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Parteitag/2018.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA002
Einreichungsdatum 7 Dezember 2017 16:28:45 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Neuregelung der Bestimmungen zu Arbeitsgemeinschaften
Letzte Änderung 03.11.2018
Status des Antrags

Pictogram voting support.svg Antrag wurde eingereicht

Abstimmung

Pictogram voting rename.svg Zurückgezogen

Antragstitel

§ 23 Arbeitsgemeinschaften entfällt und wird durch die §§ 23 bis 23c ersetzt:

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass § 23 der Satzung entfällt und durch §23 bis 23 c ersetzt wird.
§ 23 Organisationseinheiten
(1) Organisationseinheiten im Landesverband Brandenburg sind
a) Arbeitsgemeinschaften
b) Arbeitskreise
c) Servicegruppen
d) Crews.
(2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei der Gründungsmitglieder Mitglied des Landesverbandes sein.
(3) Der Landesvorstand und der Landesparteitag können jederzeit und ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen. Beide können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen.
(4) Der Landesvorstand und der Landesparteitag haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen, wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.
(5) Arbeitsgemeinschaften und Servicegruppen wählen jeweils bis zu drei Koordinatoren auf die Dauer von einem Jahr. Bis zur Neuwahl bleiben die Koordinatoren im Amt. Die Aufgaben der Koordinatoren sind:
a) die Sammlung und gegebenenfalls die Gestaltung von Arbeitsergebnissen und deren Kommunikation
b) die administrative Koordination
c) die Anforderung und Inanspruchnahme der Ressourcen der Piratenpartei
Die Finanzmittel der Arbeitsgemeinschaften und Servicegruppen werden durch den Landesschatzmeister treuhändisch verwaltet, der auch die Abrechnung nach dem Parteiengesetz übernimmt.
(6) Näheres bezüglich Arbeitsweise, Themenbereiche und Verantwortlichkeiten regeln Arbeitsgemeinschaften und Servicegruppen durch eine Geschäftsordnung, die mit 2/3 der Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen wird.
(7) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn
a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt oder
b) der Landesparteitag dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.
c) durch den Landesvorstand festgestellt wird, dass weniger als drei ihrer Mitglieder auch Mitglieder des Landesverbandes sind oder
d) der Landesvorstand die Inaktivität der Organisationseinheit feststellt. Eine Organisationseinheit gilt als inaktiv, wenn mindestens drei Kalendermonate hintereinander keine Sitzung stattgefunden hat.
Eventuelle Finanzmittel fallen der Kasse des Landesverbandes zu.
§ 23 a Arbeitsgemeinschaften
(1) Arbeitsgemeinschaften dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland innerhalb des Landesverbandes Brandenburg. Sie bestehen aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes Brandenburg. Nicht-Mitglieder können in den Arbeitsgemeinschaften ohne Stimmrecht mitarbeiten und haben kein passives Wahlrecht.
(2) Arbeitsgemeinschaften dienen als thematische Schnittstelle zwischen Mandatsträgern und den Mitgliedern des Landesverbandes. Mandatsträger sind dazu angehalten die thematisch zuständigen Arbeitsgemeinschaften in Ihre parlamentarische Arbeit einzubinden und darüber informiert zu halten.
(3) Arbeitsgemeinschaften können Arbeitskreise gründen, die einzelne Themenbereiche der Arbeitsgemeinschaft vertiefend bearbeiten.
§ 23 b Servicegruppen
Servicegruppen bearbeiten permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit, technische Infrastruktur, Wahlkampf oder Veranstaltungsplanung sein.
§ 23 c Crews
Crews können innerhalb von Untergliederungen des Landesverbandes gegründet werden.

