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Änderungen

Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 014

544 Bytes hinzugefügt, 14:52, 12. Jan. 2016
keine Bearbeitungszusammenfassung
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 27 Abs. 1''' der Landessatzung um die Formulierung '''stimmberechtigten''' zu erweitern.
|begruendung=Die Stimmberechtigung drückt eine besondere Verbundenheit zur Partei aus. Schon in § 26 „Urabstimmung“ der Satzung wird an verschiedenen Stellen auf die Stimmberechtigung der Mitglieder abgestellt. Die sollte sich auch in § 27 wiederfinden.
 
Auch in Abschnitt A, § 16 – Basisentscheid und Basisbefragung der Bundessatzung wird die Stimmberechtigung der Mitglieder in Absatz 1 Satz 2 als Voraussetzung zur Einladung zu einer Urabstimmung genannt.
 
'''§ 16 Abs. 1 S. 2 Bundessatzung lautet:''' Urabstimmungen gemäß §6(2)Nr.11 PartG werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle '''stimmberechtigten Mitglieder''' in Textform eingeladen werden.
 
Insofern ist die Präzisierung der Landessatzung erforderlich, um nicht im Gegensatz zur Bundessatzung zu stehen.
 
'''Neue Fassung:'''
2.498
Bearbeitungen