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Parteitag/2018.1/Antragsportal/Grundsatzprogrammantrag - 004

301 Bytes hinzugefügt, 22:03, 9. Jan. 2018
Diskussion
Das Gleiche gilt auch für Provider, Hotel/Pensionen etc und wen auch immer. Es gibt "eigentlich" ein Personalausweisgesetz dazu, was die Kopie und ausserhandgabe verbietet. Ausser in Ausnahmen. Welche, bleibt jedoch vollkommen unklar (zumindest für Otto-Normalverbraucher)...
:Ich finde den Antrag unterstützenswert, verstehe aber ebenfalls nicht, warum wir uns im Grundsatzprogramm auf eine Art von Datenkraken beschränken sollten. --[[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]]) 13:06, 17. Dez. 2017 (CET)
 
Ist das so? Twitter hat bisher von mir noch kein Personaldokument angefordert. Abgesehen davon sind Google, Amazon, fast alle Telekominikationsunternehmen,... sowie diverse Staaten und Geheimdienste wohl auch "Datenkraken". Ich bevorzuge übrigens den Begriff "Datensammler". [[Benutzer:Skff|-sk-]]
 
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
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