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Parteitag/2010.1/Geschäftsordnung

4 Bytes hinzugefügt, 13:21, 19. Jun. 2010
Versammlungsleiter
Versammlung nach einer Vertagungen an.
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, die ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der
Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
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