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PM/Vorstand/Beschluss/2012-036: Unterschied zwischen den Versionen

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Es wird dringend empfohlen diese GO anzunehmen und zu verinnerlichen.
 
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* Ich [[Benutzer: andreas390|andreas390]] habe folgende Bedenken:
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1. zum Antrag: Warum sollen wir beschließen, dass die aktuelle Geschäftsordnung ungültig ist. Wenn sie ersetzt wird, wäre damit unsere neue Arbeitsgrundlage gegeben.
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2. zu Art.2:
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a. Warum sollen wir die Tätigkeitsbereiche noch einmal in der GO fixieren? Es schränkt unsere Flexibilität ein. Wir müssen dann jedes Mal bei einer Änderung erst formal entscheiden.
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b. Wenn ich es richtig sehe, stimmen die nun fixierten Tätigkeitsbereiche nicht mit den Tätigkeitsbereichen  überein die wir bereits abgesprochen haben (siehe Top 8.1 der Sitzung vom 18.10.2012). Warum also jetzt die Änderungen ? Müssten derartige Änderungen nicht zunächst einmal miteinander kommuniziert werden ?
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3. zu Art.3:
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a. Warum sollen Vorstandssitzungen nur "in der Regel" öffentlich stattfinden ? Aus meiner Sicht sollten sie immer öffentlich stattfinden. Ich möchte keine Geheimsitzungen. Nur einzelne Teile einer Sitzung sollten im begründeten Ausnahmefall (etwa wegen Datenschutz) nicht öffentlich stattfinden können.
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b. Die Formulierung, dass die Einberufung von Vorstandssitzungen durch ein Mitglied bei "berechtigtem Interesse" verlangt werden kann, stösst auf Bedenken. Soll jedes Mal durch das Schiedsgericht geklärt werden, ob denn nun ein "berechtigtes Interesse" vorliegt?
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c. Was sind denn "geeignete Mittel, die nicht störend sind" ? Soll darüber jedes Mal eine Debatte oder gerichtliche Klärung herbeigeführt werden?
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zu Art 3.1: Vorankündigungen sollen u.a. über "die Mailinglisten" des KV PM erfolgen. Gibt es mehrere Mailinglisten des KV PM ?
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4. zu Art. 3.4: Soll ernsthaft eine außerordentliche Vorstandssitzung bei Uneinigkeit über Formulierungen im Protokoll anberaumt werden müssen ?
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5. zu Art. 4: Der Artikel der GO ist irreführend, weil er nicht nur die Thematik "Tätigkeitsbericht" enthält. Er beinhaltet eine Verpflichtungen, welche nichts mit einem Tätigkeitsbericht zu tun haben ("Übergabe von Unterlagen").
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6. zu Art 5.:
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a. Art 5 finde ich spannend, insbesondere den hierzu erfolgten Hinweis in der Begründung, die "GO zu verinnerlichen". Der Artikel 5 müsste allerdings wohl erst einmal im Hinblick auf den Beschluss 2012 - 084 mit Eik, Clara und Nadine aus dem LaVo besprochen werden, da die Auswirkungen ihres Abstimmungsverhaltens dort noch nicht angekommen zu sein scheinen. Bei Umlaufbeschlüssen (mit Namensnennung) nach der neuen GO - Fassung dürfte es zwangsläufig ständig zu Datenschutzverstössen kommen. Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
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b. Zudem müsste wohl zunächst eine Änderung der Kreissatzung erfolgen, da die Aufnahme eines Mitgliedes durch Beschluss erst nach Zustimmung des LaVo erfolgen kann.
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7. zu Art. 7:
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a. Mehrzahl "Mailinglisten" - s.o.
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b. Wir diskutieren vorliegend eine neue GO für den Vorstand. Warum soll darin geregelt werden, auf welchen Mailinglisten sich Mitglieder anmelden sollen ?
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8. Unsere derzeitige GO regelt in 9.1. klar eine Verantwortlichkeit für die Protokollführung (Sammlung/Archivierung durch 1. Vorsitzenden). Die Formulierungen im GO - Vorschlag sind da "schwammiger" und müssten erst durch zusätzliche Beschlüsse ergänzt werden.
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Bitte hier rein oder weglassen! :-)
 
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
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== Abstimmung ==
 
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<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Bernd, Jeannette, Mandy, Melanie, Ronny -->
 
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Bernd, Jeannette, Mandy, Melanie, Ronny -->

Version vom 27. November 2012, 00:29 Uhr

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Thema: Neue GO des Kreisvorstandes Potsdam-Mittelmark
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 15.11.2012
Status: eingereicht

Thema: Neue GO des Kreisvorstandes Potsdam-Mittelmark

Der Kreisvorstand Potsdam-Mittelmark möge die neue GO beschließen:

Die Geschäftsordnung des Vorstandes wird wie folgt geändert:
Die aktuelle Geschäftsordnung ist ungültig und wird durch die nachfolgende ersetzt.

