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Landesschiedsgericht/Protokolle/2011-12-15

126 Bytes hinzugefügt, 23:30, 15. Dez. 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
===TOP 1 Begrüßung===
* Vorsitzender Schiedsrichter eröffnet die Sitzung um ___ 21:02 Uhr
===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===
* Vorsitzender Schiedsrichter übernimmt die VL.einverstanden!
* Das Protokoll wird durch alle gemeinsam geführt.
==== Sachstände ====
* 1. Beschlussvorlage zur Mitnutzung der LGS
:Ergebnis: wurde angenommen: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss/2011-074
* 2. Passwort für vollwertigen eingerichteten Mail-Account - auch zum Senden "Landesschiedsgericht@pirantenbrandenburgpiratenbrandenburg.de"Es wird noch geprüft, ob unabhängige Zugriffe auf die eMail technisch möglich sind.
Die Zusendung eines PW wurde zugesagt.
Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. :-)
* 3. Sachstand "Digitalfax":
:Klärungsphase
:-- ein Todo existiert: https://todo.piratenbrandenburg.de/index.php?do=details&task_id=34
 Neuer VorschlagAnfrage: (''Anfrage'') Falls die LGS eine Nummer übrig hat, hätte das LSG diese gerne für einen "digitalen Faxanschluss"; falls die vorhandenen Nummern an anderer Stelle intensiver genutzt werden können, kann dies gern zurückgestellt werden.*Kenntnisnahme*
(1) Dokumente können dem Landesschiedsgericht (im folgenden 'LSG') per eMail an die Adresse schiedsgericht@piratenbrandenburg.de im Portable-Dokument-Format (.pdf) oder Open-Dokument-Text-Format (.odt) übermittelt werden und gelten mit ihrem Eingang im elektronischen Postfach des LSGs als zugestellt ( § 2 Abs 5 S 2 Nr. 1 SGO).
(2) Die Bekanntgabe von Dokumenten durch das LSG erfolgt grundsätzlich durch Übermittlung an die eMail-Adresse einer Person, die damit als zugestellt gelten; das LSG kann eine Zustellung auch durch einfachen Brief an ihm bekannte Postanschriften oder oder per Telefax bewirken.
(3) Für die Bekanntgabe und Übermittlung von Dokumenten der Beteiligten durch das LSG gilt Abs 2 entsprechend (§ 9 Abs 1 S 2 und Abs 2 SGO).
(5) Das LSG kann weitere Zustellungsmöglichkeiten durch einen allgemeinen Beschluss eröffnen. Der Beschluss wird veröffentlicht.
leicht überarbeitet zur Klarstellung des Standardverfahrens
'''§ 2 Beratungen'''
'''§ 3 Verfahren '''
(1) Verhandlungen und Anhörungen finden grundsätzlich mündlich und -virtuell auf einem Mumble-Server statt. Verhandlungen sollen durch Schriftsätze der Parteien vorbereitet werden.
(2) Das LSG kann auch zu einem anderen, insbesondere nicht virtuellen, Terminsort Verhandlungsort laden.
(3) Das LSG bestimmt Zeit und Ort nach Maßgabe des § 10 SGO.
*konsent
'''§ 4 Dokumentation'''
(1) Sämtliche Schriftsätze Während des Verfahrens wird jegliche Kommunikation mit den Streitparteien sowie Protokolle Verlaufsprotokolle von Terminen werden in Form eines datierten Ausdrucks auf Papier aufbewahrt Anhörungen und nach Ende der Amtszeit dieses Schiedsgerichtes in der Geschäftsstelle hinterlegt; ist die Angelegenheit nirgendwo mehr anhängig, werden diese Ausdrucke durch anonymisierte Ausdrucke ersetzt, in denen alle personenbezogenen Angaben der Parteien entfernt bzwmündlichen Verhandlungen im internen Wiki gesammelt. unkenntlich gemacht werden; Nach Abschluss des Verfahrens wird das Urteil und die zugrundeliegenden Dateien werden gelöscht. Die vorhergehenden Ausdrucke werden verfahrensbestimmenden Schriftsätze in versiegelten zwei getrennten Umschlägen gemäß § 14 Abs 5 SGO (Urteil und weitere Schriftstücke) versiegelt, die weiteren Schriftstücke mit einem außen angebrachten Verfallsdatum (5 Jahre aufbewahrt ) versehen, und danach geshreddertan die Landesgeschäftsstelle zur Archivierung übersendet.
(2) Für Schriftsätze, Anlagen und Abschriften die LSG nicht per eMail zugegangen sind, gilt Abs 1 entsprechend.
(3) Dokumente, gleich ob als Datei oder auf Papier, bedürfen keiner Signatur oder Unterschrift (Textform). Das LSG kann gleichwohl ein geeignetes Verifikationsverfahren verwenden, das die Authentizität etwa einer Datei erhöht oder gar sicherstellt. Die im Wiki veröffentlichten Dateien, insbesondere Schiedsgerichtsurteile, werden durch geeignete Maßnahmen gegen Veränderung durch Dritte geschützt.
(4) Die anonymisierten Veröffentlichungen von Schiedsgerichtsurteilen gem. § 12 Abs 4 SGO erfolgen im Landeswiki.
'''§ 5 Änderungen, Gültigkeitsdauer, Inkrafttreten'''
(1) Änderungen an dieser Ordnung können beschlossen werden, wenn der Antrag zwei Wochen vor Beginn der Sitzung allen Schiedsrichtern zugegeangen zugegangen ist, jedoch nicht mit Wirkung für ein laufendes Verfahren. Im Übrigen behält diese Ordnung ihre Gültigkeit bis zum Ende der Amtszeit dieses Schiedsgerichtes.
(2) Diese Ordnung tritt unmittelbar nach ihrem Beschluss und ihrer Veröffentlichung im Wiki des Landesverbandes Brandenburg in Kraft.
 
Die Geschäftsordnung wird in dieser Fassung beschlossen.
Dafür: Lars, Frank, Kalle
===TOP 5 Reihenfolge Ersatzschiedsrichter ===
Das Schiedsgericht stellt fest, dass die Reihenfolge der Ersatzschiedssrichter am [[Landesschiedsgericht/Protokolle/2011-09-05|05.09.2011]] in Cottbus ordnungsgemäß ausgelost wurde.
Dafür: Lars, Kalle, Frank
===TOP 6 Verschiedenes===
nichts
===TOP 7 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:Die nächste Sitzung findet am ......2011 um 21.00Uhr stattSitzungstermine werden bei Bedarf angesetzt.:Die Sitzung wurde um 22..... 25 Uhr geschlossen.
[[Kategorie:Landesschiedsgericht]]
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