Antragsbegründung

Organisationseinheiten des Landesverbandes Brandenburg sollen grundsätzlich für und mit dem Landesverband arbeiten. Deshalb sind klare Regelungen über Gründung, Auflösung oder Beendigung der Arbeit einer Organisationseinheit notwendig. Auch, um für die zukünftigen politischen und organisatorischen Herausforderungen gewappnet zu sein.
Bisher sieht es so aus, dass ein Teil der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise politische Inhalte hatte, ein anderer Teil aber eindeutig nur dienstleistende Aufgaben wahrnahm.
Für Arbeitskreise und Crews existieren bisher keine Satzungsregelungen.
Ein politischer Neustart des Landesverbandes erfordert einen offenen und ehrlichen Umgang mit uns selber. Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise, die länger als drei Monate nicht mehr aktiv sind, d.h. länger als drei Monate hat keine Sitzung mehr stattgefunden, müssen auch aufgelöst werden können. Ihre Arbeitsergebnisse werden in diesem Fall archiviert. Deswegen macht es Sinn, entsprechendes in der Satzung zu regeln.
Wir sind es unserem eigenen Anspruch geschuldet, dass wir im Wiki nichts vorspiegeln, was nicht mehr vorhanden ist.
Die vorgeschlagene Neuformulierung lehnt sich stark an die Satzungsregelungen des Landesverbandes NRW an.
Im Landesverband Brandenburg existieren aktuell folgende Arbeitsgemeinschaften und dienstleistende Gruppierungen:
AG Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte und Datenschutz
letzte Sitzung 17.12.2012
AG Gesundheit
letzte Sitzung 04.04.2013
AG Umwelt und Energie
letzte Sitzung 22.01.2014
AG Bildung
letzte Sitzung 15.03.2014
AG Bauen, Verkehr und Infrastruktur
letzte Sitzung 18.02.2015
AG Satzung
letzte Sitzung 21.09.2011
AG Kinderbetreuung
letzte Sitzung 07.08.2013
AG Quatschbude
(Wiederbelebungsversuch) 17.10.2017
AG Kommunikation
letzte Sitzung 21.11.2017
AG TF Wahlkampf
letzte Sitzung 05.12.2017
AG Technik
letzte Sitzung 01.11.2017
Daneben gibt es eine Anzahl von Arbeitskreisen, die bei der Koordinatorenkonferenz angesiedelt sind.

-Die letzte Sitzung der Koordinatorenkonferenz fand am 19.01.2015 statt. Am 27.10.2017 versuchte die Koordinatorenkonferenz erfolglos eine Wiederbelebung der Arbeit in den Arbeitskreisen.

AK-Name :letzte Sitzung

AK Familie
letzte Sitzung 19.07.2012
AK Gleichstellung
letzte Sitzung 12.06.2012
AK Inneres
letzte Sitzung Keine
AK Jugend und Sport
letzte Sitzung 06.05.2013
AK Soziales
letzte Sitzung 09.10.2012
AK Suchtpolitik (Gründungstreffen)
letzte Sitzung 13.02.2012
AK Wirtschaft
letzte Sitzung 11.10.2012
TF Haushalt und Finanzen
letzte Sitzung 22.08.2013
AK Kommunalpolitik (Wiederbelebungsversuch gescheitert)
letzte Sitzung 03.10.2017
Viele Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise arbeiten zum Teil schon seit über sechs Jahren faktisch nicht mehr.
Wegen einer fehlenden Regelung zur Auflösung von Organisationseinheiten werden sie aber immer noch im Wiki genannt.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --TheBug (Diskussion) 22:46, 9. Jan. 2018 (CET)? Die AGs sind ein Werkzeug der Basis und aus diesem Grund nicht der Kontrolle des Vorstands unterworfen. Das muss auch so bleiben. <- Bleibt dabei 31.10.2018
  2. ThomasG (Diskussion)
  3. andylos
  4. Bastian (Diskussion)
  5. Geka FF (Diskussion)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Zu Guidos Anmerkung:
§ 23 Organisationseinheiten
- Abs. 1, definiert nur, dass die Auswahl bei der Benennung von Organisationseinheiten erweitert wird. Aktuell sind laut Satzung nur Arbeitsgemeinschaften, aber keine Servicegruppen, Arbeitskreise oder Crews zulässig. Mehr steckt da nicht hinter.
- Abs. 2 gewährleistet, dass z.B. politisch arbeitende AGn nicht von Menschen gegründet werden, die gar nicht Mitglied unseres LV sind. Mehr nicht. Wir Brandenburger sollten schon selber entscheiden, welche AG etc. wir gründen wollen, oder?
- Abs. 3 sagt nur, dass LaVo und LPT ebenfalls, wie die Basismitglieder auch, das Recht haben, Org-einheiten zu gründen. Mehr nicht. Die Basis kann also weiterhin eigene Org-einheiten ins Leben rufen. Problemlos.
- Abs. 4 schafft die Eingreifmöglichkeit des LaVo oder LPT, falls sich z.B. plötzlich eine AG "Nazis in der Piratenpartei" nennt. Nach der aktuellen Satzung ist diese Namensgebung möglich. Weder der Landesvorstand noch die Mitgliederversammlung könnten etwas dagegen unternehmen.
- Abs. 5 bis 6 sind nun völlig unbedenklich, weil sie inhaltlich mit der bestehenden Satzungsregelung konform gehen.
- Abs. 7 gibt den Rahmen, um die Möglichkeit der Auflösung von Org-einheiten zu schaffen. Aktuell ist es satzungsmäßig nur geregelt, dass eine AG sich auflöst, wenn sie weniger als 3 Mitglieder hat. Erfahrungsgemäß melden sich die Leute in der Regel aber nicht ab, wenn sie die AG verlassen, sondern kommen einfach nicht mehr zu den Sitzungen. Trotzdem bleibt die AG zum Teil über Jahre bestehen, nur weil die Mitglieder sich nicht im Wiki ausgetragen haben.
In Bezug auf die Zeitdauer, ab wann eine AG als INAKTIV gilt, kann man problemlos Spielräume schaffe. Durch Ergänzung des Wortlautes in
7d) Eine Organisationseinheit gilt in der Regel als inaktiv, wenn mindestens drei NEU sechs Kalendermonate hintereinander keine Sitzung stattgefunden hat.
Damit ist Spielraum gegeben
Von einer "Unterwerfung" der AGn unter die "Kontrolle des Vorstands" ist also, mit Einschränkung durch Abs. 4, nirgendwo die Rede.
  • Zu den §§ 23 a, b und c
Die Bestimmungen beinhalten nur Zuständigkeitsregeln und Aufgaben der einzelnen Org-einheiten. Mehr nicht. Thomas Bennühr 11:38, 26. Okt. 2018 (CEST)