Geschäftsordnung des Vorstandes

des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark
der Piratenpartei Brandenburg
beschlossen am XX.11.2012

Art. 1: Allgemeines

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. (2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Mitglieder des Kreisverbandes unverzüglich darüber zu informieren. (3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam. (4) Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen. (5) Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandssitzung zu stellen.

Art. 2: Der Vorstand

(1) Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark. Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Kreisverband und zu relevanten Themen über die entsprechenden Kanäle zu veröffentlichen. (2) Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:

  • 1. Vorsitzender: Vertretung der Partei nach außen, Einberufung der Vorstandssitzungen, Vernetzung des Kreisvorstandes mit den übergeordneten Gliederungen sowie Management des Informationsflusses, Wahlkampforganisation
  • 2. Vorsitzender: Vertretung der Partei nach außen, Einberufung der Vorstandssitzungen, Vernetzung des Kreisvorstandes mit den übergeordneten Gliederungen sowie Management des Informationsflusses, laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger, Wahlkampforganisation
  • Kassenwart: Mitgliederverwaltung, Aufsicht über die Geschäftsstelle, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse, laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger, Spendenwesen
  • Beisitzer: Öffentlichkeitsarbeit, Protokollführung, Verantwortung der technischen Infrastruktur, Wahlkampforganisation, Koordination von Projekten
  • Vorstand (mehrheitlich): Planung des Jahresprogramms des Vorstands, Einberufung von Hauptversammlungen

Art. 3: Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Interessierte Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Weitere Gäste können durch Mehrheitsbeschluss des Kreisvorstandes zugelassen werden. (2) In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werden. Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki veröffentlicht werden. (3) Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt die Einberufung einer Vorstandssitzung zu verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende muss dann innerhalb von 14 Tagen eine solche einberufen. (4) Bei berechtigtem Interesse kann eine Vorstandssitzung fernmündlich abgehalten werden. Für solche virtuellen oder fernmündlichen Sitzungen gelten prinzipiell die gleichen Regeln. Wortmeldungen anwesender Piraten sind der Versammlungsleitung mit geeigneten Mitteln, die nicht störend sind, anzuzeigen. Werden störende Gäste durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen, sollte ihnen die weitere passive Verfolgung der Vorstandssitzung ermöglicht werden, sofern dies technisch möglich ist.

Art. 3.1: Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen werden von dem/der 1. Vorsitzenden oder dem/der 2. Vorsitzenden schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisvorstandes eine E-Mail-Adresse bekannt gegeben und dieser Versandart zugestimmt haben. (2) Vorankündigungen der Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) über die Mailingliste beziehungsweise die Mailinglisten des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark und das Landeswiki.

Art. 3.2: Anträge an den Kreisvorstand

(1) Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Kreisverbandes schriftlich per Post oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss. (2) Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Alle Anträge und Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen. (3) Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied des Kreisverbandes oder einer übergeordneten Gliederung eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird.

Art. 3.3: Online-Übertragung und Aufzeichnung

Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können. Audio- und Videoaufzeichnungen sind zulässig, sofern der Vorstand nicht mehrheitlich gegen die Aufzeichnung stimmt.

Art. 3.4: Sitzungsleitung und Protokollführung

(1) Die Sitzung wird, wenn möglich, durch den 1. Vorsitzenden eröffnet. Daraufhin wird ein Versammlungsleiter von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gewählt. Der Versammlungsleiter muss nicht Vorstandsmitglied sein. (2) Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern gewählt. Es ist außerdem zulässig, einen Protokollführer, der nicht Vorstandsmitglied ist, zu wählen. (3) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Diskussionsbeiträge werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert und stichpunktartig festgehalten. (4) Das schriftliche Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Erfolgen nicht innerhalb von zwei Tagen Einwände, wird es unverändert veröffentlicht. Wird bei Einwänden keine Einigung erzielt, muss innerhalb von sieben Tagen eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen werden mit dem einzigen Tagesordnungspunkt "Protokoll". (5) Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. In der Regel ist das der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Eine Angabe, wo das Protokoll veröffentlicht ist, ist über die Mailingliste oder die Mailinglisten des Kreisverbandes zu kommunizieren. Originale und Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren.

Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Art. 3.6: Umlaufbeschlüsse

(1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich im Landeswiki zu veröffentlichen. (2) Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn es das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Kreisvorstandes regeln soll. Bei zeitkritischen Beschlüssen kann eine Vorstandssitzung mit verkürzter Einladungsfrist einberufen werden. (3) Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse sind angenommen, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben. Umlaufbeschlüsse können nur von Vorstandsmitgliedern initiiert werden.

Art. 3.7: Rederecht

(1) Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu reicht in fernmündlichen Sitzungen eine kurze Wortmeldung aus. (2) Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Anzahl der Redebeiträge pro Redner und Redezeit liegt im Ermessen des Versammlungsleiters. Diese Regelung kann analog auch auf Gäste angewandt werden.

Art. 3.8: Entzug des Rederechts und Ausschluss von der Sitzung

Der Versammlungsleiter kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Der Versammlungsleiter kann Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.

Art. 4: Tätigkeitsbericht

(1) Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, während seiner Amtszeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen zur Entlastung auf der Hauptversammlung, der den nächsten Vorstand wählt, zu Protokoll zu geben. Der Tätigkeitsbericht kann vor der Hauptversammlung veröffentlicht oder auf der Hauptversammlung mündlich vorgetragen werden. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. (2) Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr) an den neugewählten Kreisvorstand zu übergeben. (3) Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und als Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts ergeben sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes.

Art. 5: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten

(1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle und den Landesschatzmeister. Dem Kassenwart obliegt die Aufgabe, Änderungen der Mitgliederdaten den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Kassenwart hat auf jeder Vorstandssitzung die jeweils bekannten und aktuellen Kennzahlen (Kontostände, Barkasse und Mitgliederzahl) öffentlich zu machen. (2) Jedes Vorstandsmitglied erhält Zugriff auf Teile von Mitgliederdaten, sofern es diese zur Ausführung seiner Aufgaben benötigt, begründet und beschlossen wurde. Der komplette Datenbestand obliegt allein dem für die Mitgliederverwaltung zuständigen Vorstandsmitgliedes. (3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. (4) Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied teilt den restlichen Mitglieder des Vorstandes unverzüglich den Namen des potentiellen Neumitgliedes in Form eines Umlaufbeschlusses mit und nennt eine angemessene Frist zur Beschlussfassung. Die Vorstandsmitglieder sind angehalten, kurzfristig ihr Votum kundzugeben. Mit einfacher Mehrheit ist das Mitglied aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung.

Art. 6: Kommunikation

(1) Die generellen Mailinglisten der Piraten des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark sind offen für alle angemeldeten Benutzer. Für die An- und Abmeldung zu diesen Mailinglisten ist jeder selbst verantwortlich. Mitglieder des Kreisverbandes sind angehalten, hier angemeldet zu sein. (2) Im Blog des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark der Piratenpartei Deutschland. Des Weiteren werden dort öffentliche Einladungen und weitere Neuigkeiten verbreitet. (3) Die E-Mail-Adressen des gesamten Vorstandes und die persönlichen E-Mail-Adressen der Mitglieder des Vorstandes werden an geeigneter Stelle im Landeswiki und im Blog des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark veröffentlicht. (4) Der Vorstand benennt zwei Vorstandsmitglieder, welche die Post am Sitz des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark regelmäßig entgegennehmen. Es wird ein dem Datenschutz unterliegendes Posteingangs- und Postausgangsbuch geführt. Eingehende Sendungen werden vom Empfänger umgehend beantwortet.

Art. 7: Gültigkeitsbereich

Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.

Art. 8: Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde am xx.11.2012 beschlossen und tritt sofort in Kraft.

