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Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
|titel=§ 23 Arbeitsgemeinschaften entfällt und wird durch die §§ 23 bis 23c ersetzt:
|zusammenfassung=Neuregelung der Bestimmungen zu Arbeitsgemeinschaften
|text=:Der Landesparteitag mögen möge beschließen, dass § 23 der Satzung entfällt und durch §23 bis 23 c ersetzt wird.
:'''§ 23 Organisationseinheiten'''
:(1) Organisationseinheiten im Landesverband Brandenburg sind
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