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Kreisverband OHV/Antraege/2013.1-KPT-OHV

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Version vom 18. September 2013, 17:27 Uhr von Thomas(OHV) (Diskussion | Beiträge) (WP 004 Vorzug von Kreisverkehr gegenüber Ampelanlagen)

Inhaltsverzeichnis

Satzungsänderungsantrag SÄA001

Die Satzung wird durch Vorschriften zu Wahlen und Kandidaturen (Neu: § 10), Kassenprüfern (Neu: § 12) und Rechnungsprüfern(Neu: § 13) erweitert. Daraus resultieren redaktionelle Änderungen, die die §§ 7, 8, 11, 12 -14 betreffen. Weiterhin wird § 2 angepasst, um Rechtssicherheit herzustellen.
Da die Änderungen in direktem Zusammenhang stehen, wird nur ein Änderungsantrag gestellt. Für den Fall, dass der Antrag wegen einzelner Formulierungen nicht angenommen werden sollte, wird hilfsweise beantragt, die Änderungen zu den einzelnen Bestimmungen als jeweils eigenen Satzungsänderungsantrag - SÄA001 bis SÄA010 - oder als Module 1 bis 10 zu behandeln.
Der Kreisparteitag möge deshalb folgende Ergänzungen bzw. Neufassungen in der Satzung für den Kreisverband Oberhavel beschließen:

In Abschnitt 1 - Der Kreisverband

§ 2 Mitgliedschaft

1Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes Oberhavel nach Anhörung des Landesvorstandes.
2Der Landesvorstand kann sich innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußern.
Begründung
  • Die bisherige Regelung § 2 Abs.2 Sätze 1 und 2 der Satzung des Kreisverbandes ist lückenhaft. Es ist unsicher, was zu passieren hat, wenn sich der Landesvorstand zu einem Aufnahmeantrag abschlägig äußert, die Gliederung (KV) aber aufnehmen will.
  • Nach der Bundessatzung der Piratenpartei - § 3 Abs.2 - verhält es sich wie folgt: "Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt." In der Bundessatzung ist damit geregelt, dass grundsätzlich der Kreisverband zu entscheiden hat. Eine Ausnahme ist nur für den Fall vorgesehen, dass in der Satzung der Gliederung (also der Satzung des Kreisverbandes) etwas anderes vorgesehen ist.
  • Durch die Neuregelung wird eine klare Zuständigkeit über die Entscheidungsbefugnis über einen Aufnahmeantrag gesetzt. Der Kreisverband ist zuständig. Die gegenwärtig bestehende Unklarheit über die Verfahrensweise wird durch die Neuregelung in der Satzung beseitigt.
  • Durch die Verpflichtung zur Anhörung des Landesvorstandes wird sichergestellt, dass etwaige Einwendungen des Landesvorstandes bei der Beschlussfassung durch den Kreisvorstand bekannt sind.

In Abschnitt 2 – Die Organe des Kreisverbandes

§ 7 Tagung

1Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. 2Die §§ 10, 11 Absatz 2, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. 3Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Begründung
  • Es wird nur eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Absatz 2 entfällt und wird wortgleich nach § 10 Abs. 3 übernommen.

§ 8 Aufgaben

(4) 1Die Hauptversammlung wählt den Kreisvorstand und - sofern errichtet - das Kreisschiedsgericht. 2Sie wählt einen oder mehrere Kassenprüfer. 3Darüber hinaus kann die Hauptversammlung beschließen, Rechnungsprüfer im Sinne der Landessatzung zu wählen. 4Bei einer Entscheidung für die Wahl von Rechnungsprüfern sind dann zwei Rechnungsprüfer zu wählen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von den Kassenprüfern keine ordnungsgemäße Kassenprüfung durchgeführt wurde.
(5) Die Hauptversammlung richtet unter Beachtung der einschlägigen Gesetze die Aufstellungsversammlungen von Wahlkreisbewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen aus, sofern durch den Landesvorstand keine gemeinsame Landesversammlung gemäß § 25 Absatz 5 der Landessatzung durchgeführt wird.
Begründung
  • Es werden hauptsächlich redaktionelle Änderungen vorgenommen.
  • § 8 Abs. 4 Sätze 2 und 5 betreffen die Kassenprüfer und werden wortgleich nach § 12 Abs. 2 und 3 übernommen.
  • § 8 Abs. 4 Sätze 3 (2-ter Halbsatz) 6 betreffen die Rechnungsprüfer und werden weitgehend wortgleich nach § 13 übernommen.
  • Abs. 4 Satz 1 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.
  • Abs. 4 Satz 1 wurde demzufolge Satz 2. Da die Regelungen zu den Kassenprüfern nicht mehr in der Finanzordnung der Bundessatzung enthalten sind, wurde er redaktionell an die aktuelle Bundessatzung angepasst (Abschnitt A, § 9b Abs. 8) angepasst, lässt aber auch die Wahl nur eines Kassenprüfers zu.
  • Abs. 5 wurde wortgleich aus § 10 Abs. 1 Satz 2 übernommen, da er eine Aufgabe der Hauptversammlung beschreibt.

