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Potsdam/SPT2010.1/Anträge/SÄA-2010.5: Unterschied zwischen den Versionen

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== Satzungsänderungsantrag 2010.5 ==
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===Änderung § 5 der Satzung===
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====Beantragte Änderung====
 
§ 5 Organe des Kreisverbandes
 
§ 5 Organe des Kreisverbandes
(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der Stadtparteitag Hauptversammlung und der Stadtvorstand.
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(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der <strike>Stadtparteitag</strike> <u>Hauptversammlung</u> und der Stadtvorstand.
  
Begründung: Festlegung der Bezeichnung im  Parteiengesetz
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(Ersetzung der Bezeichnung Stadtparteitag gegen Hauptversammlung)
Auszug aus dem Gesetz über die politischen Parteien
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====Begründung====
§ 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)
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Festlegung der Bezeichnung im  Parteiengesetz<br>
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Auszug aus dem Gesetz über die politischen Parteien:
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§ 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)<br>
 
(1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung "Parteitag", bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung "Hauptversammlung"; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen
 
(1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung "Parteitag", bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung "Hauptversammlung"; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen
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====Antragssteller====
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[[Benutzer:Andreas|Andreas]] 19:48, 17. Sep. 2010 (CEST)
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2019, 21:02 Uhr

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Satzungsänderungsantrag 2010.5

Änderung § 5 der Satzung

Beantragte Änderung

§ 5 Organe des Kreisverbandes (1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der Stadtparteitag Hauptversammlung und der Stadtvorstand.

(Ersetzung der Bezeichnung Stadtparteitag gegen Hauptversammlung)

Begründung

Festlegung der Bezeichnung im Parteiengesetz
Auszug aus dem Gesetz über die politischen Parteien:

§ 9 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)
(1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung "Parteitag", bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung "Hauptversammlung"; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen

Antragssteller

Andreas 19:48, 17. Sep. 2010 (CEST)

Unterstützer