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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 014

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA014
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 19:11:12 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Satzungsänderung durch Urabstimmung nur durch stimmberechtigte Mitglieder
Letzte Änderung 05.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Redaktionelle Anpassung von § 27 Satzung und Programm der Landessatzung an die Bundessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, § 27 Abs. 1 der Landessatzung um die Formulierung stimmberechtigten zu erweitern.

Antragsbegründung

Die Stimmberechtigung drückt eine besondere Verbundenheit zur Partei aus. Schon in § 26 „Urabstimmung“ der Satzung wird an verschiedenen Stellen auf die Stimmberechtigung der Mitglieder abgestellt. Die sollte sich auch in § 27 wiederfinden.

Auch in Abschnitt A, § 16 – Basisentscheid und Basisbefragung der Bundessatzung wird die Stimmberechtigung der Mitglieder in Absatz 1 Satz 2 als Voraussetzung zur Einladung zu einer Urabstimmung genannt.

§ 16 Abs. 1 S. 2 Bundessatzung lautet: Urabstimmungen gemäß §6(2)Nr.11 PartG werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden.

Insofern ist die Präzisierung der Landessatzung erforderlich, um nicht im Gegensatz zur Bundessatzung zu stehen.


Neue Fassung:

§ 27 Satzung und Programm

(1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag sowie vom Onlineparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.

Alte Fassung:

§ 27 Satzung und Programm

(1) Diese Satzung kann vom Landesparteitag sowie vom Onlineparteitag mit Zweidrittelmehrheit oder durch Urabstimmung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen, sofern sich mindestens 50 % der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligen, geändert werden.

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