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Nordbrandenburg/Archiv/Kommunalwahl 2019

1.623 Bytes hinzugefügt, 13:00, 3. Apr. 2018
Aufstellungsversammlungen
Die '''Versammlungsleitung''' wählt einen Versammlungsleiter, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zuständig ist. Dieser hat insbesondere zu prüfen, ob die Versammlung form- und fristgerecht einberufen wurde. Er gibt der Versammlung das Ergebnis dieser Prüfung bekannt.
Die Versammlung bestellt des weiteren einen '''Protokollführer''' und eine '''Wahlkommission''' zur Auszählung der Stimmen sowie Feststellung der Wahlergebnisse. Darüber hinaus wählt die Versammlung '''zwei Vertrauenspersonen''', die neben dem Versammlungsleiter die gesetzlich vorgeschriebene eidesstattliche Versicherung gegenüber dem zuständigen Wahlleiter abgeben können ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 22 33 Abs. 6 BbgKWahlG]) und berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#31 § 31 BbgKWahlG]). Das '''Protokoll''' enthält dabei eine Niederschrift über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge mit Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder sowie das Ergebnis der Wahl. Es ist vom Versammlungsleiter sowie den beiden Vertrauenspersonen zu unterzeichnen.
'''Vor Beginn der Wahl''' sind die Kandidaturen durch den Versammlungsleiter bekanntzugeben. Jedem Bewerber ist eine angemessene Zeit zu geben, um sich und sein Programm vorzustellen ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 5 BbgKWahlG]). Dies sollte durch den Versammlungsleiter nach Abschluss der Kandidatenvorstellung für jeden Kandidaten einzeln abgefragt und zu Protokoll gegeben werden.
Die eigentliche '''Wahl''' erfolgt '''geheim'''. Sie ist gültig, sofern sich '''mindestens drei Mitglieder''' an der Wahl beteiligt haben ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#33 § 33 Abs. 5 BbgKWahlG]). Die Stimmzettel sind zum Nachweis in geeigneter Form aufzubewahren.
=== Einzureichende Unterlagen ===
{{RedBox1|Die Wahlvorschläge müssen spätestens 66 Tage vor der Wahl bis 12:00 Uhr beim zuständigen Wahlleiter eingereicht werden. Es empfielt sich jedoch, die '''Einreichung''' wesentlich früher vorzunehmen, um etwaige '''Formfehler''' und sonstigen Mängel noch rechtzeitig zur Wahl - ggf. durch eine '''neue Aufstellungsversammlung''' - heilen zu können.}}
Folgende Unterlagen sind beim zuständigen Wahlleiter einzureichen:
* Der '''Wahlvorschlag''' selbst. Dieser muss den Namen und Vornamen, den Beruf, den Tag der Geburt sowie den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit sowie die Anschrift des Bewerbers enthalten. ([http://www.wahlen.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.451832.de Anlage 5a])
* (Sofern erforderlich) die '''[[Nordbrandenburg/Kommunalwahl_2019#Unterst.C3.BCtzerunterschriften|Unterstützerunterschriften]]''' einschließlich der Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner ([http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/318213 Anlage 6])
* Die '''Wählbarkeitsbescheinigung''' des/der Kandidaten ([http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/634126 Anlage 8a])
* Eine '''Einverständniserklärung''' des Kandidaten ([http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/634058 Anlage 7a])
* Ein '''Protokoll der Aufstellungsversammlung''' ([http://www.wahlen.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.451842.de Anlage 9a])
* Die '''Unterschrift von zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands''' (gemäß [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28 § 28 Abs. 6 BbgKWahlG])
* Die '''Bescheinigung über das Fehlen einer Organisation der Partei im Wahlgebiet''' und/oder eine '''Bescheinigung über des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands der Partei, dass die Anzahl der in dem Ortsteil wahlberechtigten Mitglieder nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht''' (gemäß [http://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkwahlv_2015_2#32 § 32 Ab. 5 Nr. 6-7 BbgKWahlV])
== Unterstützerunterschriften ==
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