§ 10 Wahlen und Kandidaturen

(1) 1Die Wahl in ein Parteigremium oder Parteiamt ist auf die Dauer einer Wahlperiode beschränkt. 2Eine Wiederwahl ist grundsätzlich erst nach Ablauf einer weiteren Wahlperiode zulässig.
(2) 1Die erneute Kandidatur für ein Mandat als Abgeordneter ist bei direkt aufeinander folgenden Legislaturperioden und unter der Voraussetzung, dass die erste Kandidatur Erfolg hatte, nur einmalig zulässig. 2 Danach kann bei vorheriger erfolgreicher Kandidatur erst nach Ablauf der daran anschließenden Legislaturperiode erneut für eine weitere Legislaturperiode kandidiert werden.
(3) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Berechnung der Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.
  • Alternativ zu Abs. 2, falls der o.g. Vorschlag keine Zustimmung findet:
(2) 1Die Kandidatur für ein Mandat als Abgeordneter ist auf die Dauer einer Legislaturperiode beschränkt. 2Hatte die Kandidatur Erfolg, ist eine erneute Kandidatur erst nach Ablauf der daran anschließenden Legislaturperiode zulässig.
Begründung
  • Die neu eingefügten Absätze 1 und 2 enthalten sowohl Regeln zu Amtszeiten als auch zu Kandidaturen. Im Folgenden wird begründet, weshalb diese Regelungen Sinn machen und was sie bezwecken.
Ein wesentliches Kennzeichen unserer aktuellen Demokratie ist, dass Politiker und Parteifunktionäre unbegrenzt oft direkt nacheinander erneut kandidieren und wiedergewählt werden können.
Deshalb haben wir kaum noch Bewegung in der Politik. Berufsfunktionäre und Berufspolitiker, die seit Jahrzehnten im Amt sind tun alles, um diese Machtposition zu behalten. Häufig stehen nur noch Eigeninteressen im Vordergrund, die Vorteile des Amtes werden genutzt. Interessant ist das besonders für Lobbygruppen. Wenn Parteiämter und Abgeordnetenposten über einen langen Zeitraum hinaus immer wieder mit den gleichen Personen besetzt sind, lassen sich ihre Interessen besser verfolgen und durchsetzen.
Nicht umsonst sprechen wir nicht von Politik-Verdrossenheit in Deutschland, sondern von Politiker-Verdrossenheit.
Natürlich ist die Erfahrung, die als Amts- oder Mandatsträger gesammelt wird, kostbar und wichtig. Diese Punkte werden deshalb auch immer wieder gerne genommen, um zu begründen, weshalb es Sinn macht als Berufsfunktionär oder Berufspolitiker tätig zu sein. Denn Erfahrung sei wichtig, um diese schwierigen Positionen ausfüllen zu können. Dem Argument kann man auf den ersten Blick nicht viel entgegensetzen. Wer viel Erfahrung hat, weiß mehr, hat den besseren Überblick, kann besser handeln.
Allerdings lassen Langzeitpolitiker auch selten Raum für neue Ideen und Impulse, für andere Sichtweisen und Handlungsoptionen. Auch die Ausbreitung von Filz und Korruption kann durch Langzeitpolitiker begünstigt werden.
Das werden wir ändern. Mit diesen neu eingefügten Absätzen geben wir das Startsignal und setzen ein klares Zeichen. Wir machen deutlich, dass wir diesen Kreislauf der Macht sogar innerparteilich gar nicht erst zulassen werden. Wir brauchen keine Dauerfunktionäre wie die anderen Parteien. Das gilt auch für Abgeordnetenmandate und die entsprechenden Kandidaturen.
Unser Grundverständnis von Demokratie ist anders.
Wir wissen, dass es nicht erforderlich ist immer wieder dieselben Gesichter zu sehen. Die Themen sind wichtig, nicht die handelnden Personen. Warum sollte es für unsere demokratische Gesellschaft nicht ausreichen, dass erfahrene Menschen ihr Wissen gerne und freiwillig an andere weitergeben, sie unterstützen, sie fördern? Wenn mehr Menschen die Möglichkeit gegeben wird, Demokratie aktiv zu leben, und die Erfahrenen ihnen dabei als Mentor beratend zur Seite stehen?
So wie wir Piraten es vorleben wollen.
Darum macht es Sinn, dass Amtsinhaber bzw. Mandatsträger Pausen zwischen den Legislaturperioden haben. Die Politik bleibt lebendig, sie verkrustet nicht. Lobbyeinflüsse werden vermindert, stark belastet Amtsinhaber / Mandatsträger können sich regenerieren. Die Forderung nach Auszeiten können wir anschließend glaubhaft als politische Forderung stellen, da wir dies innerparteilich vorleben.
Erläuterung zu Abs. 2
  • erste Alternative: Wird ein Kandidat als politischer Mandatsträger gewählt, kann er für die direkt anschließende Legislaturperiode erneut kandidieren. War diese Kandidatur ebenfalls erfolgreich, beginnt eine Auszeit von einer Legislaturperiode, bevor eine erneute Kandidatur erfolgen kann. Im weiteren muss auf jede gewonnene Kandidatur eine entsprechende Auszeit genommen werden.
  • zweite Alternative: Hier folgt auf jede gewonnene Kandidatur eine Auszeit für die Dauer einer Legislaturperiode.
  • War die Kandidatur nicht erfolgreich, ist keine Auszeit erforderlich.
  • Abs. 3 wurde wortgleich aus § 7 Abs. 2 übernommen, da der Sachzusammenhang gegeben ist.
  • Die bisherigen Inhalte wurden verschoben nach:
  • Abs. 1 Satz 1 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 4 Satz
  • Abs. 1 Satz 2 wurde wortgleich zu § 8 Abs. 5
  • Abs. 2 wird wortgleich zu § 11 Abs. 5, Abs. 3 wird wortgleich zu § 11 Abs. 1. Beide Bestimmungen betreffen den Kreisvorstand.