Argument 1

Die Frist von 3 Monaten für Inaktivität halte ich für zu kurz. Beispiel: AG trifft sich im Mai und beschließt das neue Treffen nach der Sommerpause durchzuführen. Wegen Verzögerungen / Terminkollisionen o.ä. kommt es erst im Oktober oder gar November zu einem neuen Treffen. Folge: mehr als 3 Monate keine Sitzung, damit inaktiv? Holger-DOS (Diskussion)

Argument 2

Eine Auflösung von Crews die sich 3 Monate nicht offiziell getroffen haben, halte ich für bedenklich. Letztendlich sollten das die Piraten vor Ort entscheiden und nicht der Vorstand. M.E. reicht bei allen AGs SGs AKR etc eine Regelung dass sie nach z.B. 6 monatiger Inaktivität im WIKI von aktiv auf inaktiv geschoben werden könen. Dann stehen auf der Hauptseite nur aktive AGs. Kommt es bei inaktiven AGS zu offiziellen Treffen, dann sollten sie wieder auf aktiv gestellt werden. AndyausLOS

  • Antwort
Das Argument der zu kurzen Frist ist nachvollziehbar. Man kann das Problem durch Textergänzungen in § 23 Abs. 7 d einfach lösen. Eingefügt wird in der Regel und aus drei Monaten werden sechs. Da sehe ich kein Problem. Es muss nur eine Möglichkeit geben, inaktive AG auch wieder aufzulösen. Unsere Satzung lässt zur Zeit eigentlich auch nicht zu, AG, AK etc. einfach mal so von AKTIV auf INAKTIV zu setzen. Dadurch wird nach außen etwas vorgegaukelt, was nicht existiert. Die Satzungsbestimmung schafft die Möglichkeit, hier satzungsgemäß tätig zu werden. Natürlich werden die Arbeitsergebnisse nicht gelöscht, sondern archiviert.
Schaut auf unsere Wiki-Startseite: Welche von den als AKTIV bezeichneten Arbeitsgemeinschaften und dienstleistenden Gruppierungen arbeitet denn aktuell tatsächlich noch? Thomas Bennühr 11:38, 26. Okt. 2018 (CEST)

Argument 3

Das Thema Servicegruppen wird in der Beauftragten-Geschäftsordnung des Landesverbandes geregelt und dieser Änderungsantrag würde aktuellen Regelungen widersprechen. --uk 13:03, 26. Okt. 2018 (CEST)

