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Parteitag/2018.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002

3.105 Bytes hinzugefügt, 11:26, 26. Okt. 2018
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=== Diskussion ===
Bitte hier rein:Zu Guidos Anmerkung: :§ 23 Organisationseinheiten : - Abs.1, definiert nur, dass die Auswahl bei der Benennung von Organisationseinheiten erweitert wird. Aktuell sind laut Satzung nur Arbeitsgemeinschaften, aber keine Servicegruppen, Arbeitskreise oder Crews zulässig. Mehr steckt da nicht hinter. : - Abs. 2 gewährleistet, dass z.B. politisch arbeitende AGn '''nicht''' von Menschen '''gegründet''' werden, die gar nicht Mitglied unseres LV sind. Mehr nicht. Wir Brandenburger sollten schon selber entscheiden, welche AG etc. wir gründen wollen, oder? : - Abs. 3 sagt nur, dass LaVo und LPT ebenfalls, wie die Basismitglieder auch, das Recht haben, Org-einheiten zu gründen. Mehr nicht. Die Basis kann also weiterhin eigene Org-einheiten ins Leben rufen. Problemlos.  : - Abs. 4 schafft die Eingreifmöglichkeit des LaVo oder LPT, falls sich z.B. plötzlich eine AG "Nazis in der Piratenpartei" nennt. Nach der aktuellen Satzung ist das jetzt möglich. Weder der Landesvorstand noch die Mitgliederversammlung könnten etwas dagegen unternehmen. : - Abs. 5 bis 6 sind nun völlig unbedenklich, weil sie inhaltlich mit der bestehenden Satzungsregelung konform gehen. : - Abs. 7 gibt den Rahmen, um die Möglichkeit der Auflösung von Org-einheiten zu schaffen. Aktuell ist es satzungsmäßig nur geregelt, dass eine AG sich auflöst, wenn sie weniger als 3 Mitglieder hat. Erfahrungsgemäß melden sich die Leute in der Regel aber nicht ab, wenn sie die AG verlassen, sondern kommen einfach nicht mehr zu den Sitzungen. Trotzdem bleibt die AG zum Teil über Jahre bestehen, nur weil die Mitglieder sich nicht im Wiki ausgetragen haben. : In Bezug auf die Zeitdauer, ab wann eine AG als '''INAKTIV''' gilt, kann man problemlos Spielräume schaffe. Durch Ergänzung des Wortlautes in 7d) Eine Organisationseinheit '''gilt in der Regel''' als inaktiv, wenn mindestens ''drei'' NEU '''sechs''' Kalendermonate hintereinander keine Sitzung stattgefunden hat. Damit ist Spielraum gegeben : Von einer "Unterwerfung" der AGn unter die "Kontrolle des Vorstands" ist also, mit Einschränkung durch Abs. 4, nirgendwo die Rede.  * Zu den §§ 23 a, b und c: Die Bestimmungen beinhalten nur Zuständigkeitsregeln und Aufgaben der einzelnen Org-einheiten. Mehr nicht.    
==== Argument 1 ====
Eine Auflösung von Crews die sich 3 Monate nicht offiziell getroffen haben, halte ich für bedenklich. Letztendlich sollten das die Piraten vor Ort entscheiden und nicht der Vorstand.
M.E. reicht bei allen AGs SGs AKR etc eine Regelung dass sie nach z.B. 6 monatiger Inaktivität im WIKI von aktiv auf inaktiv geschoben werden könen. Dann stehen auf der Hauptseite nur aktive AGs. Kommt es bei inaktiven AGS zu offiziellen Treffen, dann sollten sie wieder auf aktiv gestellt werden. AndyausLOS
 
*Antwort
: Das Argument der zu kurzen Frist ist nachvollziehbar. Man kann das Problem durch Textergänzungen in § 23 Abs. 7 d einfach lösen. Eingefügt '''wird in der Regel''' und aus drei Monaten werden '''sechs'''. Da sehe ich kein Problem. Es muss nur eine Möglichkeit geben,, inaktive AG auch wieder aufzulösen. Unsere Satzung lässt zur Zeit eigentlich auch nicht zu, AG, AK etc. einfach mal so von AKTIV auf INAKTIV zu setzen. Dadurch wird nach außen etwas vorgegaukelt, was nicht existiert. Die Satzungsbestimmung schafft die Möglichkeit, hier satzungsgemäß tätig zu werden. Natürlich werden die Arbeitsergebnisse nicht gelöscht, sondern archiviert.
 
Schaut auf unsere Wiki-Startseite: Welche von den als AKTIV bezeichneten Arbeitsgemeinschaften und dienstleistenden Gruppierungen arbeitet denn aktuell tatsächlich noch?
[[Kategorie:SAPO TO Landesparteitag 2018.2]]
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