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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

955 Bytes hinzugefügt, 17:33, 31. Mai 2015
Argument 1
[[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Pirat37304|Diskussion]]) 11:45, 15. Mai 2015 (CEST)
 
:* Die 7%-Regel mal nachgerechnet: Bei 11-14, 41-42 und 71 Stimmberechtigten wäre eine Stimme weniger als jetzt notwendig (darf allerdings nicht wegen 2/3-Mehrheit). Bei 29-30, 58-60, 86-90, 115-120, 129-130, 143-150, 158-160, 172-180, 186-190, 201-210, 215-220, 229-240, 243-250, 258-270, 272-280 und 286-300 Simmberechtigten wäre eine Stimme mehr als jetzt notwendig. Bei allen anderen Fällen (gerechnet hier nur bis 300) ändert sich nichts. Das soll nur mal aufzeigen was passiert, wenn man 2/3 willkürlich auf 7% aufrundet. Zu deinem ersten Beispiel mit 160 Stimmberechtigten und 16 abgegebenen Stimmen braucht man momentan 11 Stimmen (10,67) für eine Satzungsänderung. Mit der neuen Regelung bräuchte man dafür 12 Stimmen (11,2) - das entspricht bei 16 Leuten keiner 2/3-Mehrheit mehr, sondern schon einer 3/4-Mehrheit. Wenn man das will, dann sollte man es auch so in die Satzung schreiben. --[[Benutzer:Uk|uk]] 17:33, 31. Mai 2015 (CEST)
==== Argument 2 ====
9.127
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