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Änderungen

Parteitag/2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

467 Bytes hinzugefügt, 13:36, 25. Mär. 2014
Anmerkung
==== Argument 1 ====
Es ist schwierig, wenn die Ladungsfrist zum LPT 4 Wochen beträgt und die Anträge 5 Wochen vorher eingereicht werden müssen. Das allein öffnet schon Tür und Tor für Manipulationsmöglichkeiten. Dann kann ein Vorstand die ihm genehmen Anträge einreichen, das Wochenende verstreichen lassen und dann mit 4-wöchiger Frist zum LPT einladen. Die anderen Antragsteller ohne Insider-Wissen über den geplanten LPT haben dann keine Möglichkeit mehr, Anträge einzureichen. Deswegen sollte mindestens dieser Antrag angenommen werden, besser aber der Antrag Nummer 2 mit 3-wöchiger Frist. -[[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] ([[Benutzer Diskussion:Markus Hoffmann|Diskussion]]) 22:54, 24. Mär. 2014 (CET)
"§ 9 Ladung
(1) Der Landesvorstand lädt vier Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. "
==== Argument 2 ====
Dein Argument?Es ist nicht schwierig, sondern die Umkehrung der Fristen und verstößt schlichtweg gegen den Grundsatz, dass der Gegenstand der Beschlußfassung mit der Einladung bekannt gegeben werden muss. Allgemeinplätze reichen nicht, Sauter Rn 178, Reichert Rz 1383.<br />Sinnvoll wäre: rechtzeitige Ankündigung eines LPT mit der Aufforderung, fristgemäß Anträge einzureichen und dann Einladung mit den Kernaussagen der Anträge inkl. TO. <br />Eine Ankündigung erfolgt in der letzten Zeit (leider) nicht mehr.
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