV

341 Bytes entfernt, 08:37, 9. Dez. 2013
WP 012 Haushaltskonsolidierung
=== § 10 Wahlen und Kandidaturen===
:(1) <sup>1</sup>Die erneute Kandidatur für Grundsätzlich ist die nochmalige Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist bei direkt aufeinander folgenden Wahlperioden und unter der Voraussetzung, dass die erste Kandidatur Erfolg hatte, nur einmal direkt erneut zulässigmöglich. <sup>2</sup> Danach kann bei vorheriger erfolgreicher Kandidatur ist eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt grundsätzlich erst nach Ablauf der daran anschließenden einer weiteren Wahlperiode erneut für eine weitere Wahlperiode kandidiert werdenzulässig.
:(2) <sup>1</sup>Die erneute Kandidatur für ein Mandat als Abgeordneter ist bei direkt aufeinander folgenden Legislaturperioden und unter der Voraussetzung, dass die erste Kandidatur Erfolg hatte, nur einmal direkt erneut zulässig. <sup>2</sup> Danach kann bei vorheriger erfolgreicher Kandidatur erst nach Ablauf der daran anschließenden Legislaturperiode erneut für eine weitere Legislaturperiode kandidiert werden.
:*Alternativ zu Abs. 1, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
:(1) <sup>1</sup>Die Kandidatur für Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist auf die Dauer einer Wahlperiode beschränkt. <sup>2</sup>Hatte die Kandidatur Erfolg, Eine erneute Wahl in dasselbe Parteigremium oder Parteiamt ist eine erneute Kandidatur grundsätzlich erst nach Ablauf der daran anschließenden Wahlperiode zulässig.
:*Alternativ zu Abs. 2, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
:'''Erläuterung zu Abs. 1 und 2'''
::*erste Alternative: Wird ein Kandidat in ein Parteigremium oder Parteiamt oder als politischer Mandatsträger gewählt, kann er für die direkt anschließende Wahl-/Legislaturperiode erneut kandidieren. War diese Kandidatur ebenfalls erfolgreich, beginnt nach Ablauf der Wahl-/Legislaturperiode eine Auszeit für die Dauer einer Wahl-/Legislaturperiode, bevor eine erneute Kandidatur erfolgen kann. Im Weiteren muss auf jede gewonnene Kandidatur und Wahl eine entsprechende Auszeit folgen.
::*zweite Alternative: Hier folgt auf jede gewonnene Kandidatur und Wahl eine Auszeit für die Dauer einer Wahl-/Legislaturperiode.
::*Abs. 1 Satz 1 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 4 Satz
::*Abs. 1 Satz 2 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 5
::* Abs. 2 wird wortgleich zu § 11 Abs. 5, Abs. 3 wird wortgleich zu § 11 Abs. 1. Beide Bestimmungen betreffen den Kreisvorstand.  
===Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter===
:Die aktive Bürgerbeteiligung ist eines unserer Hauptanliegen. Deshalb fordern wir die Einführung von Bürgerhaushalten sowohl in den Städten und Gemeinden des Kreises als auch in der Kreisverwaltung selber.
 
'''Begründung'''
:Ein echter Bürgerhaushalt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bürger/innen über den Einsatz von Haushaltsmitteln für freiwillige Aufgaben direkt mitbestimmen können. Hierzu müssen die Bürger/innen zunächst über die Haushaltssituation und den Haushaltsplan informiert werden, z.B. in Form eines lesbaren Haushaltes und auf Informationsveranstaltungen. Es muss in einer für Laien verständlichen Form dargestellt werden
:Daran anschließend können die Bürger/innen Vorschläge zur Verwendung der freien Mittel unterbreiten und diese öffentlich diskutieren. Dazu eignen sich öffentliche Veranstaltungen (z.B. Stadteilversammlungen), ein Internetportal und Sammelstellen in öffentlichen Einrichtungen. Die Verwaltung nimmt zu den gemachten Vorschlägen öffentlich Stellung und schätzt Machbarkeit, Kosten und Nutzen ein, bevor sie mit der Umsetzung beginnt. Am Ende der Haushaltsperiode legt die Verwaltung öffentlich Rechenschaft ab. Hierbei muss sie begründen, wenn und ggf. warum einzelne Vorschläge nicht umgesetzt worden sind.
 
:'''Begründung:'''
 
:Der Antrag sprich für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend mündlich begründet werden.
=== WP 011 Barrierefreier und maschinenlesbarer Haushalt ===
Modul 1 -Personelle Ausstattung der Steuerbehörden und Umsetzung des Steuerrechtes-
: Wir fordern eine ausreichende personelle Besetzung der Steuerbehörden und eine strikte Umsetzung des Steuerrechts. Wir sprechen uns gegen den Erlass oder die Niederschlagung von Forderungen gegen Steuerschuldner und Steuerhinterzieher aus.
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