  • Hallo UK,
nach unserer bisherigen Satzungsregelung können im Landesverband ausschließlich Arbeitsgemeinschaften gegründet werden.
Arbeitskreise, Servicegruppen und Crews sind laut Satzung nicht vorgesehen. Dafür soll in der Satzung die Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Insofern läuft bisher auch Nummer III Servicegruppen der Beauftragten-GO ins Leere. Denn eine Geschäftsordnung kann nichts für eine Organisationseinheit regeln, die laut Satzung gar nicht vorgesehen ist.
Wie gesagt, die Rechtsgrundlage zur Bildung von Servicegruppen wird durch § 23 Absatz 1 erstmalig geschaffen.
In Absatz 3 wir geregelt, dass die beiden höchsten Gremien des Landesverbandes, nämlich der Landesparteitag und der Landesvorstand, Organisationseinheiten ins Leben rufen können. Das heißt aber nicht, dass auf erforderliche Ausschreibungen verzichtet werden kann.
Zu den Servicegruppen wird dann weiterhin in Absatz 5 wird geregelt, dass diese, genau wie Arbeitsgemeinschaften, Koordinatoren bekommen. Koordinatoren sind jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Leiter einer Servicegruppe, sondern ihre Aufgaben sind klar anders definiert.
Auch hinsichtlich der Finanzmittel ergeben sich keine Widersprüche zur GO. Der Vorstand beschließt laut GO den für die Aufgabenerfüllung der SG erforderlichen Etat, der ähnlich wie bei den AGn nur treuhändisch vom Landesschatzmeister verwaltet wird.
Das sich eine SG, genau wie eine AG, eine eigene Geschäftsordnung gibt, kollidiert ebenfalls nicht mit der Beauftragten-GO.
In § 23 b wird, anders als bei AGn, festgeschrieben, dass SGn nur Aufgaben bearbeiten, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Welche Aufgaben genau nun eine SG übernehmen soll, beschließt weiterhin der Vorstand entsprechend der Beauftragten-GO.
Insofern kann ich nicht erkennen, wo genau der Änderungsantrag den Regelungen der Beauftragten-GO widerspricht.
  • Der Antrag ist in sich nicht stimmig. Servicegruppen sollen ihre Angelegenheiten durch eigene GO selbst regeln, obwohl es eine Beauftragten-Geschäftsordnung des Landesverbandes gibt, welche festlegt, dass die Aufgaben einer Servicegruppe der Vorstand festlegt? Nach der Definition der Arbeitsgemeinschaften kann man die AG Technik sofort auflösen, politischen Positionen werden dort nicht festgelegt. Sollte der Landesvorstand die Inaktivität der Organisationseinheit Technikteam feststellen, weil sie schon 2 Jahre keine Sitzung hatte, gilt diese dann auch als aufgelöst? Mein letzte Crew-Sitzung ist schon 4 Jahre her. Wird Zeit, dass hier mal aufgelöst wird. Es gibt wichtigere Dinge, als diesen Antrag.
    PS: Der Landesvorstand gehört nicht zu den beiden höchsten Gremien des Landesverbandes.
    Freundliche Grüße aus einem toten Regionalverband --uk 19:44, 30. Okt. 2018 (CET)

________

Die Beauftragten-GO gibt dem Vorstand die Möglichkeit, die Aufgaben einer SG festzulegen. Wie die SG aber diese Aufgabe erledigt, kann sie in ihrer GO regeln. Wir diskutieren hier nur eigentlich nur über Begrifflichkeiten. Was spricht denn dagegen, Organisationseinheiten, die reine Service- (Verwaltungs-)tätigkeiten ausführen, auch in der Satzung als Servicegruppe zu nennen? Wie gesagt, momentan haben wir gar keine satzungsgemäße Grundlage für Servicegruppen.
Zum PS. Da hast du Recht. Der LaVo gehört zu den vier höchsten Organen des Landesverbandes.
Das es wichtigeres gibt, stimmt natürlich auch. Insofern verstehe ich die Tiefe der Diskussion nicht. Es wird niemandem etwas weggenommen, niemand hat Nachteile davon. Es ist nur eine Klarstellung in der Satzung. Die auch noch aus anderen Satzungen der Piratenpartei genommen wurde. Wo es gar kein Problem mit dieser Regelung gibt.
Zum RV SÜD: Die stimmberechtigten Mitglieder haben sich in 2018 deutlich erhöht. Es gibt auch schon Mitglieder, die bei den Kommunalwahlen in SÜD kandidieren möchten. So tot seid ihr also gar nicht. Das im RV Süd wieder ein ordentlicher Vorstand gewählt wird, steht auf der Agenda. Aber man kann nicht alles auf einmal machen.

Thomas Bennühr (Diskussion)


  • Der Antrag ist schon stimmig, weil er die beabsichtigten Ziele verfolgt. Ob man bei dem so durch Satzungsrecht geschaffenen Schlachtefest noch beiwohnen möchte, ist eine andere Sache (übrigens sind die bösen, aber aktiven AGs, die aufgelöst werden sollten, schon alle geflüchtet). Wer möchte schon in solch einem Umfeld arbeiten? --- Bastian (Diskussion) 01:04, 31. Okt. 2018 (CET)
Naja, das lasse ich mal unkommentiert.Thomas Bennühr (Diskussion)

Argument 4

Auf dem LPT 2018.1 wurde mehrheitlich beschlossen, diesen Antrag (dort SÄA 002) nicht abzustimmen.
Handelt es sich um eine Vertagung oder eine Ablehnung des Antrages?
Folge einer Ablehnung wäre, daß es sich um einen neuen, nicht fritsgerecht eingebrachten Antrag handelt. Holger-DOS (Diskussion)

  • Der Antrag wurde laut Protokoll vertagt. --uk 10:19, 3. Nov. 2018 (CET)