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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003

2.731 Bytes hinzugefügt, 12:08, 13. Jan. 2016
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|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Erweiterung des '''§ 6 Ordnungsmaßnahmen''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Rassistische, beleidigende und oder verleumderische Äußerungen auf öffentlich zugänglichen Parteimedien sind parteischädigend
|text=Der Landesparteitag möge beschließen, nach '''§ 6 Abs. 1''' der Landessatzung einen '''Abs. 1a''' einzufügen, der wie folgt lautet:
(1a)Als gegen die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßend und somit parteischädigend im Sinne des § 10 Absatz 4 des Parteiengesetzes gelten auch rassistische, beleidigende und oder verleumderische Äußerungen auf öffentlich zugänglichen Parteimedien.
|begruendung=Eine Vielzahl unserer Mitglieder haben wir entweder in der aktiven Arbeit oder sogar ganz als Mitglieder verloren, weil sie sich durch den zum Teil sehr harschen Ton auf offiziellen Parteimedien, der auch schon mal persönliche Angriffe und Beleidigungen beinhaltet, abgestoßen fühlen.
=== Diskussion ===
Wo sind die '''öffentlich zugänglichen Parteimedien''' definiert? --[[Benutzer:Uk|uk]] 16:07, 12. Jan. 2016 (CET)
 
Parteimedien sind alle im Namen oder im Auftrag der Partei erstellten oder betriebenen digitalen und analogen Medien, wie z.B. Blogs und Mailinglisten der Partei, Wiki der Partei, oder Mumble, wenn die Software für Veranstaltungen der Partei genutzt wird. "Öffentlich zugänglich" sind die Medien, wenn auch Nichtparteimitglieder Zugang zu den Medien haben. -- [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])
 
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Zu dem Argument von The Bug '''Ablehnen, weil: Mundtot machen von unliebsamen Meinungen'''
 
Es geht nicht darum, unliebsame Meinungen "mundtod" zu machen. Jeder hat das Recht, sich auch kontrovers in Diskussionen oder Themenfelder einzubringen, hart zu argumentieren, zuzuspitzen, um seine Meinung zu vertreten. Davon leben Diskussionen. Dieses Recht bleibt unbenommen.
 
Wer glaubt, seine Meinung durch die Benutzung rassistische, beleidigende oder verleumderische Äußerungen vertreten zu müssen, kann dies auch gerne tun. Das soziale Netzwerk bietet aktuell gerade ein breites Spektrum derartiger Entgleisungen.
 
Wenn jemand dies jedoch auf unseren öffentlich zugänglichen Parteimedien macht, entspricht das meiner Meinung nach nicht den Grundsätzen unsere Partei und ist gerade wegen der Außenwirkung durch die hergestellte Öffentlichkeit als parteischädigend einzustufen.
 
In der Vergangenheit haben gerade im LVBB viele Mitglieder der Partei den Rücken gekehrt oder sich aus der aktiven Parteiarbeit zurückgezogen, weil diese Art der Diskussionsunkultur gerne und ausgiebig speziell auf Mailinglisten oder im Mumble gepflegt wurde.
 
Interessierte, die sich ein Bild von unserer Partei machen möchten und dem zum Teil sehr unsachlichen Beiträgen konfrontiert werden, werden abgeschreckt und kommunizieren ihre Erfahrungen an Dritte.
 
Ich bin überzeugt, dass die meisten Menschen auch in der Lage sind, Diskussionen ohne rassistische, beleidigende oder verleumderische Äußerungen zu führen.
 
Wenn jemand durch sein Verhalten Parteimitglieder aus der Partei oder aus der aktiven Mitarbeit treibt oder an lösungsorientierter Politik interessierte Menschen abschreckt, handelt dieser Mensch nach meiner Überzeugung parteischädigend.
 
Bei der Gelegenheit ein kurzer Ausflug zum Argument von CeCe, dass im LVBB ausreichende Sanktionsmöglichkeiten bestehen.
 
Die bestehenden Satzungsregelungen reichen offensichtlich nicht aus, müssen deshalb deutlicher definiert werden.
 
Ich glaube, dadurch wird die Debattenkultur im LVBB endlich wieder politikfähig.
-- [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])
 
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==== Argument 1 ====
2.498
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