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Änderungen
→Argument 3
|text=Der Landesparteitag möge beschließen, in § 12 der Landessatzung einen Absatz (4) einzufügen:
(4) Die notwendige Mindestsanzahl Mindestanzahl der stimmberechtigten Mitglieder zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit bei Abstimmungen und Wahlen, ist jeweils durch die Versammlungs- oder Wahlleitung zu prüfen.|begruendung=Die notwendige Mindestsanzahl Mindestanzahl abgegebener Stimmen zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit bei Abstimmungen und Wahlen ist zu gewährleisten.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2015.1
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# [[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]]: Ich sehe keine Notwendigkeit für eine ständige Anwesenheitkontrolle. Es ist völlig unpraktikabel, eine ständige Anwesenheitskontrolle einzuführen.
# ?
# ?
=== Diskussion ===
Derzeit gibt es keine Mindeststimmenzahl, siehe daher Antrag [[Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001|SA 001]]. Wird dieser Antrag nur für den Fall ein gereicht, daß der Antrag [[Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001|SA 001]] angenommen wird? [[Benutzer:Pirat37304|Holger_DOS]]
:* Nein. --[[Benutzer:Uk|uk]] 18:41, 8. Jun. 2015 (CEST)
==== Argument 1 ====
Angesichts einiger zweifelhafter Abstimmungsergebnisse in der Vergangenheit notwendig. Also: dafür. Anmerkung: Typos korrigieren: "Mindestanzahl" statt "Mindestsanzahl"; das Komma entfällt. Dafür. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 14:49, 31. Mai 2015 (CEST)
:* Danke, Typos korrigiert. --[[Benutzer:Uk|uk]] 16:05, 31. Mai 2015 (CEST)
==== Argument 2 ====