Unterabschnitt 2 – Der Kreisvorstand

Der Unterabschnitt wird umbenannt in

Unterabschnitt 2 – Parteigremien und Parteiämter

Begründung
  • Da in den neuen §§ 12 und 13 Ausführungen zu Parteiämtern gemacht werden und der Kreisvorstand ein Parteigremium darstellt, macht die Umbenennung des Unterabschnittes Sinn.

§ 11 Der Kreisvorstand

(1) 1Der Kreisvorstand wird für die Dauer eines Jahres gewählt. 2Seine ordentliche Neuwahl findet einmal im Kalenderjahr statt. 3Der Kreisvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Kreisvorstands im Amt.
(2) Der Kreisvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern, deren Anzahl durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird.
(3) Der Kreisverband wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Kreisvorstandes vertreten.
(4) Der Kreisvorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
(5) Der Kreisvorstand ist gehalten, auf Wunsch der in der jeweiligen Kommune wohnhaften Mitglieder, Aufstellungsversammlungen auszurichten, auf denen Bewerber zu Kommunalvertretungen im Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes aufgestellt werden.
(6) 1Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung. 2An die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle des Landesparteitages tritt die Hauptversammlung.
(7) Der Schatzmeister ist gegenüber den Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.
Begründung
  • Es handelt sich um redaktionelle Änderungen.
  • Abs. 1 wurde wortgleich aus § 10 Absatz 3 übernommen, da er konkrete Regelungen zum Kreisvorstand enthält.
  • Abs. 5 wurde wortgleich aus § 10 Absatz 2 übernommen, da er konkrete Regelungen zum Kreisvorstand enthält.
  • Die restlichen Absatznummerierungen wurden entsprechend angepasst.

§ 12 Kassenprüfer

(1) 1Die von der Hauptversammlung gewählten Kassenprüfer führen in regelmäßigen Abständen eine Prüfung der Finanzen und des Vermögens des Kreisverbandes durch. 2Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. 3Etwa zwei Wochen vor der jährlichen Hauptversammlung führen sie die letzte Vorprüfung des finanziellen Teils des Tätigkeitsberichtes für die folgende Hauptversammlung durch.
(2) Die Kassenprüfer übernehmen die Aufgaben aus § 9 Absatz 5 Satz 2 PartG, sofern diese Aufgabe nicht den Rechnungsprüfern im Sinne der Landessatzung übertragen wurde.
(3) Die Amtszeit der Kassenprüfer entspricht der des Vorstandes.
Begründung
  • § 12 wurde neu eingefügt, um die Aufgaben der Kassenprüfer zu konkretisieren und bestehende Bestimmungen zusammenzuführen.
  • In Absatz 1 werden die Rechte und Pflichten der kassenprüfenden Person aufgeführt.
  • Abs. 2 wurde wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 5 übernommen.
  • Abs. 3 wurde wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 2 übernommen.

