Parteitag/2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA001 |
Einreichungsdatum | 28 Februar 2014 16:09:29 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Antragsfrist auf 4 Wochen verkürzen |
Letzte Änderung | 25.03.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Antragsfrist auf 4 Wochen verkürzen Antragstext In § 15, Absatz 1 der Landessatzung soll "fünf" durch "vier" ersetzt werden
(1) Satzungs- und Programmänderungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung des nächsten Landesparteitages gesetzt werden sollen, können jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn des kommenden Parteitages einzureichen. Antragsbegründung Vier Wochen Frist für die Einreichung von Anträgen ist genug. Parteimitglieder können sich über das Internet rechtzeitig informieren, eine Druckausgabe des Antragsbuchs mit Andruck e.t.c. wird ohnehin nicht erstellt. Durch die Verkürzung der Frist gibt es mehr Möglichkeiten, auch aktuellere Anträge einzureichen. Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Frank Steinert
- Holger DOS: Hier geht es um die SATZUNG. Das ist der Vertrag, der uns als Parteimitglieder bindet. Was sollen "aktuellere Anträge" in einem Vertragswerk?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Zitat: "Durch die Verkürzung der Frist gibt es mehr Möglichkeiten, auch aktuellere Anträge einzureichen."
Ich bin für 24 Stunden Frist. Noch aktueller. Wenn ich der Argumentation folgen darf. Ersatzweise könnten auch 4 Stunden ausreichen, noch aktueller.
Alternativ würde ich den Parteitagstermin mit der Frist verbinden. Also Antragstext: "Der Parteitag hat 4 Wochen nach Beginn der fünfwöchigen Antragsfrist statt zu finden.
Gibt es eigentlich einen Antrag der "aktuell" ist oder Aktualität als Voraussetzung hat?
Argument 1
Es ist schwierig, wenn die Ladungsfrist zum LPT 4 Wochen beträgt und die Anträge 5 Wochen vorher eingereicht werden müssen. Das allein öffnet schon Tür und Tor für Manipulationsmöglichkeiten. Dann kann ein Vorstand die ihm genehmen Anträge einreichen, das Wochenende verstreichen lassen und dann mit 4-wöchiger Frist zum LPT einladen. Die anderen Antragsteller ohne Insider-Wissen über den geplanten LPT haben dann keine Möglichkeit mehr, Anträge einzureichen. --Markus Hoffmann (Diskussion) 22:54, 24. Mär. 2014 (CET)
Aus der aktuellen Satzung:
"§ 9 Ladung
(1) Der Landesvorstand lädt vier Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein. "
Argument 2
Es ist nicht schwierig, sondern die Umkehrung der Fristen und verstößt schlichtweg gegen den Grundsatz, dass der Gegenstand der Beschlußfassung mit der Einladung bekannt gegeben werden muss. Allgemeinplätze reichen nicht, Sauter Rn 178, Reichert Rz 1383.
Sinnvoll wäre: rechtzeitige Ankündigung eines LPT mit der Aufforderung, fristgemäß Anträge einzureichen und dann Einladung mit den Kernaussagen der Anträge inkl. TO.
Eine Ankündigung erfolgt in der letzten Zeit (leider) nicht mehr.