Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche
keine Bearbeitungszusammenfassung
|titel=Änderung des '''Abs. 6 von § 23 Arbeitsgemeinschaften''' der Landessatzung
|zusammenfassung=AG gelten bei längerer Inaktivität oder weniger als 3 Stimmberechtigten als aufgelöst
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, § 23 Abs. 6 Satz 1 der Landessatzung um das Wort '''stimmberechtigte''' und den Passus '''oder länger als 6 Kalendermonate keine Aktivität zeigt.''' zu ergänzen.
|begruendung=Die Stimmberechtigung drückt eine besondere Verbundenheit zur Partei aus.
2.498
Bearbeitungen

Navigationsmenü