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Nordbrandenburg/Kommunalwahl 2024/Wahlkampf: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Plakate)
K (Kontingente)
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| bis 2000
 
| bis 2000
| 10
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| 15
 
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| 2000-4999
 
| 2000-4999
| 15
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| 5000-14999
 
| 5000-14999
| 20
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| 15000-24999
 
| 15000-24999
| 30
+
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| 25000-49999
 
| 25000-49999
| 40
+
| 60
 
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| ab 50000
 
| ab 50000
| 50
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Version vom 19. März 2024, 18:47 Uhr

Plakate

Kontingente

Einwohner Plakate
bis 2000 15
2000-4999 20
5000-14999 25
15000-24999 40
25000-49999 60
ab 50000 80

Der Regionalverband stellt pro Kandidaten ein Freikontingent an Personenplakaten. Dieses richtet sich nach der Einwohnerzahl des Wahlkreises. Kandidiert ein Kandidat sowohl für den Kreistag als auch für eine StVV, so richtet sich das Freikontingent bei überlappenden Wahlkreisen nach dem bevölkerungsreichsten Wahlkreis; bei nicht überlappenden Wahlkreisen wird die Bevölkerung beider Wahlkreise addiert. Geplant ist, jeweils ein persönliches Plakat und ein Themenplakat zusammen aufzuhängen. Somit kommt noch einmal jeweils die gleiche Anzahl an themenbezogener Plakate hinzu. Über das Freikontingent hinausgehende Plakate sind vom Kandidaten durch Spenden selbst zu finanzieren.

Plakatiergenehmigungen

Gemeine Genehmigung erteilt Zulässige Anzahl Besondere Auflagen
Birkenwerder nein ? ?
Fürstenberg/Havel nein ? ?
Glienicke/Nordbahn nein ? ?
Gransee und Gemeinden nein ? ?
Hennigsdorf nein ? ?
Hohen Neuendorf nein ? ?
Kremmen nein ? ?
Leegebruch nein ? ?
Liebenwalde nein ? ?
Löwenberger Land nein ? ?
Mühlenbecker Land nein ? ?
Oberkrämer nein ? ?
Oranienburg nein ? ?
Velten nein ? ?
Zehdenick nein ? ?