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Parteitag/2014.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 003

654 Bytes hinzugefügt, 17:37, 12. Sep. 2014
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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben
Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil.
<b><u>Hintergrund </u></b> ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit.
Über den Hergang, die Ergebnisse, den Sachverhalt und dem öffentlichen Gerichtsverfahren (Urteil, Verfügung, Unterlassungs/Zensurantrag) darf ich nicht Bericht erstatten. Deshalb wurde ich mit 2000,-Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft bedroht. Dieses Verbot ist rechtswidrig.
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:budlbn|T.Budich]] als Antragsteller
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte Das mir die zulässige Veröffentlichung bei Androhung von gerichtlichen Sanktionen rechtswidrig verboten ist erkennt man bspw. dort:* Urteil S.5/Mitte ("Erscheinungsform"), http://www.budich.org/public/tw454urt.pdf* Urteil S.6/letzter Abs.(Anlage K1, einstw.Verfüg.v.15.11.13)Die dem Veröffentlichungsverbot unterliegenden _öffentlichen_ Dokumente sind aber einem Rechtsbeistand zugänglich machbar. Wenn mir dieses auch noch verboten würde, wüßten wohl alle Piraten und Rechtsanwälte in Deutschland das es sich um dt.brandenburger Richterwillkür handelt. Weitere Diskussion bitte hier rein...
==== Argument 1 ====
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