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Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
|titel=Änderung des '''§ 18 Handlungsunfähigkeit''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung, jetzt § 16 Abs. 2 siehe '''SA 008'''
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, '''§ 18 Abs. 3''' der Landessatzung zu streichen.
|begruendung=Durch die Neufassung von '''§ 16 Abs. 2''' der Landessatzung wird die Möglichkeit der außerordentlichen Neuwahl von Vorstandsmitgliedern an zutreffender Stelle der Satzung geregelt.
Systematisch passt Absatz 3 auch nicht zur Überschrift '''Handlungsunfähigkeit'''. Die Streichung ist folgerichtig.
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