Landesschiedsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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** Das Antragsverfahren wurde eröffnet. | ** Das Antragsverfahren wurde eröffnet. | ||
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Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten. | Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten. |
Version vom 28. Oktober 2009, 21:40 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Erreichbarkeit
eMail: Schiedsgericht = schiedsgericht@piratenbrandenburg.de
Vorsitzende(r) RichterIn
- Sebastian Krone (Bastian)
RichterIn
- Michael von Gradolewski
- Frank Jegzentis (robeson)
ErsatzrichterIn
- Wird noch gewählt.
Grundlagen Schiedsgericht
§ 1.6.3 Landesschiedsgericht (Satzung LV Brandenburg)
- (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgericht sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung geregelt.
- (2) Das Landesschiedsgericht besteht aus drei Piraten und kann mit einem Ersatzrichter ergänzt werden.
- (3) Die Mitglieder des Landesschiedsgericht sind unabhängig und an keine Weisung gebunden.
- (4) Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht.
Hilfe zur Antragstellung, Verteidigung und Zuständigkeit aus der Bundeswiki
Verfahren
LSG-BB-2009.01 - Eingang 18.10.2009
- Antrag auf Anfechtung des Landesparteitages vom 03.10.2009 wegen unklarer Stimmberechtigung.
- Sitzung wg. Prüfung auf Eröffnung des Verfahrens am 22.10.2009 17.00h.
- Das Schiedsgericht hat am 22.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wurde zunächst den Antragsbeteiligten zugestellt.
- Das Antragsverfahren wurde eröffnet.
- Das Schiedsgericht hat am 28.10.2009 einen Beschluss gefasst. Dieser wird zunächst den Antragsbeteiligten zugestellt.
Das Schiedsgericht wird weiter in der gebotenen Form berichten.