Begründung

Die aktuelle GO hat inhaltliche 'Schwächen'. Im Zuge der genutzten Mustersatzung wird die Muster-GO eingebracht, die die Arbeitsweise des Vorstandes gegenüber den Mitgliedern eindeutig regelt. Mitglieder wissen zudem, was der Vorstand wie machen darf und was sie für Möglichkeiten und Kontrolleinstanzen haben. Es wird dringend empfohlen diese GO anzunehmen und zu verinnerlichen.

Anmerkung

1. zum Antrag: Warum sollen wir beschließen, dass die aktuelle Geschäftsordnung ungültig ist. Wenn sie ersetzt wird, wäre damit unsere neue Arbeitsgrundlage gegeben.

2. zu Art.2:

a. Warum sollen wir die Tätigkeitsbereiche noch einmal in der GO fixieren? Es schränkt unsere Flexibilität ein. Wir müssen dann jedes Mal bei einer Änderung erst formal entscheiden.

b. Wenn ich es richtig sehe, stimmen die nun fixierten Tätigkeitsbereiche nicht mit den Tätigkeitsbereichen überein die wir bereits abgesprochen haben (siehe Top 8.1 der Sitzung vom 18.10.2012). Warum also jetzt die Änderungen ? Müssten derartige Änderungen nicht zunächst einmal miteinander kommuniziert werden ?

3. zu Art.3:

a. Warum sollen Vorstandssitzungen nur "in der Regel" öffentlich stattfinden ? Aus meiner Sicht sollten sie immer öffentlich stattfinden. Ich möchte keine Geheimsitzungen. Nur einzelne Teile einer Sitzung sollten im begründeten Ausnahmefall (etwa wegen Datenschutz) nicht öffentlich stattfinden können.

b. Die Formulierung, dass die Einberufung von Vorstandssitzungen durch ein Mitglied bei "berechtigtem Interesse" verlangt werden kann, stösst auf Bedenken. Soll jedes Mal durch das Schiedsgericht geklärt werden, ob denn nun ein "berechtigtes Interesse" vorliegt?

c. Was sind denn "geeignete Mittel, die nicht störend sind" ? Soll darüber jedes Mal eine Debatte oder gerichtliche Klärung herbeigeführt werden?

zu Art 3.1: Vorankündigungen sollen u.a. über "die Mailinglisten" des KV PM erfolgen. Gibt es mehrere Mailinglisten des KV PM ?

4. zu Art. 3.4: Soll ernsthaft eine außerordentliche Vorstandssitzung bei Uneinigkeit über Formulierungen im Protokoll anberaumt werden müssen ?

5. zu Art. 4: Der Artikel der GO ist irreführend, weil er nicht nur die Thematik "Tätigkeitsbericht" enthält. Er beinhaltet eine Verpflichtungen, welche nichts mit einem Tätigkeitsbericht zu tun haben ("Übergabe von Unterlagen").

6. zu Art 5.:

a. Art 5 finde ich spannend, insbesondere den hierzu erfolgten Hinweis in der Begründung, die "GO zu verinnerlichen". Der Artikel 5 müsste allerdings wohl erst einmal im Hinblick auf den Beschluss 2012 - 084 mit Eik, Clara und Nadine aus dem LaVo besprochen werden, da die Auswirkungen ihres Abstimmungsverhaltens dort noch nicht angekommen zu sein scheinen. Bei Umlaufbeschlüssen (mit Namensnennung) nach der neuen GO - Fassung dürfte es zwangsläufig ständig zu Datenschutzverstössen kommen. Wer übernimmt dafür die Verantwortung?

b. Zudem müsste wohl zunächst eine Änderung der Kreissatzung erfolgen, da die Aufnahme eines Mitgliedes durch Beschluss erst nach Zustimmung des LaVo erfolgen kann.

7. zu Art. 7:

a. Mehrzahl "Mailinglisten" - s.o.

b. Wir diskutieren vorliegend eine neue GO für den Vorstand. Warum soll darin geregelt werden, auf welchen Mailinglisten sich Mitglieder anmelden sollen ?

8. Unsere derzeitige GO regelt in 9.1. klar eine Verantwortlichkeit für die Protokollführung (Sammlung/Archivierung durch 1. Vorsitzenden). Die Formulierungen im GO - Vorschlag sind da "schwammiger" und müssten erst durch zusätzliche Beschlüsse ergänzt werden.



Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: PM/Vorstand/Beschluss/2012-036
Dafür:
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen / abgelehnt / vertagt
Bemerkung: keine