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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA005
Einreichungsdatum 13 Mai 2015 15:02:53 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Uk

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Sicherstellung der Beschlussfähigkeit
Letzte Änderung 18.06.2015
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sicherstellung der Beschlussfähigkeit

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, in § 12 der Landessatzung einen Absatz (4) einzufügen:

(4) Die notwendige Mindestanzahl der stimmberechtigten Mitglieder zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit bei Abstimmungen und Wahlen ist jeweils durch die Versammlungs- oder Wahlleitung zu prüfen.

Antragsbegründung

Die notwendige Mindestanzahl abgegebener Stimmen zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit bei Abstimmungen und Wahlen ist zu gewährleisten.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Asterix
  2. neythomas
  3. Tojol (Diskussion) 14:50, 31. Mai 2015 (CEST)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Holger_DOS: Ich sehe keine Notwendigkeit für eine ständige Anwesenheitkontrolle. Es ist völlig unpraktikabel, eine ständige Anwesenheitskontrolle einzuführen.
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Derzeit gibt es keine Mindeststimmenzahl, siehe daher Antrag SA 001. Wird dieser Antrag nur für den Fall ein gereicht, daß der Antrag SA 001 angenommen wird? Holger_DOS

  • Nein. --uk 18:41, 8. Jun. 2015 (CEST)

Argument 1

Angesichts einiger zweifelhafter Abstimmungsergebnisse in der Vergangenheit notwendig. Also: dafür. Anmerkung: Typos korrigieren: "Mindestanzahl" statt "Mindestsanzahl"; das Komma entfällt. Dafür. Tojol (Diskussion) 14:49, 31. Mai 2015 (CEST)

  • Danke, Typos korrigiert. --uk 16:05, 31. Mai 2015 (CEST)

Argument 2

Bitte ersetzen: "durch die Versammlungs- oder Wahlleitung zu prüfen." in "durch die Versammlungs- oder Wahlleitung festzustellen. Geka FF (Diskussion) 23:26, 7. Jun. 2015 (CEST)

  • Mir ist egal, ob die Prüfung durch eine Feststellung erfolgt oder festgestellt wird, dass geprüft wurde. Der Checker soll es checken und gut! :-) --uk 18:41, 8. Jun. 2015 (CEST)

Argument 3

Im Antrag steht nichts von "ständiger Anwesenheitkontrolle". Ich finde es nicht unpraktikabel, wenn die notwendige Stimmenanzahl geprüft wird. Man kann es offiziell prüfen oder man wartet bis die Basis selbst merkt, dass sich kaum noch jemand an Abstimmungen beteiligt. Ein Versammlungs- oder Wahlleiter sollte aktuell in der Lage sein, bis 9 zählen zu können. Ich denke, das ist machbar. --uk 16:45, 18. Jun. 2015 (CEST)