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Kreisverband OHV/Vorstand/GO: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Geschäftsordnung OHV)
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Dieses ist nur ein Entwurf, der auf dem dem Satzungsentwurf des Kreisverbands Havelland [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Kreisverband_HVL/GO] aufbaut. Die endgültige Fassung wird auf der ersten Vorstandssitzung beschlossen.<br>
 
Dieses ist nur ein Entwurf, der auf dem dem Satzungsentwurf des Kreisverbands Havelland [http://wiki.piratenbrandenburg.de/Kreisverband_HVL/GO] aufbaut. Die endgültige Fassung wird auf der ersten Vorstandssitzung beschlossen.<br>
Anmerkungen zu einzelnen Punkten sind an den entsprechenden Stellen eingefügt. Grundsätzlich gilt, dass ich diesen Entwurf für eine gute Basis für eine Geschäftsordnung unseres Vorstandes halte, wobei zu erwähnen ist, dass eine Geschäftsordnung des Vorstandes allein deshalb benötigt wird, weil die Satzung unseres Kreisverbandes dies bestimmt. Gleichzeitig lässt uns das recht freie Hand, was die Gestaltung der Vorstandssatzung angeht, da diesbezüglich keine speziellen Anforderungen - weder aus dem Gesetz noch aus der Kreisverbandssatzung - bestehen.<br>
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Anmerkungen zu einzelnen Punkten sind an den entsprechenden Stellen eingefügt. Grundsätzlich gilt, dass ich diesen Entwurf für eine gute Basis für eine Geschäftsordnung unseres Vorstandes halte, wobei zu erwähnen ist, dass eine Geschäftsordnung des Vorstandes allein deshalb benötigt wird, weil die Satzung unseres Kreisverbandes dies bestimmt. Gleichzeitig lässt uns das recht freie Hand, was die Gestaltung der Vorstandsgeschäftsordnung angeht, da diesbezüglich keine speziellen Anforderungen - weder aus dem Gesetz noch aus der Kreisverbandssatzung - bestehen.<br>
 
Einfügungen von mir, die über bloße Kostmetik hinausgehen, sind '''fett''' markiert.
 
Einfügungen von mir, die über bloße Kostmetik hinausgehen, sind '''fett''' markiert.
  

Version vom 29. Juli 2010, 08:03 Uhr

Geschäftsordnung OHV

Dieses ist nur ein Entwurf, der auf dem dem Satzungsentwurf des Kreisverbands Havelland [1] aufbaut. Die endgültige Fassung wird auf der ersten Vorstandssitzung beschlossen.
Anmerkungen zu einzelnen Punkten sind an den entsprechenden Stellen eingefügt. Grundsätzlich gilt, dass ich diesen Entwurf für eine gute Basis für eine Geschäftsordnung unseres Vorstandes halte, wobei zu erwähnen ist, dass eine Geschäftsordnung des Vorstandes allein deshalb benötigt wird, weil die Satzung unseres Kreisverbandes dies bestimmt. Gleichzeitig lässt uns das recht freie Hand, was die Gestaltung der Vorstandsgeschäftsordnung angeht, da diesbezüglich keine speziellen Anforderungen - weder aus dem Gesetz noch aus der Kreisverbandssatzung - bestehen.
Einfügungen von mir, die über bloße Kostmetik hinausgehen, sind fett markiert.

--Chaosspawn23 23:31, 27. Jul. 2010 (CEST)

1. Allgemeines

  • 1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
Anmerkung

Diese Vorschrift ergibt sich im Grunde von selbst, so dass es zumindest rein rechtlich nichts ändern würde, wenn es sie nicht gäbe. Trotzdem liest sich das gut und ist sicher im Hinblick auf die "Außendarstellung" günstig.


  • 2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen und die Basis zu informieren.
  • 3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  • 4. Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
  • 5. Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandsitzung zu stellen.

2. Anträge zu einer Vorstandssitzung

  • Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Kreismitglieder entgegen. Diese können an den Vorstand per Email gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Via Email können Anträge an den Vorstand gerichtet werden, wenn eine Email-Adresse zuvor beim Kreisvorstand hinterlegt wurde. Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes Oberhavel. Es können auch Anträge während der Sitzung eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese in der aktuellen oder in einer der nächsten Sitzung bearbeitet werden.

3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  • 1. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes gerne beiwohnen. Sie werden vorab gemäß Satzung über das Stattfinden der Sitzung informiert. Gäste können zugelassen werden, sofern sich der Vorstand zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit dafür ausspricht. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die selben Regeln.
Anmerkung

Ich meine, bezüglich der Zulassung von Gästen sollte auch noch der Modus Operandi festgelegt werden, um Konflikte zu vermeiden, deshalb habe ich den Vorschlag mit der einfachen Mehrheit im Vorstand für die Zulassung von Gästen eingefügt. Andere Modelle wären das standardmäßige Zulassen von Gästen, sofern nicht ein/mehrere Mitglieder dagegen (ggf. begründet) sind.