§ 13 Rechnungsprüfer

(1) Den Rechnungsprüfern sind unmittelbar nach ihrer Wahl alle finanzrelevanten Unterlagen, insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben der Amtszeit des bisherigen Vorstandes und das Vermögen des Kreisverbandes, am Tagungsort der Hauptversammlung vorzulegen.
(2) Sie nehmen die Prüfung der Kasse für den Zeitraum seit der letzten Kassenprüfung vor und berichten der Hauptversammlung vor Entlastung des Vorstandes.
(3) Die Amtszeit der Rechnungsprüfer endet mit deren Entlassung durch die Hauptversammlung.
Begründung
  • § 13 wurde neu eingefügt, um die Aufgaben der Rechnungsprüfer zu konkretisieren und bestehendes zusammenzuführen.
  • Abs. 1 wurde weitgehend wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 3, 2-ter Halbsatz übernommen
  • Abs. 2 konkretisiert die Aufgaben der Rechnungsprüfer.
  • Abs. 3 wurde wortgleich aus § 8 Abs. 4 S. 6 übernommen.

§ 14 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern

  • § 12 wird zu § 14
Begründung
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.

§ 15 Satzungs- und Programmänderung

  • § 13 wird zu § 15
Begründung
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.

§ 16 Inkrafttreten

  • §14 wird zu § 16
Begründung
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung.
  • In Abs. 1 wird das Datum geändert. (1) Diese Satzung tritt am xx.xx.2013 in Kraft.
Begründung
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Nummerierung und des Datums des Inkrafttretens.


Hier findet ihr die Synopse (Gegenüberstellung) der geänderten oder neugefassten Satzungsbestimmungen mit Kurzerläuterungen als PDF-Datei

Wahlprogrammanträge

WP001 Regionale Entwicklung im Kreis Oberhavel

Der Kreisparteitag wird gebeten an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgende Unterpunkte aufzunehmen, die modular abgestimmt werden sollen:


(1) Die Piraten des Kreises Oberhavel sprechen sich für eine stärkere partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Städte und Gemeinden im Landkreis aus. Unsere Zeit ist durch hohe Ansprüche an die berufliche Flexibilität und veränderte Anforderungen durch eine zunehmend älter werdende Gesellschaft geprägt. Städte und Gemeinden haben immer größere Schwierigkeiten, ihre originären kommunalen Aufgaben finanzieren und wahrnehmen zu können. Es ist absehbar, dass dadurch mittel- bis langfristig die Grundversorgung weiter Teile der Bevölkerung im Landkreis immer weniger gewährleistet werden kann.
Wir fordern deshalb eine stärkere Vernetzung und Transparenz bei Planungsprozessen im Landkreis. Nur so lassen sich zum Nutzen aller Bürger/innen Synergieeffekte erzielen, die besonders in Zeiten knapper Kassen wichtig sind.


(2) Anstelle eines Wettbewerbes zwischen benachbarten Städten und Gemeinden bei der Gewinnung von Investoren für Verkaufsflächen, aber auch dem Aufbau von Gewerbeansiedlungen sollte die gemeinschaftliche Planung treten. Dabei sind im Zuge des Transparenzgedankens die Bürger/innen frühzeitig und umfassend in die Planung mit einzubeziehen. Die städtebauliche Entwicklung von Bauflächen soll dabei flächen- und umweltschonend erfolgen. Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Grenzen und Zuständigkeiten scheitern.
Unser Ziel ist es, dass die Bedingungen und Anforderungen für ein gleichmäßiges Wachstum im Kreis Oberhavel schon bei der Planung als wesentliche strategische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.


(3) Der Aufbau von Betreuungsplätzen durch die Städte und Gemeinden des Kreises Oberhavel sollte stärker gebietsübergreifend geplant werden. Ein flächendeckendes Angebot wird angestrebt, um auch in städtischen Randlagen sowie in Flächengemeinden die Attraktivität des Kreises für junge Menschen und Familien zu erhöhen.
Die Piraten des Kreises Oberhavel fordern deshalb eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung in wohnortnahen Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszeiten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.


