Unterstütze uns! Spende jetzt!

Landesprogramm

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm")
beschlossen vom fünften Landesparteitag am 5. Februar 2011 in Cottbus

Präambel

Der Landesverband Brandenburg gibt sich in Ergänzung zum Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland folgendes Programm: Die Menschen- und Bürgerrechte bilden die Grundlage für die Grundrechte der Bürger, festgeschrieben im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten für die Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ein. Wir sind als Stimme der Bürgerrechtsbewegung des Informationszeitalters entstanden, die die fortschreitenden Einschnitte und den Abbau von Grund- und Bürgerrechten nicht länger hinnehmen will. Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Schutz und die Verbesserung jener verbrieften Rechte. Wir lehnen ihre Beschränkungen ab und setzen uns für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung dieser Rechte ein. Die Piratenpartei setzt sich zudem dafür ein, dass sich jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion frei entfalten kann. Jede Form von Diskriminierung lehnen wir ab. Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut einer Demokratie. Die verbrieften Grundrechte sind die Grundlage der Ideen, aus denen die Ziele und Positionen der Piraten des Landesverbandes Brandenburg erarbeitet werden.

Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte, Datenschutz

Mehr Demokratie und Bürgerrechte

Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein.

Die Brandenburger Piraten setzen sich für die Offenlegung aller Entscheidungsabläufe und die Vereinfachung von Auskunftsabläufen zwischen Institutionen und Bürgern, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, ein. Wir wollen Mitbestimmung in kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsaufgaben. Wir fordern unser Recht auf Mitbestimmung über die Volksgesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, seine Meinung mitteilen zu können. Dazu braucht es ein modernes Wahlrecht. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.

Mehr Transparenz des Staatswesens

Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gleichgewicht zwischen Bürger, Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Grundlagen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der Strafverfolgung.

Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Dies muss immer gewährleistet sein. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.

Bürgernahe Verwaltung

Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei ist ein einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. Der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung müssen zwingend sichergestellt werden. Außerdem muss freie Software eingesetzt werden und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung stehen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.