Unterstütze uns! Spende jetzt!

Landesschiedsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Grundlagen Schiedsgericht)
(Grundlagen Schiedsgericht: Verweis auf Bundeswiki)
Zeile 23: Zeile 23:
  
 
[[Media:ZPO_SG.pdf|ZPO 10. Buch]]
 
[[Media:ZPO_SG.pdf|ZPO 10. Buch]]
 +
 +
[http://wiki.piratenpartei.de/Schiedsgericht#Hilfestellungen Hilfe zur Antragstellung, Verteidigung und Zuständigkeit aus der Bundeswiki ]
  
 
==Verfahren==
 
==Verfahren==

Version vom 26. Oktober 2009, 22:44 Uhr

Vorsitzende(r) RichterIn

RichterIn

  • Michael von Gradolewski
  • Frank Jegzentis

ErsatzrichterIn

  • Wird noch gewählt.

Grundlagen Schiedsgericht

§ 1.6.3 Landesschiedsgericht (Satzung LV Brandenburg)

  • (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgericht sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung geregelt.
  • (2) Das Landesschiedsgericht besteht aus drei Piraten und kann mit einem Ersatzrichter ergänzt werden.
  • (3) Die Mitglieder des Landesschiedsgericht sind unabhängig und an keine Weisung gebunden.
  • (4) Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht.

Schiedsgerichtsordnung (Bund)

ZPO 10. Buch

Hilfe zur Antragstellung, Verteidigung und Zuständigkeit aus der Bundeswiki

Verfahren

LSG-BB-2009.01 - Eingang 18.10.2009

  • Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung.
    • Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 22.10.2009 17.00h.
    • Das Schiedsgericht hat am 22.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde zunächst den Antragsbeteiligten zugestellt.
    • Das Antragsverfahren wurde eröffnet.

Das Schiedsgericht wird in der gebotenen Form berichten.