(4) Die Piraten des Kreises Oberhavel sprechen sich dafür aus, den ÖPNV im Flächenkreis Oberhavel zu stärken und auszubauen. Die Einführung einer steuer- oder umlagefinanzierten fahrscheinlosen ÖPNV- Nutzung soll im Rahmen eines Pilotprojektes mit begleitender Machbarkeitsstudie geprüft werden.
Langfristig wird das Ziel angestrebt, die Attraktivität des ÖPNV so zu steigern, dass für weite Bevölkerungsteile die Vorteile eines ausgebauten ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr überwiegen.


(5) Durch die gestiegene Lebenserwartung ist auf absehbare Zeit mit einer steigenden Zahl älterer Bürger zu rechnen, denen so lange als möglich ein selbstbestimmtes Altern in Würde und einem gewohntem Umfeld zu ermöglichen ist. Die Städte und Gemeinden des Kreises Oberhavel sollten hierfür eine gemeinsame, abgestimmte und generationsübergreifende Vorgehensweise entwickeln.
Unser Ziel ist es, dass der Kreis Oberhavel sowohl für junge Menschen als auch als Altersdomizil älterer Bürger/innen weiter an Attraktivität gewinnt. Neben Angeboten zur Betreuung von Kindern fordern die Piraten des Kreises Oberhavel daher auch die Förderung der mobilen Altenbetreuung sowie den Aufbau von Generationenhäusern im Kreis.
Begründung:
Der Antrag spricht für sich und kann ggf. auf dem Kreisparteitag ergänzend begründet werden.


WP 002 Entwicklung von Städten und Gemeinden im Kreis Oberhavel

Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen:


Wir setzen sich dafür ein, der optimierten Neunutzung bereits bebauter Flächen (“Innenentwicklung”) gegenüber einer Bebauung bisher naturbelassener Flächen den Vorzug zu geben. Darüber hinaus befürworten wir, rückgebaute Flächen zu renaturieren, wo immer dies möglich ist. Belange des Denkmalschutzes sind bei geplanten Neunutzungen oder Umstrukturierungen insbesondere öffentlicher Gebäude unter größtmöglicher Beteiligung der Bürger zu beachten.
Unser Ziel ist es, dass die Städte und Gemeinden des Kreises Oberhavel lebenswert bleiben und das Umland als intakte Kulturlandschaft erhalten wird.
Begründung:
Zielsetzung dieses Programmantrages ist die Abbremsung bzw. Umkehr des Verbrauchs von naturbelassenen Flächen. Umweltverbände plädieren schon seit Jahren für eine konsequente Innenentwicklung statt Bauen auf der grünen Wiese.
Jedes weitere Stück freier Natur, das durch Straßen, Parkplätze und Neubauten verschwindet ist ein Verlust für die Umwelt. Böden werden versiegelt und Grundwasservorkommen beeinträchtigt. Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt wird verringert. Das dürfen wir nicht zulassen.

WP 003 Verkehrspolitik im Kreis Oberhavel

Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen. Der Antrag soll modular abgestimmt werden.

Modul 1: -Grundsätze der Verkehrspolitik-
Verkehrspolitik bedeutet für die Piratenpartei, jedem Menschen die größtmögliche Mobilität zu ermöglichen. Das Recht auf Mobilität ist unabhängig davon, ob der Mensch sich dafür entscheidet, ein Kraftfahrzeug zu fahren, ob er öffentliche Verkehrsmittel oder lieber ein Fahrrad benutzt. Die bestehende Infrastruktur im Kreis Oberhavel ist besondere im ländlichen Raum primär auf den Individualverkehr ausgerichtet.
Besonders im Bereich des ÖPNV und dem Radwegenetz sehen wir Nachholbedarf und werden uns für ein zukunftsfähiges Konzept einsetzen.


Modul 2: -Ausbau des ÖPNV-
Wir fordern ein engmaschigeres Netz der Verkehrslinien sowie bedarfsgerechte Taktverdichtungen und Platzangebote. Dies schließt auch insbesondere spätabends und am Wochenende verbesserte Verbindungen aus dem Umland in die Stadtzentren ein.


Modul 3: -Attraktivität des Öffentlichen-Personen-Nahverkehrs steigern-
Gesicherte Umsteigeverbindungen, Bewirtungsangebote in den Regionalbahnen und ein anbieterübergreifendes und barrierefreies Fahrgastinformationssystem sind denkbare Mittel zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Dies wollen wir erreichen.
Darüber hinaus wollen wir uns dafür einsetzen, in einem ersten Schritt Zugangshürden wie hohe Entgelte zu senken und komplizierte Entgeltstrukturen abzuschaffen. Fahrzeuge mit physischen Barrieren müssen bautechnisch angepasst oder ersetzt werden.


