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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

1.849 Bytes hinzugefügt, 17:33, 31. Mai 2015
Argument 1
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:Asterix|Asterix]]# ?[[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 14:16, 31. Mai 2015 (CEST)
# ...
Wie viele Kandidaten hätten wir mit dieser Regelung wohl bei unseren 3-Mann-Aufstellungsversammlungen für die Wahlen aufgestellt? --[[Benutzer:Uk|uk]] 19:26, 3. Mai 2015 (CEST)
 '''Beispiel 2 als Antwort auf [[Benutzer:Uk|uk]]:'''
Damit ein LPT mit 3 Personen beschlußfähig ist, dürfen nicht mehr als 30 Piraten mit ihrem Beitrag nicht rückständig sein (höchstens 30 Piraten müssen ihn also bezahlt haben, §§ 3 Abs. 4, § 12 Abs. 2 Landessatzung).
 
Geht man von der Höchstzahl von zahlenden Piraten aus (30) ergibt sich:
 
- ein Antrag oder eine Wahl braucht mindestens 2 Ja-Stimmen (mehr als 5% somit mehr als 1,5)
 
- ein Satzungsänderungsantrag braucht mindestens 3 Ja-Stimmen (mindestens 7% somit 2,1 Stimmen also 3, da 2 weniger als 7% sind)
 
Geht man von der Mindestzahl von zahlenden Piraten aus (21) ergibt sich:
 
- ein Antrag oder eine Wahl braucht mindestens 2 Ja-Stimmen (mehr als 5% somit mehr als 1,05)
 
- ein Satzungsänderungsantrag braucht mindestens 2 Ja-Stimmen (mindestens 7% somit 1,47 Stimmen also 2, da 1 weniger als 7% sind)
 
Bei 20 zahlenden Piraten wäre ein LPT mit 2 anwesenden Piraten bereits beschlußfähig, diese Zahlen möge jeder selber berechnen.
[[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 11:45, 15. Mai 2015 (CEST)
 
:* Die 7%-Regel mal nachgerechnet: Bei 11-14, 41-42 und 71 Stimmberechtigten wäre eine Stimme weniger als jetzt notwendig (darf allerdings nicht wegen 2/3-Mehrheit). Bei 29-30, 58-60, 86-90, 115-120, 129-130, 143-150, 158-160, 172-180, 186-190, 201-210, 215-220, 229-240, 243-250, 258-270, 272-280 und 286-300 Simmberechtigten wäre eine Stimme mehr als jetzt notwendig. Bei allen anderen Fällen (gerechnet hier nur bis 300) ändert sich nichts. Das soll nur mal aufzeigen was passiert, wenn man 2/3 willkürlich auf 7% aufrundet. Zu deinem ersten Beispiel mit 160 Stimmberechtigten und 16 abgegebenen Stimmen braucht man momentan 11 Stimmen (10,67) für eine Satzungsänderung. Mit der neuen Regelung bräuchte man dafür 12 Stimmen (11,2) - das entspricht bei 16 Leuten keiner 2/3-Mehrheit mehr, sondern schon einer 3/4-Mehrheit. Wenn man das will, dann sollte man es auch so in die Satzung schreiben. --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:33, 31. Mai 2015 (CEST)
==== Argument 2 ====
Dein Es ist äußerst unschön, wenn Landesparteitage so schwach besucht sind, dass die angeführten Quoren nicht erreicht werden. Aber dies ist kein hinreichender Grund, diese zusätzlichen (m.E. rein bürokratischen) Hürden hinzuzufügen. Wenn a) der LPT nicht anfechtbar ist und b) die Beteiligung so gering ist, kann man davon ausgehen, daß das Ergebnis auch bedeutungslos ist - sprich: es interessiert schlicht niemanden, was da beschlossen wurde. Weder eine mögliche wahlkämpfende Basis, noch gar eine ausreichende Anzahl von Wählern. Dieses Versinken in der Irrelevanz lässt sich durch Mindestzahlen nicht verhindern. Deswegen: gegen diesen Antrag. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 14:16, 31. Mai 2015 (CEST) ==== Argument?3 ====
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