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Landesprogramm

Aus PiratenWiki
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Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm")
beschlossen vom fünften Landesparteitag am 5. Februar 2011 in Cottbus

Präambel

Der Landesverband Brandenburg gibt sich in Ergänzung zum Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland folgendes Programm: Die Menschen- und Bürgerrechte bilden die Grundlage für die Grundrechte der Bürger, festgeschrieben im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten für die Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ein. Wir sind als Stimme der Bürgerrechtsbewegung des Informationszeitalters entstanden, die die fortschreitenden Einschnitte und den Abbau von Grund- und Bürgerrechten nicht länger hinnehmen will. Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Schutz und die Verbesserung jener verbrieften Rechte. Wir lehnen ihre Beschränkungen ab und setzen uns für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung dieser Rechte ein. Die Piratenpartei setzt sich zudem dafür ein, dass sich jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion frei entfalten kann. Jede Form von Diskriminierung lehnen wir ab. Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut einer Demokratie. Die verbrieften Grundrechte sind die Grundlage der Ideen, aus denen die Ziele und Positionen der Piraten des Landesverbandes Brandenburg erarbeitet werden.

Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte, Datenschutz

Mehr Demokratie und Bürgerrechte

Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein.

Die Brandenburger Piraten setzen sich für die Offenlegung aller Entscheidungsabläufe und die Vereinfachung von Auskunftsabläufen zwischen Institutionen und Bürgern, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, ein. Wir wollen Mitbestimmung in kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsaufgaben. Wir fordern unser Recht auf Mitbestimmung über die Volksgesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, seine Meinung mitteilen zu können. Dazu braucht es ein modernes Wahlrecht. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.

Mehr Transparenz des Staatswesens

Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gleichgewicht zwischen Bürger, Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Grundlagen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der Strafverfolgung.

Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Dies muss immer gewährleistet sein. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.

Bürgernahe Verwaltung

Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei ist ein einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. Der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung müssen zwingend sichergestellt werden. Außerdem muss freie Software eingesetzt werden und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung stehen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.

Bildung und Wissenschaft

Für die Brandenburger Piraten ist Bildung ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess, in dem der Mensch seine Fähigkeiten ganzheitlich erweitert. Dies umfasst den Erwerb geistiger, kreativer, kultureller, sozialer und praktischer Kompetenzen. Bildungseinrichtungen sollen ein echter Lern- und Lebensraum sein, der neben Bildungs- und Freizeitangeboten auch Beratung und Hilfestellung bietet. Sie müssen es den Lernenden ermöglichen, sich orientierend an den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu bilden. Wissenschaft ist die Erweiterung des Wissens durch Forschung, dessen Weitergabe durch Lehre beziehungsweise Veröffentlichung, der gesellschaftliche, historische und institutionelle Rahmen, in dem dies organisiert betrieben wird, sowie die Gesamtheit des so erworbenen Wissens.

Recht auf Bildung

Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung. Demokratie lebt von der mündigen Teilhabe der Menschen. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs, sowie am demokratischen Prozess teilhaben. Bildung und Wissenschaft sind die zentralen Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.

Vielfalt und Wahlfreiheit

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Bildung soll den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Sie soll befähigen, sich Werte eigenständig anzueignen und kritisch zu hinterfragen. Ein Bildungssystem kann nur dann gerecht sein, wenn Wahlfreiheit herrscht: Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lernende nicht aufgrund ihrer finanziellen Situation gehindert sind, ihren gewünschten Bildungsweg zu verfolgen. Ein Bildungssystem muss so finanziert werden, dass es dabei nicht zu Wartezeiten kommt.

In einer freiheitlichen Gesellschaft braucht Bildung nicht allein Staatsaufgabe zu sein: Alternative Bildungseinrichtungen fördern nicht nur die Vielfalt, sondern lassen Menschen selbst Verantwortung für Bildung übernehmen. Der Erwerb von Abschlüssen muss unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde. Wir erkennen an, dass Bildung auch außerhalb von staatlichen Institutionen erworben werden kann, wenn die qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt ist. Neben herkömmlich erworbenen Abschlüssen muss es alternative Möglichkeiten geben, Zugang zu jeder Art von weiterführender Bildung zu erlangen.

Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen

Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.

Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.

Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist ein unerlässlicher Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Jedem Bürger muss der Zugang zu Informationen und Wissen ermöglicht werden, zu deren Erforschung und Produktion mindestens mittels Steuergeldern beigetragen wurde. Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!