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Kreisverband TF/Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

30 Bytes entfernt, 10:33, 29. Apr. 2012
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'''Dies ist vorerst ausschliesslich ein EntwurfDiese Geschäftsordnung wurde am 26.04.2012 auf der 1. Vorstandssitzung TF beschlossen.'''! 
Diese Geschäftsordnung wurde am '''XX.XX.2012''' auf der 1. Vorstandssitzung TF beschlossen.
====1. Allgemeines ====
====9. Protokollführung und Beurkundung====
*1. Zu Beginn der Sitzung wird werden aus den Anwesenden ein Protokollant und ein Protokollassistent bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von dem für die Sitzung verantwortlichen Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Das Protokoll ist im Wiki zu veröffentlichen. Die ausgedruckten, unterzeichneten Protokolle werden vom 1. Vorsitzenden gesammelt und archiviert.
*2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.
====10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten====
*Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Kreiskassierer Kassenwart verantwortet. Er verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Allen Vorstandsmitgliedern soll auf Begründung der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben. Die Verwaltung erfolgt im wesentlichen elektronisch.
====11. Tätigkeitsbericht====
====12. Aufgabenverteilung====
*Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kreiskassierer Kassenwart ist für die Verwaltung und Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig.
====13. Satzungsänderungsanträge====
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