  • 3. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, Sitzungen auch virtuell zu übertragen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.

4. Rederecht

  • Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Bei virtuellen Sitzungen wird eine Wortmeldung entweder per kurzen Zuruf und/oder per Mitteilung im Chat angezeigt. Dieses Recht gilt auch für Piraten die nur virtuell an einer Sitzung teilnehmen, obwohl eine Teilnahme vor Ort möglich wäre.

5. Ordnungsmaßnahmen

  • Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.

6. Leitung der Vorstandssitzungen

  • Die Leitung der Vorstandssitzungen bestimmt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

7. Abstimmungen

  • Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Beschlussfähigkeit des Kreisvorstandes ist sichergestellt, wenn mindestens 50% der Kreisvorstandsmitglieder anwesend sind.

8. Umlaufbeschlüsse

Anmerkung

Bei diesem Part habe ich ein wenig Bedenken, ob wir das in der Form möchten. Zwar können manche Fragen tatsächlich nicht ohne weiteres vor Nichtvorstandsmitgliedern oder gar Gästen erläutert werden (Datenschutz), aber für diesen Fall hat man ja auch in regulären Vorstandssitzungen die Möglichkeit, Teile der Sitzung nichtöffentlich abzuhalten. Das Konzept der Umlaufbeschlüsse scheint mir doch sehr intransparent zu sein, hier besteht sicherlich noch Diskussionsbedarf...


  • 1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
  • 2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
  • 3. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

9. Protokollführung und Beurkundung

  • 1. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren.Das Protokoll wird an alle Mitglieder des Kreisverbandes Havelland per EMail zugesandt, sofern die Emailadresse bekannt ist.
Anmerkung

Unklar ist für mich, wer das "hierfür bestimmte Vorstandsmitglied' ist, und von wem es wann und wie bestimmt wird. Ich würde die Passage lieber streichen, so dass (mindestens?) irgendein Vorstandsmitglied das Protokoll unterzeichnen muss.


  • 2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.

10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten

  • Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Kreiskassierer verantwortet. Er verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Allen Vorstandsmitgliedern soll bei begründetem Interesse der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben. Die Verwaltung erfolgt im wesentlichen elektronisch.

11. Tätigkeitsbericht

  • Jedes Vorstandsmitglied erstellt alle drei Monate einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Kreisparteitag vor. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten. Der Tätigkeitsbericht muss mindestens die Art der im Zusammenhang mit der politischen Arbeit des Kreisvorstandes durchgeführten Tätigkeiten während des vom Bericht umfassten Zeitraumes sowie eine Zeitangabe für die jeweiligen Tätigkeiten enthalten
Anmerkung

Die Regelungen in der Vorlage waren mir hier einen Tick zu ungenau, zumindest die Frequenz der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichtes sollte schon geregelt sein. Auch die Festlegung eines gewissen - zumindest inhaltlichen - Mindestumfangs erscheint mir sinnvoll. Überdenkenswert wäre auch noch, ob man nicht die einzelnen Tätigkeitsberichte zu einem Tätigkeitsbericht des Vorstandes zusammenfassen könnte, wobei dann natürlich schon noch die Beiträge der einzelnen Vorstandsmitglieder erkennbar sein sollten.


12. Aufgabenverteilung

  • Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kreiskassierer ist für die Verwaltung und Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig.

13. Satzungsänderungsanträge

  • Satzungsänderungsanträge können in schriftlicher, als auch in elektronischer Form (Email) eingereicht werden, wenn zuvor beim Kreisvorstand die Mailadresse und der dazugehörige öffentliche PGP/GnuPG Schlüssel hinterlegt wird.

14. Inkrafttreten

  • Diese Geschäftsordnung tritt am XX.XX.2010 in Kraft.
Anmerkung

Ich würde überlegen, noch eine Regelung über die Beurkundung von Vorstandsbeschlüssen mit reinzunehmen, um auch für die jeweiligen Empfänger (z.B. OHV-Mailingliste?) klarzumachen, dass es sich um einen offiziellen Beschluss handelt. So könnte man sinnvollerweise verlangen, dass Vorstandsbeschlüsse vom Vorsitzenden mit dessen PGP/GPG-Key signiert werden und/oder in (analoger) schriftlicher Form Unterschrieben zur Einsicht irgendwo vorliegen. Rechtlich denke ich zwar auch wieder nicht nötig, aber mit Sicherheit förderlich für die Transparenz innerhalb des Vorstandes, und vorbeugend gegen Unklarheiten in der Kommunikation mit der Basis. Eine solche Regelung wäre vom Aufbau her sicher am passendsten hinter Punkt 9.