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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004

1.331 Bytes hinzugefügt, 21:23, 17. Jun. 2015
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# [[Benutzer:neythomas|neythomas]]
# [[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]] ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# [[Benutzer:Asterix|Asterix]]
# [[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]]: Dies ist Sache der Kreisverbände, nicht des Landesparteitages.
# ?
# ...
[[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 23:15, 7. Jun. 2015 (CEST)
* Hallo Geka, erst Entscheidung Landesparteitag (weil Mitgliederversammlungen bei handlungsunfähigen Untergliederungen ein Problem darstellen), alsdann Entscheidung in Urabstimmung durch die Mitglieder der Untergliederung - § 28a (4) c -. D.h., die Mitglieder der Untergliederung haben es selber in der Hand und entscheiden durch Urabstimmung abschließend. Andreas Schramm
::* Hallo Andreas, was passiert mit einer LaVo-Entscheidung, wenn keine Urabstimmung mehr möglich ist?
 
:::* Hallo Geka, ich verstehe die Frage nicht sicher, versuche deshalb auf das wahrscheinlich mit der Frage Gemeinte zu antworten. Falls ich falsch liege, mich bitte korrigieren. Der LaVo ist direkt nicht beteiligt (es entscheiden Landesparteitag und Mitglieder der Untergliederung), gemeint ist von dir deshalb mit "LaVo" wahrscheinlich der Landesparteitag. Nach meinem Satzungsänderungsvorschlag ist es bei dieser Konstellation so: Wenn sich kein Mitglied der Untergliederung an der Urabstimmung beteiligt, steht dies einer Bestätigung gleich - siehe § 28a (4) c Satz 2. Grund: Wenn sich nicht mal ein einziges Mitglied (der Untergliederung) an der Urabstimmung beteiligt, gibt es aus meiner Sicht auch keinen Grund die Untergliederung weiter künstlich am Leben zu erhalten.
==== Argument 3 ====
Dein Argument?
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