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Nordbrandenburg/Archiv/Kommunalwahl 2019

447 Bytes hinzugefügt, 00:12, 3. Apr. 2018
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Unterstützerunterschriften
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Da erfahrungsgemäß nicht immer alle Unterstützerunterschriften korrekt sind bzw. akzeptiert werden, empfielt es sich unbedingt einen Puffer von 20% einzuplanen!
'''Wer kann Unterstützerunterschriften leisten?'''<br>
Grundsätzlich kann jede im jeweiligen Wahlkreis wahlberechtigte Personen eine Unterstützerunterschrift leisten. Jede wahlberechtigte Person kann dabei für das jeweilige Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Die Unterstützung von Wahlvorschlägen für unterschiedliche Vertretungen (z. B. Kreistag und Stadtverordnetenversammlung) durch eine Person ist hingegen zulässig. Der Bewerber selbst kann keine Unterstützungsunterschrift für sich selbst leisten. Eine Zurücknahme gültiger Unterstützungsunterschriften ist nicht möglich.
'''Wo können Unterstützerunterschriften geleistet werden?'''<br>
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