Modul 4: -Fahrscheinloser Nahverkehr-
Wir setzen uns dafür ein, dass Modelle für den fahrscheinlosen, steuer- oder umlagefinanzierten ÖPNV in Pilotprojekten im Kreis Oberhavel getestet werden. Gerade in ländlichen Gebieten kann dies zu einer verstärkten Nutzung des ÖPNV führen. Vormals schwach frequentierte Strecken können wieder sinnvoll bedient werden.


Modul 5: -Maßnahmen für den Individualverkehr-
Eine einseitige Fokussierung auf den ÖPNV würde jedoch den Bedürfnissen der Menschen gerade im ländlich geprägten nördlichen Teil des Kreises Oberhavel nicht gerecht.
Die Instandhaltung und ein behutsamer, fallweiser Ausbau des Straßennetzes durch z.B. Ortsumgehungen und Lärmsanierung gehören ebenso zu einer ganzheitlichen Verkehrspolitik im Kreis wie Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
IT-gestützte Verfahren zur Bedarfs- und Nutzungsuntersuchung und zur Verkehrslenkung müssen konsequent eingesetzt werden, um den Straßenverkehr zu optimieren und ÖPNV und Individualverkehr bedarfsgerechter zu vernetzen.


Modul 6: -Einführung von Gemeinsam Genutzten Verkehrsräumen - GGV (Shared Space Konzept)-
Das Konzept des Gemeinsam Genutzten Verkehrsraums wurde mittlerweile in vielen Städten Europas erprobt. Das Konzept sieht nur wenige Regeln vor.
Durch bauliche Veränderungen wird ein klar erkennbarer GGV geschaffen. Dieser ist besonders dadurch gekennzeichnet, dass es weder Ampel noch Straßenmarkierungen und (kaum) Schilder gibt. Verkehrsteilnehmer dürfen sich überall bewegen, es gilt rechts-vor-links. Die wichtigste Regel lautet: AUFPASSEN und RÜCKSICHT nehmen!
Ein GGV trägt wesentlich zur Entspannung der Gesamtsituation in Ortszentren bei. Ziel ist die Nutzung und Gestaltung des Lebensraums im Sinne nachhaltiger Lebensqualität. Ein GGV ist besonders in Bereichen sinnvoll, in denen Autoverkehr, Fahrräder und Fußgänger häufig aufeinander treffen, z.B. in Einkaufs- oder Bahnhofsbereichen.
Bei keinem der europäischen Projekte wurde ein Anstieg der Unfallzahlen mit Personenschäden verzeichnet. Dagegen hat sich die Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm stark reduziert.
Ein gutes Beispiel für ein gelungenes GGV ist die Brandenburger Gemeinde Calau.
Informationen findet man unter: http://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/sharespacecalaubericht050911.pdf .
Die Piraten des Kreises Oberhavel setzen sich dafür ein, in einem ersten Schritt an geeigneten Stellen im Landkreis entsprechende Pilotprojekte durchzuführen.
Begründung:
Der Antrag berücksichtigt die grundsätzliche Position der Piratenpartei zur Priorisierung des ÖPNV, die besonderen Gegebenheiten der ländlich geprägten Verkehrspolitik und alternative Verkehrskonzepte. Eine stärkere Bürgerbeteiligung muss auf verschiedenen Ebenen erfolgen.

WP 004 Vorzug von Kreisverkehr gegenüber Ampelanlagen

Der Kreisparteitag wird gebeten, an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm folgenden Punkt aufzunehmen:

Die Piraten des Kreises Oberhavel erkennen die Notwendigkeit von Ampelanlagen an, sind aber der Auffassung, dass dies nicht die effektivste und sicherste Möglichkeit zur Steuerung des Verkehrsflusses ist. Aus Erfahrungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern lässt sich erkennen, dass Kreisverkehre das Unfallrisiko deutlich reduzieren.
Unser Ziel ist es, an geeigneten Standorten Kreuzungen mit Ampelanlagen durch Kreisverkehre zu ersetzen.
Begründung:
Kreisverkehr reduziert das Unfallrisiko, siehe z.B. http://www.presseportal.de/pm/24835/196338/mini-kreisel-halbieren-die-unfallgefahr