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Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
|titel=Änderung des '''Abs. 6 von § 23 Arbeitsgemeinschaften''' der Landessatzung
|zusammenfassung=AG gelten bei längerer Inaktivität oder weniger als 3 Stimmberechtigten als aufgelöst
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, § 23 Abs. 6 Satz 1 der Landessatzung um das Wort '''stimmberechtigte''' und den Passus '''oder länger als 6 Kalendermonate keine Aktivität zeigt''' zu ergänzen.
|begruendung=Die Stimmberechtigung drückt eine besondere Verbundenheit zur Partei aus.
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