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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004: Unterschied zwischen den Versionen

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Dies ist so nicht möglich da das ein sehr destruktiver Antrag ist.
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Dies ist so nicht möglich da das ein sehr destruktiver Antrag ist. [[Benutzer:Asterix|Asterix]]
  
 
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Version vom 18. Mai 2015, 21:25 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA004
Einreichungsdatum 10 Mai 2015 10:28:15 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Andreas390

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Zielrichtung des Antrages ist die Wiederherstellung der flächendeckenden Handlungsfähigkeit im Landesverband. Dort wo Untergliederungen handlungsunfähig sind, wird eine zusätzliche Option zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit ermöglicht.
Letzte Änderung 18.05.2015
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Wiederherstellung der flächendeckenden Handlungsfähigkeit im Landesverband

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, nachfolgenden § 28a neu in die Landessatzung einzufügen:

§ 28a Verschmelzung oder Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung

(1) 1Über die Verschmelzung einer handlungsunfähigen mit einer handlungsfähigen Untergliederung oder die Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung des Landesverbandes entscheidet der Landesparteitag mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. 2Die Beschlüsse sind nur bei eingehaltener Antragsfrist und nicht bei Versammlungen mit verkürzter Ladungsfrist möglich.

(2) Auf dem Landesparteitag müssen 15 von 100 aller stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg anwesend sein.

(3) Die Antragsfrist beträgt fünf Wochen.

(4) Der Beschluss über die Verschmelzung oder Auflösung wird nur wirksam, wenn er

a. im Falle der Verschmelzung durch einen Parteitag der handlungsfähigen Untergliederung auf einer Mitgliederversammlung binnen 3 Monaten nach der Entscheidung des Landesparteitages mit einer Dreiviertelmehrheit bestätigt wird,

b. ferner -im Falle der Verschmelzung- von beiden betroffenen Untergliederungen durch eine Urabstimmung unter deren Mitgliedern bestätigt wird. Der Beschluss über die Verschmelzung bedarf hierbei jeweils der Bestätigung durch die Mehrheit der gültigen Stimmen der Urabstimmung. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.

c. im Falle der Auflösung einer handlungsunfähigen Untergliederung durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern der betroffenen Untergliederung bestätigt wird. Der Beschluss über die Auflösung bedarf hierbei der Bestätigung durch die Mehrheit der gültigen Stimmen der Urabstimmung. Sofern sich kein Pirat der betroffenen Untergliederung an der Abstimmung beteiligt, steht dies einer Bestätigung gleich. Die Piraten äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.

(5) Über das Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Landesparteitag, sofern sich aus der Satzung der Untergliederung nichts anderes ergibt."

Antragsbegründung

Im Landesverband gibt es handlungsunfähige Untergliederungen. Dort wo weniger als drei stimmberechtigte Mitglieder in solchen Untergliederungen vorhanden sind, ist es problematisch einen handlungsfähigen Vorstand bilden zu können, vgl. § 11 (1) Satz 2 Parteiengesetz.

Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit durch Neustrukturierung ist in den Fällen der Handlungsunfähigkeit von Untergliederungen in den Satzungen (insbesondere Landessatzung und Satzung der Untergliederungen) nicht ausreichend geregelt.

Die angestrebte Satzungsänderung stellt eine zusätzliche Lösungsmöglichkeit zur flächendeckenden Neustrukturierung des Landesverbandes da. Insbesondere im Hinblick auf die für 2019 zu erwartende Kreisgebietsreform macht die Satzungsänderung vorbereitend Sinn, um ggf. eine schnellere Anpassung an die zu erwartenden Veränderungen zu ermöglichen. So steht beispielsweise die Zusammenlegung der Stadt Brandenburg mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark zu erwarten - siehe http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/04/Kreisgebietsreform-Landkreise-Reaktionen-vor-dem-Leitbild-Wolfgang-Blasig.html

Inhaltlich orientiert sich der Antrag an Abschnitt A, § 13 der aktuellen Bundessatzung sowie § 28 der Landessatzung.

Die „Hürden“ für eine Verschmelzung/Auflösung handlungsunfähiger Untergliederungen sind im Antrag hoch angesetzt, um eine umfassende Legitimation für solch einen schwerwiegenden Eingriff zu gewähren.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Dies ist so nicht möglich da das ein sehr destruktiver Antrag ist. Asterix

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