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K
Bitte hier rein.in wie weit müssen wir das Korregieren und in wie weit überlagert die bundessatzung nicht sowieso unser Landessatzung? [[Benutzer:Asterix|Asterix]]
Dein Solange sich niemand (ausreichend fundiert) gegen das Argument?der Höherrangigkeit der Bundessatzung ausspricht, ist eine Beseitigung von Widersprüchen zu begrüßen. Solange: dafür. [[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 10:44, 4. Jun. 2015 (CEST)
gekas argument
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:Tojol|Tojol]] ([[Benutzer Diskussion:Tojol|Diskussion]]) 10:44, 4. Jun. 2015 (CEST)
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?[[Benutzer:Asterix|Asterix]]
# ?
# ...
=== Diskussion ===
==== Argument 1 ====
==== Argument 2 ====
Mir ist das etwas zu unkonkret: "2Ein Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme muss spätestens am 14. Tag nach Mitteilung des Beschlusses erhoben werden." Der 14. Tag nach Mitteilung: der Zustellung per Post? (was ist bei Poststreik?), oder per Mail (was gilt: die autmatische Antwort oder das aktive Einfordern einer Bestätigung? Man kann ja auch im Urlaub sein, und wenn der Rechner läuft...)
==== Argument 3 ====
Dein Argument?